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   BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20   

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BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20 (https://dejure.org/2021,19663)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20 (https://dejure.org/2021,19663)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20 (https://dejure.org/2021,19663)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 17 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 113 StVollzG; § 115 Abs. 4 Satz 1 StVollzG; § 86 HmbSVVollzG
    Einklagbarer Anspruch auf Verbescheidung von Eingaben im Vollzug der Sicherungsverwahrung (Petitionsrecht; Gewährleistung der Durchführung eines Verfahrens; Recht auf abschließende Entscheidung in angemessener Frist; Rechtsweggarantie; Recht auf effektiven Rechtsschutz; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt teilweise erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 17 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 86 Abs 1 SichVVollzG HA, § 108 StVollzG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch eines Betroffenen und Sicherungsverwahrten auf Verbescheidung seiner Anregungen und Beschwerden als Eingabe gegenüber der Justizvollzugsanstalt

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanspruch eines Betroffenen und Sicherungsverwahrten auf Verbescheidung seiner Anregungen und Beschwerden als Eingabe gegenüber der Justizvollzugsanstalt

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art. 17 und Art. 19 Abs. 4 GG

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Rechtsschutz gegen Nichtverbescheidung eines "Überprüfungsersuchens" mehrerer Sicherungsverwahrter durch die Justizvollzugsanstalt verletzt Betroffene in Grundrechten aus Art 17 und Art 19 Abs 4 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Petitionsrecht - und die Rechtsweggarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 324
  • StV 2023, 107
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    a) Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zumindest die Art der Erledigung schriftlich mitteilt (vgl. BVerfGE 2, 225 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Die Gerichte sind verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Die Anordnung der Auslagenerstattung folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG; der Beschwerdeführer hat sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 2017 - 2 BvR 162/16 -, Rn. 36).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Da die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts bereits wegen des Verstoßes gegen Art. 17 und Art. 19 Abs. 4 GG keinen Bestand haben, kann offenbleiben, ob sie weitere Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzen (vgl. BVerfGE 128, 226 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    Daraus folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 84, 34 ).
  • OLG Naumburg, 04.01.2013 - 2 Ws 225/12

    Strafvollzug: Anspruch des Strafgefangenen auf abschließende Bescheidung seiner

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20
    a) Das Landgericht Hamburg hat im angegriffenen Beschluss vom 6. Mai 2020 Bedeutung und Tragweite der grundrechtlichen Gewährleistungen aus Art. 17 und Art. 19 Abs. 4 GG verkannt, indem es sich mit dem in § 86 Abs. 1 HmbSVVollzG begründeten Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Verbescheidung seiner Anregungen und Beschwerden gegenüber der Justizvollzugsanstalt, der das Recht auf eine abschließende Entscheidung in angemessener Frist einschließt, nicht befasst hat (vgl. insoweit zur inhaltsgleichen bundesrechtlichen Regelung des § 108 StVollzG: OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 2 Ws 225/12 -, juris, Rn. 6 ff.; Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl. 2020, § 108 Rn. 1, Rn. 14; Euler, in: Graf, BeckOK Strafvollzugsrecht Bund, § 108 Rn. 3 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2023 - 6 A 1822/21

    Umsetzung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

    Unergiebig ist der Hinweis der Klägerin darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8.6.2021- 2 BvR 1306/20 -, NStZ-RR 2021, 324 = juris Rn. 21) die Gerichte verpflichtet sind, angefochtene Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2022 - 3 MB 23/21

    Zum Recht der Einwohner und Einwohnerinnen, sich mit Anregungen und Beschwerden

    Die vorstehenden Maßgaben halten sich im Übrigen auch im Einklang mit dem, was das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht sowie nachfolgend die obergerichtliche Rechtsprechung zu dem verfassungsrechtlich in Art. 17 GG verbrieften Petitionsrecht (sowie zu weiteren kommunalen Petitionsrechten) ausgeführt haben (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 22.04.1953 - 1 BvR 162/51 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 29 und Beschl. v. 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90 -, juris 16 f. sowie Kammerbeschl. v. 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20 -, juris Rn. 20; BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 - 7 C 73.78 -, juris Rn. 20 und Beschl. v. 13.11.1990 - 7 B 85.90 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.01.2008 - 11 PA 399/07 -, juris Rn. 4, 6; vgl. ferner OVG Münster, Urt. v. 23.02.1993 - 15 A 2273/92 -, juris Rn. 27 m. w. N.).

    Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet das Petitionsrecht unter anderem das Recht der oder des Einzelnen zur Teilhabe an dem jeweiligen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 08.06.2021 - 2 BvR 1306/20 -, juris Rn. 20).

  • VG Arnsberg, 23.02.2022 - 9 K 1619/20
    Hieraus kann für die Eingabemöglichkeit nach § 63a Abs. 5 HG abgeleitet werden, dass diese - wie auch die Petition im Sinne des Art. 17 GG - konkurrenzlos neben dem Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20 -, juris Rn. 20, und damit auch neben dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung steht.
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 28-IV-22
    Es verbürgt die Durchführung eines Verfahrens, nicht jedoch die Durchsetzung des mit der Petition verfolgten Anliegens (vgl. zu Art. 17 GG: BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20 - juris Rn. 20).
  • BayObLG, 06.09.2023 - 203 VAs 57/23

    Anspruch auf Bescheidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde

    Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zumindest die Art der Erledigung schriftlich mitteilt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1306/20 -, juris Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 -, BVerfGE 2, 225, 230 - juris Rn. 24 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1990 - 7 B 85/90 -, juris Rn. 5 Jesse a.a.O. Vorb. § 296 Rn. 88).
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