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   BVerfG, 08.07.2017 - 2 BvQ 40/17   

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https://dejure.org/2017,23398
BVerfG, 08.07.2017 - 2 BvQ 40/17 (https://dejure.org/2017,23398)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.2017 - 2 BvQ 40/17 (https://dejure.org/2017,23398)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 2017 - 2 BvQ 40/17 (https://dejure.org/2017,23398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 104 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Verfügbarkeit fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Rüge einer Verletzung von Art 104 Abs 2 S 1, Art 2 Abs 2 S 2 GG unsubstantiiert

  • Wolters Kluwer

    Rüge der fehlenden Einrichtung eines Eildienstes am Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel; Entlassungsbegehren aus dem polizeilichen Gewahrsam

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Verfügbarkeit fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Rüge einer Verletzung von Art 104 Abs 2 S 1, Art 2 Abs 2 S 2 GG unsubstantiiert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der fehlenden Einrichtung eines Eildienstes am Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel; Entlassungsbegehren aus dem polizeilichen Gewahrsam

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtsschutz gegen präventive polizeiliche Ingewahrsamnahme - Verfügbarkeit fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - Rüge einer Verletzung von Art 104 Abs 2 S 1, Art 2 Abs 2 S 2 GG unsubstantiiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15

    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2017 - 2 BvQ 40/17
    Der Antrag in der Hauptsache darf weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, und vom 20. April 2017 - 2 BvQ 14/17 -).
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist auch für den

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2017 - 2 BvQ 40/17
    Der Antrag in der Hauptsache darf weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris, und vom 20. April 2017 - 2 BvQ 14/17 -).
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