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   BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20   

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https://dejure.org/2021,43213
BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20 (https://dejure.org/2021,43213)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2021 - 2 BvC 14/20 (https://dejure.org/2021,43213)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2021 - 2 BvC 14/20 (https://dejure.org/2021,43213)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und Prüfung der Senatsbesetzung von Amts wegen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 94 Abs 1 S 2 GG, Art 94 Abs 2 S 1 GG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG
    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche, Prüfung der Senatsbesetzung von Amts wegen

  • rewis.io

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche, Prüfung der Senatsbesetzung von Amts wegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche, Prüfung der Senatsbesetzung von Amts wegen

  • rechtsportal.de

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde; Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche, Prüfung der Senatsbesetzung von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 159, 132
  • NJW 2021, 3590
  • NVwZ-RR 2022, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10

    Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
    a) Der Senat hat seine ordnungsgemäße Besetzung zur Wahrung des Anspruchs aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen, soweit Anlass hierzu besteht (vgl. BVerfGE 65, 152 m.w.N.; 131, 230 ; 142, 5 ).

    Die Feststellung der richtigen Besetzung des erkennenden Gerichts erfolgt dabei grundsätzlich ohne Beteiligung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint oder angezweifelt wird (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 131, 230 ; 142, 5 ).

    Dies gilt auch dann, wenn die Ordnungsgemäßheit seiner Wahl infrage gestellt wird (vgl. BVerfGE 82, 286 m.w.N.; 131, 230 ).

    Indes sind hier durch die pauschale Besetzungsrüge sämtliche Mitglieder des Senats betroffen, sodass die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Senatsbesetzung der Frage nach der ordnungsgemäßen Einrichtung eines Spruchkörpers gleichzusetzen ist, über die dieser selbst befindet (vgl. BVerfGE 131, 230 m.w.N.).

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
    a) Der Senat hat seine ordnungsgemäße Besetzung zur Wahrung des Anspruchs aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen, soweit Anlass hierzu besteht (vgl. BVerfGE 65, 152 m.w.N.; 131, 230 ; 142, 5 ).

    Die Feststellung der richtigen Besetzung des erkennenden Gerichts erfolgt dabei grundsätzlich ohne Beteiligung des Richters, dessen Berechtigung zur Mitwirkung zweifelhaft erscheint oder angezweifelt wird (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 131, 230 ; 142, 5 ).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 142, 1 m.w.N.; 152, 53 ; 153, 72 ).

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
    Die bloße Beteiligung von Richtern des Bundesverfassungsgerichts an vorherigen Verfahren zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 131, 239 ; 133, 377 ) oder desselben Beschwerdeführers (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 7 m.w.N.) vermag eine Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen.

    Entsprechend der Wertung des § 18 Abs. 3 Nr. 2 BVerfGG, die bei der Anwendung des § 19 BVerfGG zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 133, 377 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ), stellt eine wissenschaftliche Äußerung zu einer für ein verfassungsgerichtliches Verfahren maßgebenden Rechtsfrage grundsätzlich keinen Ausschlussgrund dar (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 279 ).

  • BVerfG, 12.08.2022 - 1 BvQ 54/22

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und Ablehnung eines

    Hier kann dahinstehen, ob das bereits deshalb der Fall ist, weil sich das Gesuch pauschal gegen einen ganzen Spruchkörper richtet (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2021 - 2 BvC 14/20 -, Rn. 11).
  • BSG, 01.12.2021 - B 12 KR 29/21 B

    Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

    Damit ist der Senat nicht gehindert, sowohl über das Ablehnungsgesuch als auch die Beschwerde unter Mitwirkung von zwei der drei abgelehnten Richter zu entscheiden, und es bedurfte keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 8.10.2021 - 2 BvC 14/20 - juris RdNr 5 mwN) .
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