Rechtsprechung
BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG, PolAufgG1990ÄndG BY 8, PolAufgG BY vom 18.05.2018
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18.05.2018 (juris: PolAufgG1990ÄndG BY 8) - Beschwerdebefugnis nicht hinreichend dargelegt
- Wolters Kluwer
Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes durch das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts; Geltendmachung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18.05.2018 (juris: PolAufgG1990ÄndG BY 8) - Beschwerdebefugnis nicht hinreichend dargelegt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 90 Abs. 1 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes durch das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts; Geltendmachung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
Auszug aus BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18
Jedenfalls aber ist nicht hinreichend dargelegt, dass die angegriffenen Vorschriften geeignet wären, die Rechtsstellung der Beschwerdeführer ohne einen weiteren Vollzugsakt unmittelbar zu verändern, oder es den Beschwerdeführern unzumutbar wäre, gegen denkbare Vollzugsakte im fachgerichtlichen Verfahren vorzugehen (vgl. BVerfGE 115, 118 ). - BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18
Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18
Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ). - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
Auszug aus BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18
Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 30/19
Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 23 Abs. 3 KiBiz
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die angegriffene Vorschrift kraft Gesetzes eine zeitlich und inhaltlich genau bestimmte Verpflichtung begründet, die bereits bei Erlass des Gesetzes spürbare Rechtsfolgen mit sich bringt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370 = juris, Rn. 64, m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 2019 - 1 BvR 2314/18 -, juris, Rn. 6, vom 8. Oktober 2018 - 1 BvR 1658/18 -, juris, Rn. 6).