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   BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15   

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https://dejure.org/2016,43995
BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15 (https://dejure.org/2016,43995)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15 (https://dejure.org/2016,43995)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2016 - 1 BvR 2317/15 (https://dejure.org/2016,43995)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 28 Abs 2 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 91e Abs 1 GG, § 44b Abs 1 S 4 SGB 2, § 44d Abs 4 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Kein grundrechtlicher Anspruch auf Stellentausch zwischen Trägern eines Jobcenters - Organisationsermessen einer Kommune umfasst auch Entscheidung über lediglich interne Ausschreibung einer offenen Stelle - hier: Ermessensausübung nicht willkürlich

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung in einem Auswahlverfahren über die Stelle in einem Jobcenter; Verknüpfung der ausgeschriebenen Stelle im Jobcenter mit einem Arbeitsverhältnis bei der Stadtgemeinde; Gundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Kein grundrechtlicher Anspruch auf Stellentausch zwischen Trägern eines Jobcenters - Organisationsermessen einer Kommune umfasst auch Entscheidung über lediglich interne Ausschreibung einer offenen Stelle - hier: Ermessensausübung nicht willkürlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtberücksichtigung in einem Auswahlverfahren über die Stelle in einem Jobcenter; Verknüpfung der ausgeschriebenen Stelle im Jobcenter mit einem Arbeitsverhältnis bei der Stadtgemeinde; Gundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ausgeschriebene Stelle im Jobcenter - und die Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 111
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 104.15

    Beamter; Wechseldienstposten; militärischer Dienstposten; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15
    Anhaltspunkte für eine willkürliche Handhabung des insoweit eingeräumten Organisationsermessens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - BVerwG 2 B 104.15 -, juris, Rn. 19) durch eine Verknüpfung der ausgeschriebenen Stelle im Jobcenter mit einem Arbeitsverhältnis bei der Stadtgemeinde sind nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15
    Er gilt grundsätzlich im gesamten öffentlichen Dienst und trifft dort eine auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ergänzende Regelung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 139, 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15
    Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr vielmehr nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten (vgl. zur Bereitstellung von Notarstellen BVerfGE 73, 280 ; vgl. zum Ausgestaltungsermessen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07, 2 BvR 1853/07, 2 BvQ 32/07, 2 BvQ 33/07 -, www.bverfg.de, Rn. 16).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15
    Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr vielmehr nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten (vgl. zur Bereitstellung von Notarstellen BVerfGE 73, 280 ; vgl. zum Ausgestaltungsermessen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07, 2 BvR 1853/07, 2 BvQ 32/07, 2 BvQ 33/07 -, www.bverfg.de, Rn. 16).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15
    Damit ist ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (vgl. zum Bewerbungsverfahrensanspruch BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, www.bverfg.de, Rn. 31).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15
    Das trägt dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht der beteiligten Kommune Rechnung, zu dessen Kernbereich die Dienstherrnfähigkeit und die eigene Personalauswahl gehören (vgl. BVerfGE 119, 331 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15
    Er gilt grundsätzlich im gesamten öffentlichen Dienst und trifft dort eine auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ergänzende Regelung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 139, 19 m.w.N.).
  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Öffentliche Ämter iSv. Art. 33 Abs. 2 GG sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch Stellen, die ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes mit Arbeitnehmern zu besetzen beabsichtigt (vgl. BVerfG 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 - Rn. 8; BAG 27. April 2021 - 9 AZB 93/20 - Rn. 20; 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 26) .

    Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten (BVerfG 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 - Rn. 8; BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 31, BAGE 144, 275; vgl. zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Organisationsgewalt BVerwG 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 - zu 4 der Gründe, BVerwGE 122, 147) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 4 S 11.19

    Zulässiger Ausschluss von Bewerbern um eine Stelle im gehobenen Polizeidienst,

    Dazu gehört die vom Antragsteller angesprochene Ermessensentscheidung, Planstellen für Bewerbungen auszubringen (BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 - juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - juris Rn. 20).
  • VG Freiburg, 20.04.2021 - 13 K 369/21

    Kein Anspruch des Einstellungsbewerbers auf Stelleneinrichtung

    Dieser Anspruch sichert grundrechtsgleich die ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl bei der Vergabe eines öffentlichen Amts (BVerfG, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris Rn. 8).

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Beamten wahr; ein subjektives Recht auf Ausbringung einer bestimmten Planstelle besteht daher nicht (BVerfG, Beschluss vom 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07 -, juris Rn. 16, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15 -, NZA 2017, 111).

    Denn nicht nur die haushalterische Entscheidung im Haushaltsplan, sondern auch die Stellendisposition der Beklagten beim exekutiven Vollzug dieses Haushalts finden im Bereich der grundsätzlich nicht durch subjektive Rechte eingeschränkten staatlichen Organisationsgewalt statt (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15 -, NZA 2017, 111; BVerwG, Urteil vom 10.12.2020, a. a. O., Rn. 14).

  • VGH Hessen, 21.03.2018 - 1 B 1674/17

    Unzulässiger Ausschluss vom Auswahlverfahren

    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rdnr. 8).
  • LAG Hamm, 27.09.2018 - 17 Sa 484/18

    Anspruch einer Arbeitnehmerin im Jobcenter auf Teilnahme an

    Er bleibt Arbeitgeber des zugewiesenen Personals, wenn auch bestimmte, nicht sämtliche arbeitsrechtliche Befugnisse gemäß § 44 d Abs. 6 SGB II auf den Geschäftsführer übertragen werden (Bundesverfassungsgericht 08.11.2016 - 1 BvR 2317/15 - Rdnr. 10, NZA 2017, 111).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2019 - 62 PV 15.18

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit im

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts seien ansonsten nicht mehr haltbar mit Blick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 837/13 - und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15.

    Der Beteiligte zu 2 leitet seine Alleinzuständigkeit aus der verfassungsrechtlichen Garantie kommunaler Selbstverwaltung her und beruft sich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 837/13 - und den daran anschließenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 - (jeweils in juris).

  • VG Cottbus, 11.10.2019 - 4 L 458/19

    Ausschluss eines Bewerber von dem Auswahlverfahren um einen Dienstposten, wenn

    Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr vielmehr nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 - juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - juris Rn. 20 und Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 104.15 - juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Die organisations- und haushaltsrechtlichen Vorentscheidungen des Dienstherrn, die zur Existenz eines verfügbaren öffentlichen Amtes führen, sind insoweit nicht Gegenstand, sondern Voraussetzung der Gewährleistungen des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 4 S 13.19 - Seite 5 BA; BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 - juris Rn. 8; BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2016 - 2 B 104.15 - juris Rn. 11, vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 17 und vom 5. November 2012 - 2 VR 1.12 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 17.18

    Nichtzulassung von Beamten des mittleren Dienstes zum Auswahlverfahren in den

    Über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten entscheidet der Dienstherr vielmehr nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 - juris Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - juris Rn. 20 und Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 104.15 - juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 1 B 1786/17

    Zulässigkeit einer an die Diensterfahrung anknüpfenden Beschränkung des

    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rdnr. 9; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rdnr. 8).
  • VG Cottbus, 26.02.2019 - 4 L 666/18

    Systematische Beschäftigung von Beamten auf Dienstposten, die höher bewertet sind

    Die Bewerberauswahl hat, wenn sie dem Bewerbungsverfahrensanspruch gerecht werden soll, ausschließlich anhand der Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen (zum Ganzen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 B 1419/16 -, juris, Rn. 9; vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 2317/15 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2019 - 4 S 13.19

    Kein Anspruch auf Schaffung eines Beförderungsdienstpostens

  • VG Bayreuth, 25.01.2022 - B 5 E 22.7

    Zulassung zum Auswahlverfahren für Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst

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