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   BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17   

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https://dejure.org/2018,21263
BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17 (https://dejure.org/2018,21263)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2018 - 1 BvR 896/17 (https://dejure.org/2018,21263)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2018 - 1 BvR 896/17 (https://dejure.org/2018,21263)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fehlender gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. einer im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO ergangenen Entscheidung wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung gem § 495a ZPO ohne vorheriger gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist

  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Im schriftlichen (Zivil-)Verfahren muss auf Stellungnahmefrist hingewiesen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. einer im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO ergangenen Entscheidung wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung gem § 495a ZPO ohne vorheriger gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs beim AG, auf ein Verschulden kommt es nicht an.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlende gerichtliche Hinweis zur Stellungnahmefrist

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.08.1993 - 1 BvR 279/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung vor Ablauf der

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17
    Wenn - wie es § 495a ZPO ermöglicht - im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG eine Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, bis zu welchem Zeitpunkt sie vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 23.06.2009 - 1 BvR 2355/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17
    In der mithin ohne Fristsetzung erfolgten Entscheidung ohne mündliche Verhandlung liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, ohne dass es auf ein etwaiges Verschulden des Gerichts bei dem Gehörsverstoß ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 1996 - 1 BvR 70/94 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2009 - 1 BvR 2355/08 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17
    Wenn - wie es § 495a ZPO ermöglicht - im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG eine Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, bis zu welchem Zeitpunkt sie vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17
    Wenn - wie es § 495a ZPO ermöglicht - im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG eine Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, bis zu welchem Zeitpunkt sie vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 12.04.1996 - 1 BvR 70/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17
    In der mithin ohne Fristsetzung erfolgten Entscheidung ohne mündliche Verhandlung liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, ohne dass es auf ein etwaiges Verschulden des Gerichts bei dem Gehörsverstoß ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. April 1996 - 1 BvR 70/94 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2009 - 1 BvR 2355/08 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17
    Wenn - wie es § 495a ZPO ermöglicht - im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG eine Pflicht des Gerichts, die Parteien darauf hinzuweisen, bis zu welchem Zeitpunkt sie vortragen können (vgl. BVerfGE 64, 203 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1993 - 1 BvR 279/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    (1) Noch ausreichend dargelegt ist zwar die Möglichkeit einer Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör, weil das Amtsgericht seine Entscheidung im schriftlichen Verfahren getroffen hat, ohne die Parteien darauf hinzuweisen, bis zu welchem Zeitpunkt sie vortragen können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08, NJW-RR 2009, 562 = juris, Rn. 10; vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16, juris, Rn. 8 f.; und vom 8. Juni 2018 - 1 BvR 896/17, juris, Rn. 11 f.).
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