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   BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14   

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BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14 (https://dejure.org/2014,31604)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.2014 - 1 BvR 23/14 (https://dejure.org/2014,31604)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 2014 - 1 BvR 23/14 (https://dejure.org/2014,31604)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 50 Abs 1 Nr 4 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Gewährung von Eilrechtsschutz in Bezug auf ein presserechtliches Auskunftsbegehren

  • Telemedicus

    Eilrechtsschutz bei presserechtlichem Auskunftsanspruch

  • Telemedicus

    Eilrechtsschutz bei presserechtlichem Auskunftsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Presseauskunftsanspruch eines Zeitungsredakteurs gegenüber dem Bundesnachrichtendienst

  • kanzlei.biz

    Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Gewährung von Eilrechtsschutz in Bezug auf ein presserechtliches Auskunftsbegehren

  • ra.de
  • fragdenstaat.de

    Einstweilige Anordnung - Bundesnachrichtendienst - Dual-Use Güter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presseauskunftsanspruch eines Zeitungsredakteurs gegenüber dem Bundesnachrichtendienst

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Presseauskunftsanspruch eines Zeitungsredakteurs gegenüber dem Bundesnachrichtendienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen - Aber regelmäßig kein Eilverfahren bei Vorgängen die mehrere Jahre zurück

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Eilbedürftigkeit von Auskunftsbegehren der Presse

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Informationszugang von Journalisten gestärkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftsansprüche der Presse - effektiver Rechtsschutz und Eilrechtsschutz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftsrecht der Presse - Keine zu hohen Anforderungen an Eilrechtsschutz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine überhöhten Anforderungen an Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

  • taz.de (Pressebericht, 28.10.2014)

    Eilschutz für Presseklagen verbessert

  • wvr-law.de (Zusammenfassung)

    Auskunftsrecht der Presse: Keine erhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Eilrechtsschutz bei presserechtlichem Auskunftsanspruch

  • bista.de (Kurzinformation)

    Stärkerer Auskunftsanspruch der Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen - Beschränkung des Eilrechtsschutzes auf unaufschiebbare Fälle greift jedoch in unverhältnismäßiger Weise in Pressefreiheit ein

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Keine überhöhten Anforderungen an Eilrechtsschutz bei Auskunftsanspruch

Sonstiges

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3711
  • MDR 2014, 1406
  • K&R 2014, 796
  • DÖV 2015, 75
  • afp 2014, 521
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Die Gerichte sind gehalten, bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über einstweiligen Rechtsschutz der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfGK 4, 36 ).

    Diese Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGK 1, 201 ) wirken auch auf den verwaltungsprozessualen Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache zurück und begrenzen diesen im Einzelfall (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

    Grundsätzlich ist für die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine summarische Prüfung verfassungsrechtlich unbedenklich; die notwendige Prüfungsintensität steigt jedoch mit der drohenden Rechtsverletzung, die bis dahin reichen kann, dass die Gerichte unter besonderen Umständen - wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen - dazu verpflichtet sein können, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; 126, 1 ; BVerfGK 1, 292 ; 5, 237 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Die Aufgabe der Presse ist vornehmlich die Information der Bevölkerung als Grundlage der öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 101, 361 ).

    Das "Ob" und "Wie" der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise ihrer hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 101, 361 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Die Aufgabe der Presse ist vornehmlich die Information der Bevölkerung als Grundlage der öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 101, 361 ).

    Das "Ob" und "Wie" der Berichterstattung ist Teil des Selbstbestimmungsrechts der Presse, das auch die Art und Weise ihrer hierauf gerichteten Informationsbeschaffungen grundrechtlich schützt (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 101, 361 ; 107, 299 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Dies gilt auch in Bezug auf Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Je schwerer die aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; BVerfGK 3, 135 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Ein Beschwerdeführer, der sich gegen Entscheidungen in einem letztinstanzlich abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wendet, kann nicht auf das Hauptsacheverfahren verwiesen werden, wenn er gerade die Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes rügt (vgl. BVerfGE 59, 63 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Namentlich der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14
    Grundsätzlich ist für die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine summarische Prüfung verfassungsrechtlich unbedenklich; die notwendige Prüfungsintensität steigt jedoch mit der drohenden Rechtsverletzung, die bis dahin reichen kann, dass die Gerichte unter besonderen Umständen - wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen - dazu verpflichtet sein können, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; 126, 1 ; BVerfGK 1, 292 ; 5, 237 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf

  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

  • VG Dresden, 07.05.2009 - 5 L 42/09

    Verwaltungsgericht Dresden verpflichtet Sächsische Staatskanzlei zur Erteilung

  • VG Köln, 27.08.2009 - 6 L 918/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Auskunft bzgl. Vermietung Gelände Berlin-Tempelhof

  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 13/16

    Zum Auskunftsanspruch der Presse

    Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die Presse in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen, durch die Vermittlung von Informationen an der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen (vgl. BVerfG, ZUM-RD 2015, 148 Rn. 26; ZUM-RD 2016, 4 Rn. 14; ZUM 2016, 45 Rn. 16).

    Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Presse umfasst die Art und Weise der auf die Berichterstattung gerichteten Informationsbeschaffungen (vgl. BVerfG, AfP 2000, 559, 562; ZUM-RD 2015, 148 Rn. 29; BVerfG, ZUM 2016, 45 Rn. 16) und rechtfertigt damit auch die Recherche zum Wahrheitsgehalt bereits erteilter Auskünfte.

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zu der Reichweite presserechtlicher Auskunftsansprüche bereits entschieden (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 1988 - 1 BvR 155/85 u. a. -, NJW 1989, S. 382; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 -, NJW 2001, S. 503 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, NJW 2014, S. 3711 ).

    Dies gilt auch in Bezug auf Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden einschließlich der Gerichte (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, NJW 2014, S. 3711 ), wobei zu berücksichtigen ist, dass der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit selbst Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist (vgl. BVerfGE 103, 44 ) und eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwGE 104, 105 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit

    Nur der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetzt die für die Demokratie essentielle freie Presse in den Stand, die ihr zukommende Informations- und Kontrollfunktion wirksam wahrzunehmen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 [ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140908.1bvr002314] - NJW 2014, 3711 Rn. 26 und vom 14. September 2015 - 1 BvR 857/15 [ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150914.1bvr085715] - NJW 2015, 3708 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 - BVerwGE 154, 222 Rn. 17).
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