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   BVerfG, 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19   

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https://dejure.org/2020,11710
BVerfG, 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19 (https://dejure.org/2020,11710)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19 (https://dejure.org/2020,11710)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 2020 - 2 BvR 1905/19 (https://dejure.org/2020,11710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 238 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 6 StPO
    Frist zum Stellen von Beweisanträgen (Wirksambleiben nach erneutem Eintreten in die Beweisaufnahme; Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Notwendigkeit der Einlegung von Rechtsbehelfen im Erkenntnisverfahren)

  • Burhoff online

    Beweisantrag, Antragsfrist, Wiedereintritt in Beweisaufnahme

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegenüber der Glaubhaftmachung, dem Zwischenrechtsbehelf sowie dem Anhörungsrügeverfahren gemäß der Strafprozessordnung subsidiär

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 238 Abs 1 StPO, § 244 Abs 6 S 4 StPO vom 17.08.2017
    Nichtannahmebeschluss: Zur Zurückweisung von Beweisanträgen im Strafprozess gem § 244 Abs 6 S 5 StPO nF - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Glaubhaftmachung gem § 244 Abs 6 S 4 StPO aF bzw § 244 Abs 6 S 5 StPO nF, gegenüber dem Zwischenrechtsbehelf gem § 238 Abs ...

  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Zurückweisung von Beweisanträgen im Strafprozess gem § 244 Abs 6 S 5 StPO nF - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Glaubhaftmachung gem § 244 Abs 6 S 4 StPO aF bzw § 244 Abs 6 S 5 StPO nF, gegenüber dem Zwischenrechtsbehelf gem § 238 Abs ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Zurückweisung von Beweisanträgen im Strafprozess gem § 244 Abs 6 S 5 StPO nF - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Glaubhaftmachung gem § 244 Abs 6 S 4 StPO aF bzw § 244 Abs 6 S 5 StPO nF, gegenüber dem Zwischenrechtsbehelf gem § 238 Abs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Frist zum Stellen von Beweisanträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde in Strafsachen - und der Subsidiaritätsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 805 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19
    Eine solche Anhörungsrüge wäre nicht offensichtlich aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1569/12

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19
    Eine solche Anhörungsrüge wäre nicht offensichtlich aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2020 - 2 BvR 1905/19
    Eine solche Anhörungsrüge wäre nicht offensichtlich aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, Rn. 9 f.).
  • BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19

    Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das

    b) Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob eine nach Fristsetzung oder Fristablauf durchgeführte Beweiserhebung eine vollständige oder partielle Unwirksamkeit der Fristsetzung nach § 244 Abs. 6 Satz 3 StPO zur Folge hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 2 BvR 1905/19; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 359l; KK-StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 87e; SSW-StPO/Sättele, 4. Aufl., § 244 Rn. 129g; Schmitt in Meyer-Goßner, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 99; Börner, JZ 2018, 232, 239; Mosbacher NStZ 2018, 9, 12; vgl. auch BTDrucks. 18/11277 S. 35).
  • BGH, 21.04.2021 - 3 StR 300/20

    Bescheidung von nach Fristablauf gestellten Beweisanträgen nach erneutem Eintritt

    c) Dem Gesamtergebnis steht der Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren nicht entgegen (vgl. zu etwaigen Bedenken BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 2 BvR 1905/19, juris Rn. 2).
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