Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,126
BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66 (https://dejure.org/1967,126)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1967 - 1 BvR 60/66 (https://dejure.org/1967,126)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1967 - 1 BvR 60/66 (https://dejure.org/1967,126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch Strafverfügung abgeschlossener Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens - Nichtverstoß gegen Grundgesetz - Rechtskräftige Strafverfügung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 322
  • NJW 1968, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66
    Zur Rechtsstaatlichkeit gehört nicht nur die materiale Gerechtigkeit, sondern auch die Rechtssicherheit (BVerfGE 2, 380 [403]; 3, 225 [237]).

    Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, einen solchen Widerstreit bald nach der Seite der Rechtssicherheit, bald nach der Seite der materiellen Gerechtigkeit hin zu entscheiden (BVerfGE 3, 225 [237]; 15, 313 [319]).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66
    Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, einen solchen Widerstreit bald nach der Seite der Rechtssicherheit, bald nach der Seite der materiellen Gerechtigkeit hin zu entscheiden (BVerfGE 3, 225 [237]; 15, 313 [319]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66
    Auch wenn dies nicht ausdrücklich im Gesetz bestimmt wird, ergibt sich diese Regelung aus Sinn und Zusammenhang der prozessualen Vorschriften (vgl. BVerfGE 22, 254 (261)).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66
    Das kann aber nicht dazu führen, eine Rechtsauslegung, die mit dem Gleichheitssatz noch vereinbar ist, nur deswegen für verfassungswidrig zu erklären, weil eine andere Auslegung möglicherweise dem Gleichheitssatz besser entspräche (BVerfGE 3, 162 [182]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66
    Zur Rechtsstaatlichkeit gehört nicht nur die materiale Gerechtigkeit, sondern auch die Rechtssicherheit (BVerfGE 2, 380 [403]; 3, 225 [237]).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    In diesen Fällen steht sie im Spannungsverhältnis zum Gebot materialer Richtigkeit und Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 22, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2006 - 2 BvR 123/06 u.a. -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 2136/17 -, Rn. 20).

    Da sowohl das Prinzip der materialen Gerechtigkeit als auch das Prinzip der Rechtssicherheit mit Verfassungsrang ausgestattet sind, ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, welchem der beiden Prinzipien im konkreten Fall der Vorzug gegeben werden soll (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ; 22, 322 ; 131, 20 m.w.N.).

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Dessen Entscheidungen sind hinzunehmen, solange sie nicht willkürlich getroffen werden (vgl. BVerfG, Urteil v. 18.12.1953, 1 BvL 106/53 ­ BVerfGE 3, 225; Beschl. v. 08.11.1967, 1 BvR 60/66 ­ BVerfGE 22, 322).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Bei der danach zu treffenden Abwägung ist insbesondere zu beachten, daß die materielle Gerechtigkeit einen dem Grundsatz der Rechtssicherheit mindestens ebenbürtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips verkörpert (vgl. BVerfGE 7, 89, 92; 194, 196; 22, 322, 329; 35, 41, 47; 74, 129, 152).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht