Rechtsprechung
BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) auf Verheiratete; Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung des beamterechtlichen Familienzuschlags lediglich auf Verheiratete; Verfassungsmäßigkeit der ...
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an Beamte in einer eingetragen Lebenspartnerschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 05.07.2006 - 3 K 10305/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2006 - 1 A 3304/06
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (45)
- EuGH, 31.05.2001 - C-122/99
D / Rat
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr dargelegt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Verschiedenbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern bei Vergütungsbestandteilen, die gezahlt werden, weil der Beschäftigte in einer Gemeinschaft mit einer weiteren Person lebt, keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung sei (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P, NvwZ 2001, 1249 = Slg. 2001, I-4319).Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die maßgebende Statutsbestimmung keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Betroffenen und daher auch keinen Verstoß gegen Art. 119 EGV a.F. darstelle, da es für die Gewährung der Haushaltszulage keine Rolle spiele, ob der Beamte ein Mann oder eine Frau sei (Slg. 2001, I-4319 ).
Die Vorschrift verletze auch nicht das Gleichbehandlungsgebot, da es in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft an einer allgemeinen Gleichstellung der Ehe mit den übrigen Formen gesetzlicher Lebenspartnerschaften fehle und sich ein Beamter in eingetragener Lebenspartnerschaft daher für die Zwecke der Anwendung des Statuts nicht in der gleichen Lage befinde wie ein verheirateter Beamter (Slg. 2001, I-4319 ).
Der Begriff Ehe bezeichnet aber auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts (EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P, Slg. 2001, I-4319 ).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es gemeinschaftsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Art. 33 Abs. 5 GG ist im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beamte auch seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Familie erfüllen kann (vgl. BVerfGE 99, 300 ).
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 14/66
Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 8 LBesG 1965 Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten und vom Gesetzgeber zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 29, 1 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfGE 29, 1 ).
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Die Argumentation des Beschwerdeführers stelle die im angefochtenen Urteil zugrunde gelegte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 -, welcher der Senat folge, nicht in Frage.Nach der Auslegung des § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BBesG durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 -, das insoweit mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen wird, kommt es für die in dieser Vorschrift genannte Aufnahme in die Wohnung des Beamten nicht darauf an, in welcher zeitlichen Reihenfolge der Beamte und der Aufzunehmende in die Wohnung eingezogen sind, sondern nur darauf, dass der Beamte inzwischen die Kosten der Wohnung allein trägt.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2006 zu den gemeinschaftsrechtlichen Fragen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - zitiert und sich dessen Begründung damit zu eigen gemacht, so dass diese Begründung des Bundesverwaltungsgerichts Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist.
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Es ist keine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, wenn ein Gesetz Rechte oder Pflichten nicht vom Geschlecht einer Person, sondern von der Geschlechtskombination einer Personenverbindung abhängig macht (vgl. BVerfGE 105, 313 ).Dieser Verfassungssatz stellt die Ehe als Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft (BVerfGE 10, 59 ; 105, 313 ; 112, 50 ) unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung; er enthält neben dem Grundrecht als Abwehrrecht im klassischen Sinne eine Institutsgarantie für die Ehe und verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm den Staat, die Ehe zu schützen und zu fördern (BVerfGE 6, 55 ; 24, 119 ; 31, 58 ; 51, 386 ; 55, 114 ; 62, 323 ; 76, 1 ; 82, 60 ; 87, 1 ; stRspr).
Dieser verfassungsrechtliche Förderauftrag berechtigt den Gesetzgeber, die Ehe als die förmlich eingegangene Lebensgemeinschaft von Frau und Mann gegenüber anderen Lebensformen herauszuheben und zu begünstigen (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht …
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Die Alimentation ist nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 und der aus Art. 6 Abs. 1 GG abzuleitenden Wertentscheidungen zu gewähren (vgl. BVerfGE 49, 260 ; 71, 39 ).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Es gibt dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat (vgl. BVerfGE 8, 1 ) und verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie amtsangemessenen Unterhalt zu leisten (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 29, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 81, 363 ; 99, 300 ).Art. 33 Abs. 5 GG ist im Zusammenhang mit Art. 6 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 81, 363 ).
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06
Der Europäische Gerichtshof zieht in seiner Rechtsprechung immer wieder die Begründungserwägungen eines Sekundärrechtsakts heran, um Sinn und Zweck der Richtlinie oder Verordnung zu ermitteln und unter Berücksichtigung dieses Zwecks die einzelnen Vorschriften der Richtlinie oder Verordnung auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Februar 1975 - Rs. 69/74, Slg. 1975, 171 ; Urteil vom 13. März 1980 - Rs. 124/79, Slg. 1980, 813 ; Urteil vom 10. Dezember 1985 - Rs. 290/84, Slg. 1985, 3909 ; Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ).Dieser Ansicht steht allerdings EuGH-Rechtsprechung entgegen, die bei der Auslegung einer Richtlinienvorschrift auch Einschränkungen berücksichtigt, die in den Begründungserwägungen, nicht aber im Wortlaut der Richtlinienvorschrift enthalten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2001 - Rs. C-184/99, Slg. 2001, I-6193 ).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- EuGH, 10.12.1985 - 290/84
Hauptzollamt Schweinfurt / Mainfrucht Obstverwertung
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- EuGH, 13.03.1980 - 124/79
Van Walsum
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
- EuGH, 23.02.1988 - 131/86
Vereinigtes Königreich / Rat
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß; …
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
- EuGH, 18.02.1975 - 69/74
Auditeur du travail / Cagnon und Taquet
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
- BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der …
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96
Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer …
- BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
Arbeitsförderungsgesetz 1979
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 35/06 vgl. BVerfG, z.B. Kammerbeschluss vom 8. November 2007 - 2 BvR 2334/06 -, m.w.N.
- VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 302/15
Beihilfe für den Aufenthalt in einer Demenzwohngruppe
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass zur Beamtenfamilie Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern zählt (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06, Rn. 25 - Juris). - VG Gelsenkirchen, 12.11.2008 - 3 K 3818/06
Verletzung der Fürsorepflicht, Härtefallregelung, Begrenzung der Beihilfe bei …
vgl. BVerfG, z.B. Kammerbeschluss vom 8. November 2007 - 2 BvR 2334/06 -, m.w.N. - VG Regensburg, 28.04.2008 - RO 8 K 07.00678
Beihilfefähigkeit stationärer Pflegeaufwendungen nach dem Grad der …
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfG, z.B. Kammerbeschluss vom 8. November 2007 - 2 BvR 2334/06 -, m.w.N.). - VG Magdeburg, 29.08.2011 - 5 A 117/09
Beihilfefähigkeit von Behandlungskosten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege; …
Zur Beamtenfamilie werden dabei Ehegatten und die Gemeinschaft eines Beamten mit seinen Kindern gezählt (vgl. BVerfG vom 8.11.2007, 2 BvR 2334/06).