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   BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09   

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BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09 (https://dejure.org/2012,33015)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2012 - 1 BvR 349/09 (https://dejure.org/2012,33015)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 (https://dejure.org/2012,33015)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - Wegfall der Beschwer durch Gesetzesänderung ohne Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand für verfassungswidrig erachtete

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 84a BVG vom 19.06.2006, § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 6
    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - Wegfall der Beschwer durch Gesetzesänderung ohne Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand für verfassungswidrig erachtete

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 84a BVG vom 19.06.2006, § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 6
    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - Wegfall der Beschwer durch Gesetzesänderung ohne Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand für verfassungswidrig erachtete

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - Wegfall der Beschwer durch Gesetzesänderung ohne Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber den bisherigen Rechtszustand für verfassungswidrig erachtete

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 84a; SGB VI § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a)
    Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslagenerstattung des Beschwerdeführers nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09
    Über die Auslagenerstattung ist, nachdem der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt hat, gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Wesentliche Bedeutung kann aber insbesondere dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09
    Wesentliche Bedeutung kann aber insbesondere dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 87, 394 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris).

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09
    Zur Begründung verwies der Beschwerdeführer unter anderem darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Kriegsopferversorgung überwiegende finanzwirtschaftliche Belange ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Kriegsbeschädigtenrentnern anerkannt habe (vgl. BVerfGE 102, 41 ).

    Die Begründung des Gesetzentwurfs für die Rechtsänderung ab 1. Juli 2011 verweist auf die - aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41) - schon erfolgte Anhebung der Rentenleistung für Kriegsopfer und darauf, dass europarechtlich, aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Hinterbliebenenversorgung von Kriegsopfern vom 4. Dezember 2008 - C 221/07 - (Slg 2008, I-9029) eine Vereinheitlichung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz an Berechtigte im gesamten EU-Ausland erforderlich sei.

  • BVerfG, 26.07.2004 - 2 BvR 589/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09
    Wesentliche Bedeutung kann aber insbesondere dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfGK 3, 326 ).
  • EuGH, 04.12.2008 - C-221/07

    Zablocka-Weyhermüller - Leistungen für hinterbliebene Ehegatten von Kriegsopfern

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09
    Die Begründung des Gesetzentwurfs für die Rechtsänderung ab 1. Juli 2011 verweist auf die - aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41) - schon erfolgte Anhebung der Rentenleistung für Kriegsopfer und darauf, dass europarechtlich, aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Hinterbliebenenversorgung von Kriegsopfern vom 4. Dezember 2008 - C 221/07 - (Slg 2008, I-9029) eine Vereinheitlichung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz an Berechtigte im gesamten EU-Ausland erforderlich sei.
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 87, 394 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris).
  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 872/10

    Versagung der Auslagenerstattung nach Erledigung und Rücknahme der

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 87, 394 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2012 - 1 BvR 349/09
    Dabei prüft das Bundesverfassungsgericht die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde nicht, da auch eine kursorische Prüfung der Erfolgsaussichten der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts widerspräche, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ).
  • BSG, 23.07.2015 - B 5 R 32/14 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Das BVerfG hat es mit Beschluss vom 8.6.2012 - 1 BvR 349/09 - Juris abgelehnt, die Auslagen nach Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde zu erstatten.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - L 1 R 435/12

    Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der

    Sie hat zunächst auf das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet vom 19. Juni 2006 (BGBl. I S. 1305) und später auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 349/09 hingewiesen.

    Der Senat hat dem Kläger mit Verfügung vom 21. Januar 2013 das Urteil des BSG vom 13. November 2008 (B 13 R 129/08) sowie den Beschluss des BVerfG vom 08. Juni 2012 (1 BvR 349/09) übersandt und darauf hingewiesen, dass das Urteil des SG vom 04. April 2006 vermutlich aufgehoben werden müsse.

    Die gegen das Urteil des BSG vom 13. November 2008 (a.a.O.) eingelegte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 349/09) ist am 17. April 2012 für erledigt erklärt worden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 R 423/12

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Sie hat zunächst auf das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet vom 19. Juni 2006 (BGBl. I S. 1305) und später auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 349/09 hingewiesen.

    Der Senat hat der Klägerin mit Verfügung vom 17. Dezember 2012 das Urteil des BSG vom 13. November 2008 (B 13 R 129/08) sowie den Beschluss des BVerfG vom 08. Juni 2012 (1 BvR 349/09) übersandt.

    Die gegen das Urteil des BSG vom 13. November 2008 (a.a.O.) eingelegte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 349/09) ist am 17. April 2012 für erledigt erklärt worden.

  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 505/13

    Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Wesentliche Bedeutung kann aber insbesondere dem Grund zukommen, der zur Erledigung geführt hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 87, 394 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2012 - 1 BvR 872/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -, juris, Rn. 5).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2013 - L 16 R 966/12

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Verletztenrente auf eine Altersrente

    Durch das Gesetz zur Änderung des BVG und anderer Vorschriften vom 20. Juni 2011 (BGBl I S. 1114) schließlich erhielt § 84a BVG folgende, die Anwendung der Absenkungsmaßgabe des Einigungsvertrages mit Wirkung zum 1. Juli 2011 ausschließende Fassung: "Die Maßgabe nach Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nummer 1 Buchstabe a) in Verbindung mit Artikel 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1067) ist ab dem 1. Juli 2011 nicht mehr anzuwenden." Durch Art. 6 des genannten Gesetzes ist zudem die Bezugnahme in § 93 Abs. 2 Nr. 2a SGB VI auf § 31 iVm § 84a Satz 1 und 2 BVG durch eine Bezugnahme auf das BVG ersetzt worden, so dass die Berücksichtigung eines besonderen Freibetrags (Ost) bei der Anrechnung der Verletztenrente ab 1. Juli 2011 und damit auch eine Beschwer des Klägers entfallen ist (vgl insoweit auch die Entscheidung des BVerfG vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 - nach der Erledigung und Rücknahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 13. November 2008 - B 13 R 129/08 R -).

    Aus der nunmehr erfolgten Angleichung des streitgegenständlichen Anrechnungsbetrags mWv 1. Juli 2011 lässt sich nichts dafür herleiten, dass der Gesetzgeber eine solche Angleichung rückwirkend ab 1992 für verfassungsrechtlich geboten hält (vgl BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09 -).

  • BSG, 05.10.2015 - B 13 R 169/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vereinbarkeit einer

    Hierzu führt er weiter aus, das BSG habe mit Urteil vom 13.11.2008 (B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12) die Rechtsfrage bereits beantwortet; der nachfolgende Beschluss des BVerfG vom 8.6.2012 (1 BvR 349/09 - Juris) enthalte jedoch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den im Raum stehenden Fragen, welche deshalb einer weiteren verfassungsrechtlichen Klärung bedürften.
  • BSG, 10.12.2015 - B 5 R 286/15 B
    Die Klägerin führt aus, im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des BSG vom 13.11.2008 (B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12) habe die dortige Beschwerdeführerin die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen, das BVerfG (Beschluss vom 8.6.2012 - 1 BvR 349/09 - Juris) habe sich mit verfassungsrechtlichen Fragen wie Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie dem Gleichbehandlungsgebot inhaltlich nicht auseinandergesetzt.
  • BSG, 08.10.2015 - B 13 R 285/15 B
    Hierzu führt er weiter aus, das BSG habe mit Urteil vom 13.11.2008 (B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12) die Rechtsfrage bereits beantwortet; der nachfolgende Beschluss des BVerfG vom 8.6.2012 (1 BvR 349/09 - Juris) enthalte jedoch keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den im Raum stehenden Fragen, welche deshalb einer weiteren verfassungsrechtlichen Klärung bedürften.
  • BSG, 02.12.2015 - B 5 R 238/15 B
    Der Kläger führt weiter aus, im Verfassungsbeschwerdefahren gegen das Urteil des BSG vom 13.11.2008 (B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12) habe sich das BVerfG (Beschluss vom 8.6.2012 - 1 BvR 349/09 - Juris) mit den hier im Raum stehenden verfassungsrechtlichen Fragen inhaltlich nicht auseinandergesetzt.
  • SG Hannover, 27.05.2013 - S 12 R 97/12
    Hieraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass der Gesetzgeber die von ihm ursprünglich getroffene Regelung als verfassungswidrig an-gesehen haben könnte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 349/09, Rn. 11 nach juris).
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