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BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 111a Abs. 1 StPO
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (keine Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung); Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (kein Offenhalten der Verfassungsbeschwerdefrist durch Einlegen einer offensichtlich ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 111a Abs 1 StPO
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis (§ 111a StPO): Erfolglosigkeit des Eilantrags, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig erhoben werden kann - hier: Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG - offensichtlich ... - verkehrslexikon.de
Erfolglosigkeit des Eilantrags, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig erhoben werden kann - hier: Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis (§ 111a StPO): Erfolglosigkeit des Eilantrags, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig erhoben werden kann - hier: Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG - offensichtlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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