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BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19 |
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Art 14 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 79 ff ZVG, § 79 ZVG, § 90 ZVG
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die "vorläufige Aufhebung" eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren: unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache wegen Deckungsgleichheit mit dem in der Hauptsache verfolgten Rechtsschutzziel - Wolters Kluwer
Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Antrag bzgl. der vorläufigen Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren als u...
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Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die "vorläufige Aufhebung" eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren: unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache wegen Deckungsgleichheit mit dem in der Hauptsache verfolgten Rechtsschutzziel
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BVerfGG § 32 Abs. 1
Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Antrag bzgl. der vorläufigen Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren als unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache - datenbank.nwb.de
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die "vorläufige Aufhebung" eines Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren: unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache wegen Deckungsgleichheit mit dem in der Hauptsache verfolgten Rechtsschutzziel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 08.04.2019 - 1 T 230/18
- BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Papierfundstellen
- NJW 2019, 2077
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Wahlwerbung/WDR
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache jedoch nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr).Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ).
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache jedoch nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr).Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ).
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache jedoch nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr).
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ). - BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren nach § 32 BVerfGG grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ). - BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren nach § 32 BVerfGG grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ). - BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvQ 3/58
Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren nach § 32 BVerfGG grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ). - BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Über die in der Hauptsache aufgeworfenen Fragen kann im Verfahren nach § 32 BVerfGG grundsätzlich nicht entschieden werden (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 15, 77 ); durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung soll lediglich ein Zustand vorläufig geregelt, nicht aber die Hauptsache präjudiziert werden (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ). - BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 16/12
Ablehnung (A-limine-Abweisung) eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ). - BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm …
Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ist anzunehmen, wenn der beantragte Inhalt der einstweiligen Anordnung und das Rechtsschutzziel in der Hauptsache, wenn nicht deckungsgleich, so doch zumindest vergleichbar sind, wenn also die stattgebende einstweilige Anordnung mit dem Zeitpunkt ihres Erlasses einen Zustand in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu verwirklichen erlaubt, der erst durch die zeitlich spätere Entscheidung in der Hauptsache hergestellt werden soll (vgl. BVerfGE 147, 39 ).
- VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23
Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache ist anzunehmen, wenn der beantragte Inhalt der einstweiligen Anordnung und das Rechtsschutzziel in der Hauptsache, wenn nicht deckungsgleich, so doch zumindest vergleichbar sind, wenn also die stattgebende einstweilige Anordnung mit dem Zeitpunkt ihres Erlasses einen Zustand in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu verwirklichen erlaubt, der erst durch die zeitlich spätere Entscheidung in der Hauptsache hergestellt werden soll (…vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 26.6.2014 - 2 BvR 1170/14 - juris Rn. 10;… vom 10.10.2017 BVerfGE 147, 39 Rn. 12; vom 8.5.2019 NJW 2019, 2077 Rn. 4). - VG Kassel, 09.07.2021 - 1 L 642/21
Verbot der Umsetzung bei unterwertiger Beschäftigung
Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mithin nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (ständige Rspr. des BVerfG, vgl. BVerfGE, Beschluss vom 17. November 1972 - 2 BvR 820/72, BVerfGE 34, 160, 162; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 2 BvQ 41/19 -, NJW 2019, 2077).