Rechtsprechung
   BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,766
BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90 (https://dejure.org/1991,766)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90 (https://dejure.org/1991,766)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 (https://dejure.org/1991,766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; StPO § 354 Abs. 1 § 261
    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des Revisionsgerichts zum Schuldspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Schuldspruch - Ersetzten - Tatgericht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2893
  • NStZ 1991, 499
  • NStZ 1992, 444 (Ls.)
  • StV 1991, 545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Ebensowenig wie der Tatrichter gehindert werden kann, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, ebensowenig kann ihm vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Folgerung und einer bestimmten Überzeugung kommen muß (vgl. BGHSt 10, 208 >209 ff.<; 29, 18 >19 f.<).

    Die Aufgabe, sich eine Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten zu bilden, ist allein dem Tatrichter gestellt (vgl. BGHSt 10, 208 >210<; 29, 18 >20<).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Ebensowenig wie der Tatrichter gehindert werden kann, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, ebensowenig kann ihm vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Folgerung und einer bestimmten Überzeugung kommen muß (vgl. BGHSt 10, 208 >209 ff.<; 29, 18 >19 f.<).

    Die Aufgabe, sich eine Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten zu bilden, ist allein dem Tatrichter gestellt (vgl. BGHSt 10, 208 >210<; 29, 18 >20<).

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Die in einer Aufklärung durch das Revisionsgericht und einer Verhinderung der Sachaufklärung durch das Tatgericht enthaltene Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen kann jedoch, wie jede Maßnahme oder Entscheidung eines Gerichts, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzen, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 31, 145 >165<).
  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 624/60

    Schuldlose "Beteiligung" an einer Schlägerei - Sinn und Zweck des § 227

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Dies wird im Schrifttum und zum Teil auch in der Rechtsprechung vor allem deshalb für unzulässig erachtet, weil die Feststellungen eines freisprechenden Urteils, die der Angeklagte seinerseits nicht mit einem Rechtsmittel angreifen könne, keine genügende Gewähr für eine Verurteilung böten (vgl. Hanack in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 354 Rdnr. 44 m.w.N.; KG, JR 1957, S. 270; BayObLG, JZ 1961, S. 506 ).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann dann verletzt sein, wenn ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung unterläßt (vgl. BVerfGE 54, 100 >115< m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 17.01.1985 - 1 Ss 168/84

    Rainer Hachfeld

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Dies soll insbesondere gelten, wenn das Tatgericht einem Subsumtionsfehler unterlegen ist und sich die Strafbarkeit ohne weiteres aus dem von ihm festgestellten Sachverhalt ergibt (vgl. BGH, VRS 54, 436 >438<; OLG Hamburg, NJW 1985, S. 1654 ; OLG Hamburg, JR 1979, S. 206 f. mit ablehnender Anmerkung Volk, JR 1979, S. 207 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1986 - 5 Ss 43/86

    Zum "Angriff auf die Menschenwürde anderer" im Sinne des § 130 StGB

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Demgegenüber wird vom überwiegenden Teil der Rechtsprechung die Verurteilung eines vom Tatgericht freigesprochenen Angeklagten durch das Revisionsgericht grundsätzlich in Fällen gebilligt, in denen aufgrund der lückenlosen Feststellungen des Tatgerichts die Möglichkeit ergänzender Feststellungen zur Schuldfrage ausgeschlossen erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1986, S. 2518 f.; OLG Koblenz, NJW 1986, S. 1700 f.).
  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Dies soll insbesondere gelten, wenn das Tatgericht einem Subsumtionsfehler unterlegen ist und sich die Strafbarkeit ohne weiteres aus dem von ihm festgestellten Sachverhalt ergibt (vgl. BGH, VRS 54, 436 >438<; OLG Hamburg, NJW 1985, S. 1654 ; OLG Hamburg, JR 1979, S. 206 f. mit ablehnender Anmerkung Volk, JR 1979, S. 207 f.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Dies bedeutet, daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt wird, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 >49<).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts kann aufgrund der in zulässiger Weise erhobenen Verfassungsbeschwerde, in der ein dahingehender Grundrechtsverstoß nicht gerügt ist, unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt geprüft werden (vgl. BVerfGE 76, 1 >74< m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Die entscheidenden Richter verschaffen sich insbesondere in ihrer Funktion als Tatrichter einen der eigenen, persönlichen Würdigung unterliegenden Gesamteindruck von der angeklagten prozessualen Tat (vgl. zur Überzeugungsbildung als Aufgabe des Tatrichters BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, juris, Rn. 22 f.).
  • BVerfG, 14.02.2024 - 2 BvR 1816/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem

    Denn eine Nichtvorlage stellt nur dann einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich erfolgt (vgl. BVerfGK 7, 458 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2009 - 2 BvR 1032/08 -, Rn. 10) oder auf einer unhaltbaren oder einer die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Auslegung der Zuständigkeitsvorschriften beruht (vgl. BVerfGE 82, 286 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2009 - 2 BvR 1032/08 -, Rn. 10); solches liegt hier fern.
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1603/06

    Willkürverbot; gesetzlicher Richter (Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe als

    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
  • BVerfG, 06.12.2017 - 1 BvR 2160/16

    Abschließende Entscheidung des BGH über eine markenrechtliche Rechtsbeschwerde

    Die Bewertung von demoskopischen Gutachten ist insoweit nicht vergleichbar mit der Glaubwürdigkeitsbeurteilung einer Zeugenaussage durch das Revisionsgericht, welche der persönlichen Anschauung bedarf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Diese Pflicht des Revisionsgerichts, bei Vorliegen von Anhaltspunkten Verstöße gegen das grundrechtsgleiche Verfahrensrecht des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen und zu beseitigen, findet ihr Spiegelbild darin, dass auch das BVerfG bei Verfassungsbeschwerden im Einzelfall eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ohne Rüge von Amts wegen prüft (BVerfG vom 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03 - BVerfGK 3, 355, 359 = NVwZ 2004, 1224, 1225; BVerfG vom 8.5.1991 - 2 BvR 1380/90 - NJW 1991, 2893; BVerfG vom 29.6.1976 - 2 BvR 948/75 - BVerfGE 42, 237, 240).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Ob die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Strafe selbst festzusetzen, auf willkürlichen Erwägungen beruht, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht in NStZ 1991, S. 499).

    Diese Konstruktion ist ein Beispiel für die vom Gesetzgeber verfolgte strikte Trennung zwischen den Aufgaben von Revisions- und Tatgericht (vgl. Foth, NStZ 1992, S. 444 ).

  • BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00

    Schüsse auf DDR-Grenzer als Mordversuch

    Willkür liegt weder im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 1995 - 2 BvR 383/94 -, NJW 1996, S. 116 f.) noch im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893 f.) vor.
  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08

    Garantie des gesetzlichen Richters im strafprozessualen Revisionsrecht

    Sowohl die Nichtbeachtung der Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ), als auch die in einer Aufklärung durch das Revisionsgericht und einer Verhinderung der Sachaufklärung durch das Tatgericht enthaltene Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 54, 100 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, NJW 1991, S. 2893) stellen nur dann einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar, wenn sie willkürlich erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991, a.a.O.) oder auf einer unhaltbaren oder einer die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Auslegung der Zuständigkeitsvorschriften beruhen (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird danach durch eine gerichtliche Entscheidung nur verletzt, wenn diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 45 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 1991, a.a.O.).

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6; BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird verletzt, wenn die gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 48 ff.; 29, 198, 207; 58, 1, 44 f.; zuletzt NJW 1991, 2893 = NStZ 1991, 499 [2. Ka.des 2. Senats]).

    In der Entscheidung vom 10.07.1990 (BVerfGE 82, 286, 299 = NJW 1991, 217, 219) hat das Bundesverfassungsgericht seinen Prüfungsmaßstab dahin ergänzt, daß eine verfassungswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters durch eine richterliche Zuständigkeitsentscheidung vorliegt, wenn diese "Bedeutung und Tragweite von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat" (ebenso BVerfGE 87, 282, 284 f. = NJW 1993, 381 ; vgl. auch NJW 1991, 2893, 2894 = NStZ 1991, 499, 500 2. Kammer des 2. Senats ["eindeutige und grundlegende Verfehlung der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Tat- und Revisionsgericht"]).

    Die relativ geringe Anzahl der Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht trotz zahlreicher Befassung mit entsprechenden Rügen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch gerichtliche Entscheidungen als verletzt angesehen hat (z.B. unzulässige Mitwirkung oder Einflußnahme ausgeschlossener Richter -BVerfGE 4, 412 ff; 30, 165 ff; Festhalten an einer Verweisung an das offensichtlich unzuständige Gericht - BVerfGE 29, 45 ff; Verweigerung einer zweifelsfreien Vorlagepflicht - BVerfGE 42, 237, 240 ff. = NJW 1976, 2138 [zu § 121 GVG]; 76, 93 ff. [Rechtsentscheid in Mietsachen]; unzulässige eigene Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung durch ein Revisionsgericht - NJW 1991, 2893 = NStZ 1991, 499 f. [Kammerbeschluß]) zeigt ebenfalls die Notwendigkeit einer Beschränkung der Willkürannahme auf wirklich krasse Fehlentscheidungen.

  • BVerfG, 03.02.2006 - 2 BvR 1765/05

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Auslegung einer Norm; willkürliche

  • OLG Köln, 19.01.2007 - 83 Ss 110/06

    Auslegung einer Äußerung bzw. Erklärung auf ihren Bedrohungsgehalt i.S. des des §

  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06

    Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99

    Schuldspruchberichtigung durch Revisionsgericht verfassungsrechtlich nicht zu

  • KG, 28.09.2000 - 1 Ss 44/00

    Begriff des Vermögensschadens bei sittenwidrigen Geschäften

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94

    Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive

  • VG München, 28.10.2020 - M 19 K 19.51141

    Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung bei Überstellung eines

  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

  • OLG Köln, 04.07.1995 - Ss 219/95
  • VG München, 19.04.2021 - M 2 K 19.51296

    Erfolgreiche Klage gegen einen sog. Dublin-Bescheid - Urteil nach

  • VG München, 09.03.2021 - M 30 K 20.50239

    Dublin III-Verfahren, Abschiebungsanordnung nach Italien, Adäquate Unterbringung

  • VG München, 13.01.2020 - M 30 S 19.50256

    Kein Zugang zu einer familiengerechte Unterkunft bei Überstellung von Familien

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht