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   BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92   

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https://dejure.org/1992,2714
BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 (https://dejure.org/1992,2714)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 (https://dejure.org/1992,2714)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 (https://dejure.org/1992,2714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Materielle Rechtskraft und Durchbrechung nach § 826 BGB: Verfassungsrechtliche Bedeutung der materiellen Rechtskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 656 § 826; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Abweisung einer auf § 826 BGB gestützten Klage gegen die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid über Ansprüche aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit - Partnervermittlung - Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1125
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Die Rechtssicherheit ist ein wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit und damit eines Konstitutionsprinzips des Grundgesetzes (BVerfGE 60, 253 [267]).

    Um der Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft in Kauf nehmen, daß selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall endgültig verbindlich sind (BVerfGE 2, 380 [403]; 60, 253 [268]).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Tritt dieser Grundsatz mit dem Gebot der Gerechtigkeit im Einzelfall in Widerstreit, so ist es Sache des Gesetzgebers und der Rechtsprechung, das Gewicht, das ihnen in dem zu regelnden Fall zukommt, abzuwägen und zu entscheiden, welchem der beiden Prinzipien der Vorzug gegeben werden soll (vgl. BVerfGE 15, 313 [319]).

    Ob die Rechtsprechung bei der Abwägung zwischen dem Grundsatz der Rechtssicherheit und der Forderung nach Gerechtigkeit zu der bestmöglichen Lösung gekommen ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 15, 313 [322]).

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Um der Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft in Kauf nehmen, daß selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall endgültig verbindlich sind (BVerfGE 2, 380 [403]; 60, 253 [268]).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Es hat - ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1987, 3256 ) - einen auf § 826 BGB gestützten Anspruch auf Unterlassung einer weiteren Vollstreckung eines gleichwohl über diese Forderung erwirkten rechtskräftigen Vollstreckungsbescheids verneint, da die Beklagte zum Zeitpunkt der Beantragung des Vollstreckungsbescheids nach der damaligen Rechtsprechung nicht von einer materiellrechtlichen Unrichtigkeit der Forderung ausgehen mußte.
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 160/89

    Partnerschaftsvermittlung - Zahlung mit Wechsel - § 656 BGB analog, § 656 Abs. 1

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92
    Das Oberlandesgericht hat in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 656 BGB auf Partnerschaftsvermittlungsverträge (BGH, NJW 1990, 2550 ) festgestellt, daß der Beklagten materiellrechtlich kein Anspruch auf die von ihr geltend gemachte Forderung zusteht.
  • LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den

    Da die Rechtssicherheit und der Rechtsfrieden so hohe Rechtsgüter darstellen, wird um ihrer willen die Möglichkeit einer im Einzelfall unrichtigen Entscheidung in Kauf genommen (BVerfG, 1.7.1953, 1 BvL 23/51; BVerfG, 8.10.1992; 1 BvR 1262/92).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11

    Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß

    Bei überwiegendem Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens darf die Rechtsordnung in Kauf nehmen, dass eine materiell unrichtige Entscheidung für den fraglichen Einzelfall endgültig Bestand hat (BVerfG 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - zu C I 2 b der Gründe, BVerfGE 107, 395; 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 - zu 1 der Gründe mwN, NJW 1993, 1125) .

    Das gilt umso mehr als die Achtung der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen nicht nur ein zentraler Bestandteil der deutschen Rechtsordnung ist (vgl. BVerfG 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 - zu 1 der Gründe, NJW 1993, 1125) , sondern auch den Schutz der Konvention genießt (vgl. EGMR 18. September 2007 - 52336/99 - zu B 4 der Gründe, KirchE 50, 160) .

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13

    Keine Wiedereinstellung des rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers

    Er genießt auch den Schutz der Europäischen Konvention zum Schutz für Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11 in NZA-RR 2014, 91; BVerfG vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 in NJW 1993, 1125; EGMR vom 18.09.2007 - 52336/99 in KirchE 50, 160-179).

    Bei überwiegendem Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens darf die Rechtsordnung in Kauf nehmen, dass eine materiell unrichtige Entscheidung für den fraglichen Einzelfall endgültig Bestand hat (vgl. BAG vom 22.11.2012 - 2 AZR 570/11a.a.O.; BVerfG vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 in BVerfGE 107, 395; BVerfG vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 a.a.O.).

  • LAG Nürnberg, 30.04.2012 - 7 Sa 557/11

    Insolvenzanfechtung einer im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Zahlung von

    Aus ihm folgt die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen und sonstiger in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfG - Beschluss vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 = NJW 1993/1125).
  • LAG Hamm, 27.09.2018 - 17 Sa 484/18

    Anspruch einer Arbeitnehmerin im Jobcenter auf Teilnahme an

    Rechtsfriede und Rechtssicherheit sind so hohe Rechtsgüter, dass um ihretwillen die Möglichkeit einer im Einzelfall unrichtigen Entscheidung in Kauf genommen werden muss (Bundesverfassungsgericht 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 - Rdnr. 3, NJW 1993, 1125).
  • LAG Nürnberg, 30.04.2012 - 7 Sa 564/11

    Insolvenzanfechtung einer im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Zahlung von

    Aus ihm folgt die grundsätzliche Rechtsbeständigkeit rechtskräftiger Entscheidungen und sonstiger in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfG - Beschluss vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 = NJW 1993/1125).
  • OLG Köln, 30.11.2007 - 20 U 172/06

    Voraussetzungen zur Erhebung neuer Sachverhaltsfeststellungen im

    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit des Abschlusses von Rechtsstreitigkeiten muss die Möglichkeit einer im Einzelfall unrichtigen Entscheidung in Kauf genommen werden (BGH NJW 1984, 438, 440; BVerfG NJW 1993, 1125).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2005 - 9 W 8/05

    Zwangsvollstreckung; Durchbrechen der Rechtskraft: Vorsätzliche sittenwidrige

    Das Erwirken und das anschließende Benutzen eines Titels stellt sich dann nicht als sittenwidrig dar, wenn der Titelgläubiger zum Zeitpunkt der Beantragung des Vollstreckungsbescheides nach der damals veröffentlichten Rechtsprechung nicht von einer materiell-rechtlichen Unrichtigkeit der Forderung ausgehen musste (BVerfG, Beschluss vom 08.10.1992 - 1 BvR 1262/92 - NJW 1993, 1125).
  • BGH, 04.05.1993 - XI ZR 9/93

    Abschluss eines Ratenkreditvertrages - Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen -

    Eine solche Anwendung des § 826 BGB muß jedoch auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, weil sonst die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfrieden in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG NJW 1993, 1125 m.w.Nachw.).
  • FG Hamburg, 28.08.2002 - III 438/01

    Rechtskrafterstreckung auf Beigeladenen in Kindergeldsache

    Um der Rechtssicherheit willen darf die Rechtsordnung über das Institut der Rechtskraft grundsätzlich in Kauf nehmen, dass selbst unrichtige Gerichtsentscheidungen für den Einzelfall endgültig verbindlich sind (Beschluss vom 8. Oktober 1992 - 1 BvR 1262/92 -, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1993, 1125 ).
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