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   BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15, 1 BvR 910/16, 1 BvR 893/16, 1 BvR 892/16, 1 BvR 3084/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15673
BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15, 1 BvR 910/16, 1 BvR 893/16, 1 BvR 892/16, 1 BvR 3084/15 (https://dejure.org/2016,15673)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15, 1 BvR 910/16, 1 BvR 893/16, 1 BvR 892/16, 1 BvR 3084/15 (https://dejure.org/2016,15673)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 1 BvR 3046/15, 1 BvR 910/16, 1 BvR 893/16, 1 BvR 892/16, 1 BvR 3084/15 (https://dejure.org/2016,15673)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein genereller Ausschluss der Anhörungsrüge gegenüber Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 178a SGG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gem § 178a SGG auch gegen sozialgerichtliche Eilentscheidungen - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz; Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz; Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz; Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz; Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz; Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gem § 178a SGG auch gegen sozialgerichtliche Eilentscheidungen - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz; Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz; Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gem § 178a SGG auch gegen sozialgerichtliche Eilentscheidungen - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweiliger Rechtsschutz - und die Anhörungsrüge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss der Anhörungsrüge im einstweiligen Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2943
  • NZS 2016, 696
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15
    Der Rechtsweg steht im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs auch dafür offen, eine behauptete Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ein Gericht zu überprüfen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Ist die behauptete Rechtsverletzung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erfolgt, darf er auch vorsehen, das rechtliche Gehör im Hauptsacheverfahren nachzuholen, sofern dadurch keine unzumutbaren Nachteile für die Rechtsverfolgung im Übrigen zu erwarten sind (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Der Gesetzgeber darf zudem Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Nutzung dieses Rechtsbehelfs treffen, soweit dies eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer die Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 107, 395 unter Bezugnahme auf BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15
    Der Gesetzgeber darf zudem Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Nutzung dieses Rechtsbehelfs treffen, soweit dies eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer die Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 107, 395 unter Bezugnahme auf BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).
  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1917/15

    Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass auch zur Wahrung der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung des einstweiligen Rechtsschutzes vorher gegebenenfalls eine Anhörungsrüge zu erheben (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1917/15 -, www.bverfg.de; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, www.bverfg.de) und diese regelmäßig statthaft ist.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15
    Der Gesetzgeber darf zudem Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Nutzung dieses Rechtsbehelfs treffen, soweit dies eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer die Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 107, 395 unter Bezugnahme auf BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).
  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass auch zur Wahrung der Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung des einstweiligen Rechtsschutzes vorher gegebenenfalls eine Anhörungsrüge zu erheben (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1917/15 -, www.bverfg.de; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, www.bverfg.de) und diese regelmäßig statthaft ist.
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3046/15
    Einen solchen hat der Gesetzgeber in der Regelung der Statthaftigkeit der Anhörungsrüge in § 178a SGG bewusst nicht vorgenommen (vgl. BTDrucks 15/3706, S. 14).
  • LSG Bayern, 19.04.2018 - L 20 KR 72/18

    Einreise, Leistungen, Anordnungsanspruch, Unfallfolgen, Verletzung, Ausland,

    Vorliegend ist die Anhörungsrüge nicht bereits deshalb unstatthaft, weil es sich bei dem gemäß § 177 SGG unanfechtbaren Beschluss des Senats (nur) um eine Entscheidung des einstweiligen Rechtsschutzes handelt, bei der es grundsätzlich noch zu einer Korrektur im Hauptsacheverfahren kommen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Nichtannahmebeschluss vom 08.06.2016, 1 BvR 3046/15).
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