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   BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07   

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BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07 (https://dejure.org/2007,4435)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.2007 - 1 BvR 999/07 (https://dejure.org/2007,4435)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 1 BvR 999/07 (https://dejure.org/2007,4435)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit durch die Erlaubnispflicht der Tätigkeit als Versicherungsberater nach der Gewerbeordnung (GewO); Ausschluss der Befugnis des Gesetzgebers zur Vereinheitlichung von Berufen durch die Garantie der Berufsfreiheit; Eingriffsgleiche ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; GewO § 34 e Abs. 2; ; GewO § 34 d Abs. 2; ; GewO § 156 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Rechts der Versicherungsberater

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2537
  • WM 2007, 1224
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 24, 236 ; 25, 269 ; 106, 275 ).

    Da den zur Prüfung gestellten Gesetzesnormen über die Änderung des rechtlichen Regimes hinaus keine berufsregelnde Tendenz zukommt, ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG auch unter diesem Gesichtspunkt nicht berührt (vgl. BVerfGE 106, 275 ).

    Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein subjektives verfassungskräftiges Recht auf die Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ; 24, 236 ; 31, 8 ; 34, 252 ; 106, 275 ).

  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Insoweit ist jedoch ein Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers anzuerkennen, der erst dort endet, wo die gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 ; 36, 174 ; 39, 156 ; 55, 261 ).

    Dabei ist jeweils zu untersuchen, ob die tatsächlichen Ungleichheiten der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte in dem in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam sind, dass der Gesetzgeber sie bei seiner Regelung unbedingt hätte beachten müssen (vgl. BVerfGE 55, 261 ).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 24, 236 ; 25, 269 ; 106, 275 ).

    Insoweit ist jedoch ein Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers anzuerkennen, der erst dort endet, wo die gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 ; 36, 174 ; 39, 156 ; 55, 261 ).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 24, 236 ; 25, 269 ; 106, 275 ).

    Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein subjektives verfassungskräftiges Recht auf die Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ; 24, 236 ; 31, 8 ; 34, 252 ; 106, 275 ).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 24, 236 ; 25, 269 ; 106, 275 ).

    Die Garantie der Berufsfreiheit schließt die Befugnis des Gesetzgebers zur Vereinheitlichung von Berufen nicht schlechthin aus (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 32, 1 ; 34, 252 ).

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Die Garantie der Berufsfreiheit schließt die Befugnis des Gesetzgebers zur Vereinheitlichung von Berufen nicht schlechthin aus (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 32, 1 ; 34, 252 ).

    Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein subjektives verfassungskräftiges Recht auf die Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ; 24, 236 ; 31, 8 ; 34, 252 ; 106, 275 ).

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein subjektives verfassungskräftiges Recht auf die Erhaltung des Geschäftsumfangs und die Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 11, 168 ; 24, 236 ; 31, 8 ; 34, 252 ; 106, 275 ).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Die Garantie der Berufsfreiheit schließt die Befugnis des Gesetzgebers zur Vereinheitlichung von Berufen nicht schlechthin aus (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 32, 1 ; 34, 252 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Der dauerhafte Erhalt des Berufs des Versicherungsberaters, den das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BVerfGE 75, 284 ), wird durch die Neuregelungen nicht gefährdet, sondern sichergestellt.
  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 999/07
    Insoweit ist jedoch ein Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers anzuerkennen, der erst dort endet, wo die gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 25, 269 ; 36, 174 ; 39, 156 ; 55, 261 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Es stellt allerdings keine unzulässige Beeinträchtigung der Berufsfreiheit der Versicherungsberater dar, dass ihre Tätigkeit nicht mehr nach dem Rechtsberatungsgesetz, sondern ebenso wie die der Versicherungsvermittler nunmehr nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig ist (BVerfG, NJW 2007, 2537, 2538 [juris Rn. 40]).

    Durch diese Verlagerung der Regelungen für die Registrierung von Versicherungsberatern in die Gewerbeordnung hat sich das Berufsbild des Versicherungsberaters nicht geändert (BVerfG, NJW 2007, 2537, 2538 [juris Rn. 43]).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 220/06

    Versicherungsberater

    Dieses ist - anders als das der Versicherungsvermittler - durch die Unabhängigkeit von der Versicherungswirtschaft geprägt, so dass eine Beratung objektiv und neutral zu erfolgen hat und, soweit eine entsprechende Erlaubnis erteilt ist, eine Rechtsberatung einschließt (vgl. BVerfGE 75, 284, 292 ff. und die nunmehr in § 34e GewO enthaltene gesetzliche Regelung sowie dazu Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, BT-Drucks. 16/1935, S. 21, 23; vgl. auch § 42a Abs. 4 VVG a.F. und dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes, BT-Drucks. 16/3655, S. 41; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschl. v. 8.5.2007 - 1 BvR 999/07, NJW 2007, 2537 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 1 N 41.15

    Erteilung einer Versicherungsberatererlaubnis bei leitender Tätigkeit für

    Durch das potentiell gegebene eigene Verdienstinteresse, ist die latente Gefahr einer nicht mehr neutralen und objektiven Beratung gegeben, die das Berufsbild des Versicherungsberaters jedoch kennzeichnet und ihm abverlangt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 981/81 - juris Rn. 25; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Mai 2007 - 1 BvR 999/07 - juris Rn. 43; Ennuschat in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 34e Rn. 16).
  • VG Berlin, 26.05.2020 - 2 K 218.17
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet es, wesentlich Gleiches ungleich und in entscheidenden Punkten Ungleiches ohne sachlich rechtfertigenden Grund gleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 BvR 999/07 - NJW 2007, 2537, 2538).
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

    Der Gleichheitssatz wird durch ein behördliches Handeln oder Unterlassen verletzt, wenn dadurch ohne sachlich rechtfertigenden Grund wesentlich Gleiches ungleich oder in entscheidenden Punkten Ungleiches gleich behandelt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2007 - 1 BvR 999/07 - NJW 2007, 2537).
  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 8 ZB 19.296

    Rechtmäßige Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Der Gleichheitssatz wird durch ein behördliches Handeln oder Unterlassen verletzt, wenn dadurch ohne sachlich rechtfertigenden Grund wesentlich Gleiches ungleich oder in entscheidenden Punkten Ungleiches gleich behandelt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2007 - 1 BvR 999/07 - NJW 2007, 2537 = juris Rn. 49; BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235 - BayVBl 2019, 237 = juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 CS 10.1720

    Aufstellung eines Werbeschilds auf öffentlichem Straßengrund

    Dieser verbietet, dass ohne sachlich rechtfertigenden Grund wesentlich Gleiches ungleich und in entscheidenden Punkten Ungleiches gleich behandelt wird (BVerfG vom 8.5.2007 NJW 2007, 2537).
  • VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899

    Folgenbeseitigungsanspruch; Straßenbaulast; Anliegergebrauch; Recht auf bestimmte

    Der Gleichheitssatz wird durch ein behördliches Handeln oder Unterlassen verletzt, wenn dadurch ohne sachlich rechtfertigenden Grund wesentlich Gleiches ungleich oder in entscheidenden Punkten Ungleiches gleich behandelt wird (vgl. BVerwG vom 8.5.2007 NJW 2007, 2537).
  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 8 ZB 10.1743

    Berufungszulassung (abgelehnt); Klagebefugnis für allgemeine Leistungsklage;

    Der Gleichheitssatz wird durch ein behördliches Handeln oder Unterlassen verletzt, wenn dadurch ohne sachlich rechtfertigenden Grund wesentlich Gleiches ungleich oder in entscheidenden Punkten Ungleiches gleich behandelt wird (vgl. BVerfG vom 8.5.2007 NJW 2007, 2537).
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