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   BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03   

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https://dejure.org/2003,7603
BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03 (https://dejure.org/2003,7603)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03 (https://dejure.org/2003,7603)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 2 BvR 1511/03 (https://dejure.org/2003,7603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde; Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen durch eine Durchsuchung und Beschlagnahme; Dauer des Entzugs der Krankenakten

  • Judicialis

    StPO § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 98
    Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03
    Die Durchsicht der sichergestellten Unterlagen gemäß § 110 StPO ist Teil der noch nicht abgeschlossenen Durchsuchung und dient deren Vollzug (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 ).

    Die Beschwerdeführerin hat daher zunächst die Fachgerichte, denen die Anwendung und Auslegung der strafprozessualen Vorschriften obliegt (vgl. BVerfGE 95, 96 ), in einem Beschwerdeverfahren entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. zur Zulässigkeit eines entsprechenden Antrags Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 ) mit der Angelegenheit zu befassen.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03
    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03
    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03
    Denn anderenfalls würde die Entscheidung, welche Gegenstände unter die richterliche Beschlagnahmeanordnung fallen, nicht dem Richter obliegen, sondern den Strafverfolgungsbehörden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 1991 - 2 BvR 279/90 -, NJW 1992, S. 551 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03
    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 436/01

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03
    Die allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung hat in diesem Fall nur die Bedeutung einer Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2001 - 2 BvR 436/01 -, NStZ 2002, S. 212 ; Nack, in: Karlsruher Kommentar, 5. Aufl., § 98, Rn. 2; Meyer-Goßner, 46. Aufl., § 105, Rn. 7).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03
    Die Anordnung steht daher, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1511/03
    Die Beschwerdeführerin hat daher zunächst die Fachgerichte, denen die Anwendung und Auslegung der strafprozessualen Vorschriften obliegt (vgl. BVerfGE 95, 96 ), in einem Beschwerdeverfahren entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. zur Zulässigkeit eines entsprechenden Antrags Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 ) mit der Angelegenheit zu befassen.
  • LG Bad Kreuznach, 05.04.2019 - 2 Qs 42/19

    Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss bei Gewährung von Kirchenasyl:

    Die Durchsicht sichergestellter Unterlagen bzw. Daten gemäß § 110 StPO ist stets Teil der Durchsuchung und dient deren Vollzug (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.10.2003, Az.: 2 BvR 1511/03, juris Rn. 3).
  • LG Hannover, 07.10.2014 - 30 Qs 29/14

    Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

    Die Durchsicht sichergestellter Unterlagen bzw. Daten gemäß § 110 StPO ist stets Teil der Durchsuchung und dient deren Vollzug (BVerfG Beschl. v. 08.10.2003, 2 BvR 1511/03, juris Rn. 3).
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