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   BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14   

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BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14 (https://dejure.org/2015,35069)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14 (https://dejure.org/2015,35069)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 (https://dejure.org/2015,35069)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 14 ff AEG, § 14 AEG, Art 267 Abs 3 AEUV
    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussichtliche Erforderlichkeit einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV verleiht Rechtssache grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO - Zur Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Anwendbarkeit des § 315 BGB (ggf auch §§ 823 Abs ...

  • IWW

    Art. 267 Abs. 3 AEUV § 93a Abs. 2 Buchst. b BVerfGG § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO Art. 267 Abs. 3 AEUV Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG §§ 14 ff. AEG §§ 21 ff. EIBV § 315 BGB
    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH); Fall der Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof zum Zweck der Vorabentscheidung; Rückzahlungsbegehren eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bzgl. der unter ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussichtliche Erforderlichkeit einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV verleiht Rechtssache grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO - Zur Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV bzgl der Anwendbarkeit des § 315 BGB (ggf auch §§ 823 Abs ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH); Fall der Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof zum Zweck der Vorabentscheidung; Rückzahlungsbegehren eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bzgl. der unter ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unionsrecht kommt "grundsätzliche Bedeutung" zu!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden von Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen der Zurückweisung von Nichtzulassungsbeschwerden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Streit um Trassen- und Stationsentgelte muss vor den EuGH

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof gestärkt

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvR 557/88

    Vorlagepflicht an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    Stellt sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfende Frage des Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) auch der Zulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegeben (vgl. BVerfGE 82, 159 ; außerdem für das zivilgerichtliche Verfahren BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 2680/07 -, juris, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2011 - 2 BvR 516/09 und 2 BvR 535/09 -, juris, Rn. 21; für das finanzgerichtliche Verfahren BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 4; entsprechend für die Berufungszulassung im zivilgerichtlichen Verfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12 -, juris, Rn. 28).

    bb) Die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Revision nicht gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, und die ihr zugrunde liegende Annahme, dass sich eine entscheidungserhebliche, einen Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO bildende Frage des Unionsrechts nicht stelle, sind an den vom Bundesverfassungsgericht für die Handhabung des Art. 267 Abs. 3 AEUV herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäben (zuletzt BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ) zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 4; entsprechend für die Berufungszulassung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12 -, juris, Rn. 29).

    cc) Eine Kontrolle anhand dieser Maßstäbe ist dem Bundesverfassungsgericht allerdings nur möglich, wenn ihm die Gründe hinreichend sicher bekannt sind, aus denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht von einer Zulassung der Revision wegen der Notwendigkeit der anschließenden Vorlage an den Europäischen Gerichtshof abgesehen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 6).

    Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 7 ff.) zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 50; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 2534/10

    Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog.

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    Stellt sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfende Frage des Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) auch der Zulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegeben (vgl. BVerfGE 82, 159 ; außerdem für das zivilgerichtliche Verfahren BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 2680/07 -, juris, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2011 - 2 BvR 516/09 und 2 BvR 535/09 -, juris, Rn. 21; für das finanzgerichtliche Verfahren BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 4; entsprechend für die Berufungszulassung im zivilgerichtlichen Verfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12 -, juris, Rn. 28).

    bb) Die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Revision nicht gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, und die ihr zugrunde liegende Annahme, dass sich eine entscheidungserhebliche, einen Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO bildende Frage des Unionsrechts nicht stelle, sind an den vom Bundesverfassungsgericht für die Handhabung des Art. 267 Abs. 3 AEUV herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäben (zuletzt BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ) zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 4; entsprechend für die Berufungszulassung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12 -, juris, Rn. 29).

    Ist weder anhand einer Entscheidungsbegründung noch anderweitig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 7 ff.) zu erkennen, warum das Revisionsgericht bei der Nichtzulassungsentscheidung angenommen hat, dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in einem künftigen Revisionsverfahren nicht notwendig sei, ist grundsätzlich von einer verfassungswidrigen Verwehrung des Zugangs zur Revisionsinstanz auszugehen, wenn die Zulassung des Rechtsmittels wegen der Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens im Revisionsverfahren nahegelegen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 -, juris, Rn. 50; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. September 2015 - 1 BvR 1863/12 -, juris, Rn. 14).

  • BGH, 18.10.2011 - KZR 18/10

    Stornierungsentgelt

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    Dies habe der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. Oktober 2011 bereits grundlegend geklärt (Verweis auf BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10 -, juris).

    (b) Gründe aus denen der Bundesgerichtshof die Möglichkeit vernünftiger Zweifel hier offenbar ausgeschlossen hat, ergeben sich auch nicht aus seinem Urteil vom 18. Oktober 2011, in dem er sich bereits für eine parallele Anwendbarkeit einer zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle der Infrastrukturnutzungsentgelte neben den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung ausgesprochen hat (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - KZR 18/10 -, juris, Rn. 14 ff.).

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    bb) Die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Revision nicht gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, und die ihr zugrunde liegende Annahme, dass sich eine entscheidungserhebliche, einen Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO bildende Frage des Unionsrechts nicht stelle, sind an den vom Bundesverfassungsgericht für die Handhabung des Art. 267 Abs. 3 AEUV herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäben (zuletzt BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ) zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 4; entsprechend für die Berufungszulassung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12 -, juris, Rn. 29).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 129, 78 m.w.N.; 135, 155 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    a) aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ); dies gilt auch für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts selbst, mit der es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels - hier der Revision - zurückweist.

    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 64/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung - Gegenstandswertfestsetzung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    Stellt sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfende Frage des Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) auch der Zulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegeben (vgl. BVerfGE 82, 159 ; außerdem für das zivilgerichtliche Verfahren BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 2680/07 -, juris, Rn. 27; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2011 - 2 BvR 516/09 und 2 BvR 535/09 -, juris, Rn. 21; für das finanzgerichtliche Verfahren BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 4; entsprechend für die Berufungszulassung im zivilgerichtlichen Verfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 24; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12 -, juris, Rn. 28).

    bb) Die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Revision nicht gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, und die ihr zugrunde liegende Annahme, dass sich eine entscheidungserhebliche, einen Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO bildende Frage des Unionsrechts nicht stelle, sind an den vom Bundesverfassungsgericht für die Handhabung des Art. 267 Abs. 3 AEUV herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäben (zuletzt BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ) zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 4; entsprechend für die Berufungszulassung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12 -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    bb) Die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Revision nicht gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, und die ihr zugrunde liegende Annahme, dass sich eine entscheidungserhebliche, einen Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO bildende Frage des Unionsrechts nicht stelle, sind an den vom Bundesverfassungsgericht für die Handhabung des Art. 267 Abs. 3 AEUV herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäben (zuletzt BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ) zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, juris, Rn. 4; entsprechend für die Berufungszulassung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2014 - 2 BvR 64/12 -, juris, Rn. 29).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 129, 78 m.w.N.; 135, 155 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    a) aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ); dies gilt auch für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts selbst, mit der es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels - hier der Revision - zurückweist.

    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    a) aa) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ); dies gilt auch für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts selbst, mit der es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsmittels - hier der Revision - zurückweist.

    Hingegen genügt nicht bereits die einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2015 - 1 BvR 1320/14
    Nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist ein nationales letztinstanzliches Gericht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof immer dann verpflichtet, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine entscheidungserhebliche Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das nationale Gericht hat festgestellt, dass die betreffende unionsrechtliche Frage bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, C.I.L.F.I.T., 283/81, Slg. 1982, 3415, Rn. 21).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

  • BVerfG, 07.09.2015 - 1 BvR 1863/12

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07

    Gewerbliche Vermittlung von Lotterien und Wetten

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit, so wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat (Unvollständigkeit der Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 129, 78 m.w.N.; 135, 155 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 02.02.2017 - 2 BvR 787/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Stellt sich eine entscheidungserhebliche und der einheitlichen Auslegung bedürfende Frage des Unionsrechts, ist bereits mit der sich voraussichtlich in einem künftigen Revisionsverfahren ergebenden Notwendigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 267 Abs. 3 AEUV) auch der Zulassungsgrund der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO gegeben (vgl. BVerfGE 82, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    bb) Die Entscheidung des Revisionsgerichts, die Revision nicht gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, und die ihr zugrunde liegende Annahme, dass sich eine entscheidungserhebliche, einen Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO bildende Frage des Unionsrechts nicht stelle, sind an den vom Bundesverfassungsgericht für die Handhabung des Art. 267 Abs. 3 AEUV herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäben (zuletzt BVerfGE 129, 78 ; 135, 155 ) zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).

  • EGMR, 11.04.2019 - 50053/16

    Keine Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) durch

    Daher bedarf es für die Nichtzulassung der Revision der Einschätzung, dass in dem jeweiligen Fall eine Vorlage an den EuGH nicht erforderlich ist (siehe z. B. BGH, I ZR 130/02, 16. Januar 2003; BVerfG, 2 BvR 557/88, 22. Dezember 1992; 1 BvR 2534/10, 3. März 2014; 1 BvR 1320/14, 8. Oktober 2015).

    Damit das Bundesverfassungsgericht solche Entscheidungen auf Willkür überprüfen kann, ist es erforderlich, dass das Gericht die Gründe für die Entscheidung entweder aus der Begründung des letztinstanzlichen Gerichts oder anderweitig herleiten kann (siehe BVerfG, 2 BvR 557/88, 22. Dezember 1992; 1 BvR 2534/10, 3. März 2014; 1 BvR 1320/14, 8. Oktober 2015).

    In der Rechtssache 1 BvR 1320/14 hingegen stellte das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter fest, da der Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen hatte.

  • BVerfG, 19.04.2017 - 1 BvR 1994/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen einer Vorlage an den

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - hier im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - unter anderem daraus ergeben kann, dass eine bestimmte Frage in dem zuzulassenden Rechtsmittelverfahren der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof bedarf (vgl. für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerfGE 82, 159 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 2008 - 2 BvR 2680/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 611 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 -, NVwZ 2012, S. 426 ; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1996 - 3 NB 2/94 -, NVwZ 1997, S. 178; für das finanzgerichtliche Verfahren BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, NVwZ 1993, S. 883 ; für das zivilgerichtliche Verfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 2534/10 -, juris Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, juris Rn. 13).

    In diesem Verfahren verlangt der Grundsatz der Subsidiarität, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, die sich aus der angestrebten Vorlage einer Frage an den Europäischen Gerichtshof im Hauptsacheverfahren ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, juris Rn. 13), im Zulassungsantrag durch einen entsprechenden Hinweis hierauf geltend zu machen.

  • BGH, 22.02.2016 - II ZR 48/15

    Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft:

    Ebenso hat der Senat die Frage der Vereinbarkeit der Datenweitergabe mit den Vorgaben der Datenschutz-RL 95/46/EG, deren Umsetzung (u.a.) § 4 und § 28 BDSG dienen, im Sinne eines acte clair bereits mitentschieden, da er bei Zweifeln an der Vereinbarkeit seiner Auslegung des § 28 Abs. 1 Satz 1 BDSG mit den Vorgaben der Datenschutz-RL 95/46/EG nach Art. 267 AEUV zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union verpflichtet gewesen wäre, weil er ansonsten gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2015  1 BvR 1320/14, juris Rn. 10 ff.).
  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2373/19

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

    a) Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; 101, 331 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, Rn. 12; entsprechend zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 453/17

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz in Zivilsachen durch

    Dies gilt sowohl für die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht als auch für die Entscheidung des Revisionsgerichts selbst, mit dem es eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14 -, juris, Rn. 12).
  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    Schließlich geben auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 08.10.2015 (1 BvR 1320/14, 1 BvR 3509/13 u.a.) keinen Anlass, die Frage der Anwendbarkeit des Art. 102 AEUV abweichend zu beurteilen.
  • BGH, 22.12.2016 - III ZR 199/16

    Verneinung eines unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs mangels hinreichend

    Die Revision ist auch nicht deshalb wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, weil im Revisionsverfahren eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV notwendig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 03.11.2022 - III ZR 308/20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Grundsätzliche Bedeutung ist insbesondere nicht deshalb anzunehmen, weil im Revisionsverfahren eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV notwendig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 1 BvR 1320/14, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 27.10.2016 - III ZR 442/15

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht

  • OLG Frankfurt, 15.09.2020 - 11 U 128/14

    Zur kartellrechtlichen Überprüfung von Trassenentgelten

  • BGH, 22.12.2016 - III ZR 197/16

    Notwendiger hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht für

  • BGH, 18.01.2022 - VIII ZR 97/20

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Herausgabe

  • OLG Frankfurt, 17.11.2020 - 11 U 60/18

    Schadensersatzanspruch wegen missbräuchlicher Entgeltfestsetzung im

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 67/19 B

    Unvorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 68/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BGH, 29.04.2021 - III ZR 41/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 14.12.2017 - III ZR 117/17

    Verjährter unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei unionsrechtswidrig

  • BGH, 13.11.2018 - VI ZR 71/18

    Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung zuvor mit Verneinung der

  • BGH, 20.09.2018 - III ZR 71/18

    Erbringen von wesentlichen Rechts-Dienstleistungen und

  • BVerfG, 12.03.2021 - 2 BvR 1673/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Kommune in einer Finanzausgleichssache

  • BGH, 28.05.2020 - III ZA 22/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag für eine Anhörungsrüge

  • BayObLG, 14.09.2021 - 102 ZBR 68/21

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Umwandlung in eine Societas Europaea (SE)

  • BGH, 28.02.2019 - III ZR 36/18

    Revisionszulassungsbegehren betreffend die Abweisung des unionsrechtlichen

  • BGH, 29.04.2020 - III ZA 22/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzgl. Anwendung der Grundsätze des

  • BGH, 28.01.2016 - III ZR 230/15

    Offenkundigkeit eines Rechtsverstoßes als Voraussetzung der unionsrechtlichen

  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 221/18

    Begrenzung des Schutzzwecks des AEUV auf den Wettbewerb und auf Wettbewerber des

  • BGH, 24.11.2016 - III ZR 227/16

    Voraussetzungen einer unionsrechtlichen Staatshaftung für judikatives Unrecht

  • BGH, 27.10.2016 - III ZR 443/15

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs

  • BVerwG, 08.05.2017 - 4 BN 34.16

    Normenkontrollklage gegen eine baurechtliche Erhaltungssatzung; Betrachtung von

  • BGH, 20.12.2018 - III ZR 50/18

    Gewährung des Zugangs zum Flughafen und zu Flugplatzeinrichtungen durch Erhebung

  • BGH, 28.10.2021 - III ZR 186/20

    Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren wegen behaupteter

  • OLG Frankfurt, 19.11.2019 - 5 U 162/18

    Zur Frage der Anspruchsidentität im Sinne von Art. 27 Verordnung (EG) 44/2001

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2020 - 2 Sa 337/20

    Betriebsbedingten Kündigung - Luftfahrtunternehmen - Betriebsstilllegung - Pilot

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