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   BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19   

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BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19 (https://dejure.org/2019,25135)
BVerfG, Entscheidung vom 08.08.2019 - 2 BvR 305/19 (https://dejure.org/2019,25135)
BVerfG, Entscheidung vom 08. August 2019 - 2 BvR 305/19 (https://dejure.org/2019,25135)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO im Zwangsversteigerungsverfahren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO im Zwangsversteigerungsverfahren

  • rabüro.de

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO im Zwangsversteigerungsverfahren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 765a
    Dauerhafte Einstellung der Zwangsversteigerung bei entsprechender Suizidprognose

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO im Zwangsversteigerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz gemäß § 765a ZPO im Zwangsversteigerungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei Suizidgefahr wird die Zwangsversteigerung eingestellt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2995
  • NZM 2019, 793
  • WM 2019, 1694
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Neubrandenburg, 11.09.2018 - 2 T 122/18
    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Der Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 11. September 2018 - 2 T 122/18 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 9. Januar 2019 - 2 T 122/18 - wird damit gegenstandslos.

    Es war festzustellen, dass der Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 11. September 2018 - 2 T 122/18 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt (§ 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Vor allem haben die Vollstreckungsgerichte in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, Rn. 19 f.).

    Da allein die Aufhebung des Beschlusses vom 11. September 2018 noch nicht zu einer Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens führt, war die einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts Pasewalk - Zweigstelle Anklam - vom 7. September 2017 bis zum Erlass einer erneuten Entscheidung des Landgerichts zu verlängern (vgl. BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, Rn. 22).

  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 548/16

    Von Vollstreckungsgerichten sind Vorkehrungen zu treffen, die

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Sind die fraglichen Umstände indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem sehr eng begrenzten Kreis von Ausnahmefällen die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, Rn. 17).

    Da allein die Aufhebung des Beschlusses vom 11. September 2018 noch nicht zu einer Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens führt, war die einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts Pasewalk - Zweigstelle Anklam - vom 7. September 2017 bis zum Erlass einer erneuten Entscheidung des Landgerichts zu verlängern (vgl. BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, Rn. 22).

  • BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Vor allem haben die Vollstreckungsgerichte in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, Rn. 19 f.).

    Hierzu war es ohne Darlegung eigener medizinischer Sachkunde und ohne nochmalige Anhörung des Sachverständigen oder Beratung durch einen anderen Sachverständigen nicht befugt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, Rn. 26).

  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Da allein die Aufhebung des Beschlusses vom 11. September 2018 noch nicht zu einer Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens führt, war die einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts Pasewalk - Zweigstelle Anklam - vom 7. September 2017 bis zum Erlass einer erneuten Entscheidung des Landgerichts zu verlängern (vgl. BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, Rn. 22).
  • BVerfG, 05.11.2007 - 1 BvR 2246/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Einstellung der Räumungsvollstreckung

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Dies setzt aber voraus, dass die Fachgerichte die Geeignetheit der Maßnahmen sorgfältig geprüft und insbesondere deren Vornahme sichergestellt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2007 - 1 BvR 2246/07 -, Rn. 18).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1466/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Räumungsschutz in Mietsachsen

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Sind die fraglichen Umstände indes ihrer Natur nach keiner Änderung zum Besseren zugänglich, kann in einem sehr eng begrenzten Kreis von Ausnahmefällen die Gewährung von Vollstreckungsschutz auf Dauer geboten sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1466/91 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Hierzu war es ohne Darlegung eigener medizinischer Sachkunde und ohne nochmalige Anhörung des Sachverständigen oder Beratung durch einen anderen Sachverständigen nicht befugt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    Vor allem haben die Vollstreckungsgerichte in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Aufrechterhaltung des Zuschlags in der

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
    In diesem Zusammenhang spielt es auch keine Rolle, ob sich die Gefahr der Selbsttötung erstmals nach dem Zuschlag gezeigt hat oder - wie im vorliegenden Fall - latent bereits zuvor vorhanden war und sich durch den Zuschlag im Rahmen eines dynamischen Geschehens weiter vertieft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 501/07 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BGH, 07.11.2019 - V ZB 135/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf weitere einstweilige

    Es muss vielmehr auch dann den Lebensschutz im Wege der Einstellung gewährleisten, regelmäßig durch eine - auch wiederholte - einstweilige Einstellung, in seltenen Ausnahmefällen aber auch durch eine dauernde (vgl. dazu BVerfG, WM 2019, 1694 Rn. 40).
  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 1786/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz

    Vor allem haben die Vollstreckungsgerichte in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2019 - 2 BvR 305/19 -, juris, Rn. 32, m.w.N.).

    Dies setzt aber voraus, dass die Fachgerichte die Geeignetheit der Maßnahmen sorgfältig geprüft und insbesondere deren Vornahme sichergestellt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2019 - 2 BvR 305/19 -, juris, Rn. 33, m.w.N.).

    bb) Des Weiteren hat das Landgericht nicht berücksichtigt, dass das Vollstreckungsgericht die der Suizid- und Gesundheitsgefahr effektiv entgegenwirkenden Maßnahmen sorgfältig prüfen und deren Vornahme sicherstellen muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2019 - 2 BvR 305/19 -, juris, Rn. 33, m.w.N.).

  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 16/19

    Berücksichtigung einer Suizidgefahr im Rahmen der Einstellung des

    Die Annahme, einer Suizidgefahr könne anders als durch Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens begegnet werden, setzt allerdings voraus, dass das Gericht die Geeignetheit der in Betracht gezogenen Maßnahmen sorgfältig geprüft und deren Vornahme sichergestellt hat (vgl. BVerfG, NZM 2019, 793 Rn. 33; NJW 2019, 2012 Rn. 19; WM 2007, 2297, 2298).
  • BGH, 20.02.2020 - V ZB 17/19

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr durch eine Zwangsversteigerung

    Es muss vielmehr auch dann den Lebensschutz gewährleisten, regelmäßig durch eine - auch wiederholte - einstweilige Einstellung des Verfahrens (vgl. Senat, Beschluss vom 7. November 2019 - V ZB 135/18, juris Rn. 20), in seltenen Ausnahmefällen auch durch eine dauernde (vgl. dazu BVerfG, NJW 2019, 2995 Rn. 40).
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