Rechtsprechung
   BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16209
BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09 (https://dejure.org/2016,16209)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2016 - 1 BvR 210/09 (https://dejure.org/2016,16209)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 (https://dejure.org/2016,16209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Anordnung der Auslagenerstattung in Sachen BKA-Gesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 3 GG
    Festsetzung des Gegenstandswertes und Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde - Keine Auslagenerstattung bei fehlender Notwendigkeit der Beschwerdeerhebung wegen bereits laufender verfassungsgerichtlicher Überprüfung der angegriffenen ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der dem Beschwerdeführer durch die Verfassungsbeschwerde entstandenen Auslagen aus Billigkeitsgesichtspunkten; Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus

  • rewis.io

    Festsetzung des Gegenstandswertes und Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde - Keine Auslagenerstattung bei fehlender Notwendigkeit der Beschwerdeerhebung wegen bereits laufender verfassungsgerichtlicher Überprüfung der angegriffenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der dem Beschwerdeführer durch die Verfassungsbeschwerde entstandenen Auslagen aus Billigkeitsgesichtspunkten; Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus

  • rechtsportal.de

    Erstattung der dem Beschwerdeführer durch die Verfassungsbeschwerde entstandenen Auslagen aus Billigkeitsgesichtspunkten; Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09
    Die Beschwerdeführerin hat die Verfassungsbeschwerde vor dem Hintergrund der in zwei Parallelverfahren zwischenzeitlich erfolgten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 -, juris) für erledigt erklärt.

    Die verfassungsrechtliche Lage ist aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz geklärt (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 -, juris).

    Die von der Beschwerdeführerin mit ihrer Verfassungsbeschwerde angegriffenen § 20j Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz, § 20k Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 7 und § 201 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 6 BKAG sind nach Maßgabe des verfassungsgerichtlichen Urteils vom 20. April 2016 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 -, juris, Tenor zu 3.).

    Im vorliegenden Fall ist die Verfassungsbeschwerdeschrift am 28. Januar 2009 und damit vor den vom Bundesverfassungsgericht als repräsentativ ausgewählten Beschwerden zu den Aktenzeichen 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09 eingegangen.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09
    Der Maßstab für diese Entscheidung ergibt sich aus § 34a Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Dabei kommt insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen der Beschwerdeführerin in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann und wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichliegenden Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09
    Dabei kommt insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen der Beschwerdeführerin in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09
    Insbesondere ist die Beschwerdeführerin auch nicht auf den Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen zu verweisen, weil sie die Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, obwohl für sie bereits erkennbar war, dass gegen das Gesetz bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt war und diese zur Überprüfung der gesetzlichen Regelungen durch das Bundesverfassungsgericht führen werde, weshalb ihre Verfassungsbeschwerde erkennbar zur Klärung der verfassungsrechtlichen Lage nicht mehr erforderlich war (vgl. BVerfGE 85, 117 ).
  • BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 1446/12

    Gegenstandswertfestsetzung und Auslagenerstattung nach Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 210/09
    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann und wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichliegenden Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung von Auslagen

    Eine Erstattung von Auslagen kommt etwa dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.2018 - 2 BvR 1228/16

    Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Eine Erstattung von Auslagen kommt allerdings dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.2020 - 2 BvR 1968/20

    Anträge auf Auslagenerstattung und auf Gegenstandswertfestsetzung erfolglos

    Eine Erstattung von Auslagen kommt etwa dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2016 - 1 BvR 210/09 -, Rn. 4 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 2017 - 1 BvR 309/11 -, Rn. 2 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht