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   BVerfG, 08.04.2020 - 1 BvR 623/20   

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https://dejure.org/2020,7839
BVerfG, 08.04.2020 - 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2020,7839)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2020 - 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2020,7839)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2020 - 1 BvR 623/20 (https://dejure.org/2020,7839)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung von Regelungen des Berliner "Mietendeckels" mangels ausreichender Begründung; Mangelnde Darlegung eigener schwerer Nachteile

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl des Berliner "Mietendeckels" - Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl des Berliner "Mietendeckels"

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2
    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung von Regelungen des Berliner "Mietendeckels" mangels ausreichender Begründung; Mangelnde Darlegung eigener schwerer Nachteile

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl des Berliner "Mietendeckels" - Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.07.2013 - 1 BvR 1014/13

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2020 - 1 BvR 623/20
    Ansonsten könnten sich die Beschwerdeführer im Verfahren über die einstweilige Anordnung zum Sachwalter fremder Rechte und Interessen machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1014/13 -).
  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2020 - 1 BvR 623/20
    Zwar sind dann, wenn die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt wird, im Rahmen der Folgenabwägung die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, und nicht nur die Folgen, die sich für die Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 122, 342 ).
  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvQ 116/20

    Eilantrag zum Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein mangels hinreichender

    Diese Belastungen kann das Bundesverfassungsgericht aber nur einbeziehen, wenn die Antragsteller auch eigene schwere Nachteile hinreichend substantiiert vortragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Juli 2013 - 1 BvR 1014/13 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2020 - 1 BvR 623/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.05.2021 - 1 BvR 487/20

    Erledigung bzw. Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur

    - 1 BvR 623/20 -,.

    Die Verfassungsbeschwerden in den Verfahren 1 BvR 623/20, 1 BvR 1290/20 und 1 BvR 2046/20 sind in der Hauptsache erledigt.

    Die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 623/20, 1 BvR 1290/20 und 1 BvR 2046/20 haben ihre Verfassungsbeschwerden für erledigt erklärt.

  • BVerfG, 02.06.2022 - 1 BvR 515/20

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    - 1 BvR 623/20 -.

    1 BvR 623/20 auf 30.000 Euro (in Worten: dreißigtausend Euro);.

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