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   BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18   

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https://dejure.org/2018,26157
BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18 (https://dejure.org/2018,26157)
BVerfG, Entscheidung vom 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18 (https://dejure.org/2018,26157)
BVerfG, Entscheidung vom 08. August 2018 - 2 BvR 1342/18 (https://dejure.org/2018,26157)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie unzureichender Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Vorwirkung der Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG auf nicht befristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelf - Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie unzureichender Begründung offensichtlich unzulässig - Auferlegung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Durchführung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vorwirkung der Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG auf nicht befristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelf - Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie unzureichender Begründung offensichtlich unzulässig - Auferlegung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Durchführung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens; Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Vorwirkung der Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG auf nicht befristeten fachgerichtlichen Rechtsbehelf - Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie unzureichender Begründung offensichtlich unzulässig - Auferlegung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere hundert Verfassungsbeschwerden - und die Missbrauchsgebühr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18
    Durch die Erhebung der dagegen gerichteten - für sich genommen unbefristeten - Erinnerung hätte die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde nur offengehalten werden können, wenn dieser Rechtsbehelf selbst innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, gerechnet ab Bekanntgabe des Beschlusses vom 16. November 2016, erhoben worden wäre; auch ein nicht befristeter fachgerichtlicher Rechtsbehelf muss innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben werden (sog. Vorwirkung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; vgl. BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfGK 3, 159 ).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18
    Durch die Erhebung der dagegen gerichteten - für sich genommen unbefristeten - Erinnerung hätte die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde nur offengehalten werden können, wenn dieser Rechtsbehelf selbst innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, gerechnet ab Bekanntgabe des Beschlusses vom 16. November 2016, erhoben worden wäre; auch ein nicht befristeter fachgerichtlicher Rechtsbehelf muss innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben werden (sog. Vorwirkung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; vgl. BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfGK 3, 159 ).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18
    Durch die Erhebung der dagegen gerichteten - für sich genommen unbefristeten - Erinnerung hätte die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde nur offengehalten werden können, wenn dieser Rechtsbehelf selbst innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, gerechnet ab Bekanntgabe des Beschlusses vom 16. November 2016, erhoben worden wäre; auch ein nicht befristeter fachgerichtlicher Rechtsbehelf muss innerhalb der für das Verfassungsbeschwerdeverfahren geltenden Einlegungsfrist erhoben werden (sog. Vorwirkung der Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde; vgl. BVerfGE 19, 198 ; 76, 107 ; BVerfGK 3, 159 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18
    Bereits mit Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 - und vom 26. Juni 2018 - 2 BvR 1032/18 - wurden dem Beschwerdeführer unter Darlegung der maßgeblichen Gründe Missbrauchsgebühren in Höhe von 500 Euro und 1.000 Euro auferlegt, nachdem er erfolglos hunderte im Wesentlichen wortgleiche Verfassungsbeschwerden erhoben hatte.
  • BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18

    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18
    Bereits mit Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 - und vom 26. Juni 2018 - 2 BvR 1032/18 - wurden dem Beschwerdeführer unter Darlegung der maßgeblichen Gründe Missbrauchsgebühren in Höhe von 500 Euro und 1.000 Euro auferlegt, nachdem er erfolglos hunderte im Wesentlichen wortgleiche Verfassungsbeschwerden erhoben hatte.
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