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   BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01   

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https://dejure.org/2004,8376
BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2004,8376)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2004 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2004,8376)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - 2 BvB 1/01, 2 BvB 2/01, 2 BvB 3/01 (https://dejure.org/2004,8376)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen für das Parteiverbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen für das Parteiverbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erstattung notwendiger Auslagen für das Parteiverbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  • Judicialis

    BVerfGG § 13 Nr. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 113 Abs. 1 Nr. 2; ; BVerfGG § 113 Abs. 2; ; BVerfGG §§ 83 ff.; ; GG Art. 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 1
    Ablehnung der Erstattung von Auslagen im eingestellten NPD-Verbotsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 407
  • NVwZ 2005, 800
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvB 1/01
    Sie kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvB 1/01
    Sie kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ).
  • BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95

    Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvB 1/01
    Sie kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Danach kommt eine Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ; 110, 407 ).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Im Organstreitverfahren findet eine Erstattung von Auslagen nur ausnahmsweise statt, wenn besondere Billigkeitsgründe dies geboten erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 96, 66 ; 110, 407 ).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Im Organstreitverfahren findet eine Kostenerstattung nur ausnahmsweise statt, wenn besondere Billigkeitsgründe dies geboten erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 96, 66 ; 110, 407 ).
  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der

    Im Finanzierungsausschlussverfahren findet eine Erstattung von Auslagen - wie bei Parteiverbotsverfahren (vgl. BVerfGE 20, 119 ; 49, 70 ; 96, 66 ; 110, 407 ; 144, 20 ) - nur ausnahmsweise statt, wenn besondere Billigkeitsgründe dies geboten erscheinen lassen.
  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvB 1/01

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Parteiverbotsverfahren - einstweilige

    Die Anträge wurden durch Beschluss vom 8. Juni 2004 abgelehnt (BVerfGE 110, 407).

    Die Versagung von Auslagenerstattung durch Beschluss vom 8. Juni 2004 (BVerfGE 110, 407) erstreckt sich auf das Zwischenverfahren, das zu den Beschlüssen vom 15. Juni und 3. Juli 2001 geführt hat.

  • VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 24/18

    Parlamentsrecht - einstweilige Anordnung - Kostenentscheidung

    Sie können sich insbesondere aus der materiellen Prozesslage oder aus der besonderen Situation eines Beteiligten ergeben (vgl. BVerfG zum im Wesentlichen gleichlautenden § 34 a Abs. 3 BVerfGG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvB 1/01 -, BVerfGE 110, 407, 409, juris Rn. 4).

    Vielmehr sind solche Billigkeitsgesichtspunkte nur anzunehmen, wenn das Verfahren zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlass hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen hat (vgl. hierzu BVerfGE 110, 407, 409 = juris Rn. 4; Beschluss vom 20. Mai 1997 - 2 BvH 1/95 -, BVerfGE 96, 66, 67 = juris Rn. 3; Urteil vom 29. September 1990 - 2 BvE 1/90 -, BVerfGE 82, 322, 351 = juris Rn. 76; Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125, 166 f. = juris Rn. 172).

  • VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 1 C 24.18
    Sie können sich insbesondere aus der materiellen Prozesslage oder aus der besonderen Situation eines Beteiligten ergeben (vgl. BVerfG zum im Wesentlichen gleichlautenden § 34 a Abs. 3 BVerfGG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvB 1/01 -, BVerfGE 110, 407, 409, juris Rn. 4).

    Vielmehr sind solche Billigkeitsgesichtspunkte nur anzunehmen, wenn das Verfahren zur Klärung einer grundsätzlichen, über den konkreten Anlass hinausgehenden verfassungsrechtlichen Frage beigetragen hat (vgl. hierzu BVerfGE 110, 407, 409 = juris Rn. 4; Beschluss vom 20. Mai 1997 - 2 BvH 1/95 -, BVerfGE 96, 66, 67 = juris Rn. 3; Urteil vom 29. September 1990 - 2 BvE 1/90 -, BVerfGE 82, 322, 351 = juris Rn. 76; Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125, 166 f. = juris Rn. 172).

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