Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45111
BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 (https://dejure.org/2017,45111)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 (https://dejure.org/2017,45111)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 (https://dejure.org/2017,45111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,45111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 3 Abs. 1 StVollzG
    Höhe der Telefongebühren für Strafgefangene (Strafvollzug; Insassentelefonsystem eines privaten Telekommunikationsanbieters in einer Justizvollzugsanstalt; verfassungsrechtliches Resozialisierungsgebot; Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Gefangenen; Belastung ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 S 1 StVollzG, § 32 S 1 StVollzG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener - hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt; Anforderungen an die Wahrung der finanziellen Interessen von Strafgefangenen; Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt; Angleichung der Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener - hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt; Anforderungen an die Wahrung der finanziellen Interessen von Strafgefangenen; Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt; Angleichung der Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener - hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Mondpreise für Telefonate in der Haft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Telefongebühren im Justizvollzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entgelt im Strafvollzug: Telefonieren muss günstig sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Höhe der Telefongebühr in einer Justizvollzugsanstalt verstößt gegen Resozialisierungsgebot - Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    (Markt-)Gerechte Tarifgestaltung bei Gefangenentelefonie (Lorenz Bode; HRRS 2018, 72-76)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 144
  • NStZ 2018, 168
  • StV 2018, 624
  • DÖV 2018, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Missachtung wirtschaftlicher Interessen der Gefangenen mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot unvereinbar wäre (vgl. BVerfGE 98, 169 ; BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13 -, juris, Rn. 1).

    Zur Begründung dafür, dass den Gefangenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht entgeltfrei eingeräumt werden müssen, hat die Rechtsprechung den Grundsatz herangezogen, dass die Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. § 3 Abs. 1 StVollzG, siehe nur BVerfGK 17, 415 m.w.N.).

    Es versteht sich, dass dieser Grundsatz, mit dem der Gesetzgeber dem Resozialisierungsgebot Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 45, 187 ), nicht die Belastung Gefangener mit Entgelten rechtfertigen kann, die, ohne dass verteuernde Bedingungen und Erfordernisse des Strafvollzugs dies notwendig machten, deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen (BVerfGK 17, 415 ).

    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).

    Aus solchen Bindungen kann sich die Anstalt nicht nach Belieben lösen, indem sie für die Erbringung von Leistungen Dritte einschaltet, die im Verhältnis zum Gefangenen einer entsprechenden Bindung nicht unterliegen (vgl. BVerfGK 13, 137 ; 17, 415 ).

    Jedenfalls für Konstellationen, in denen die Anstalt im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, ist dementsprechend anerkannt, dass die Anstalt sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfGK 17, 415 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 260/16

    Strafvollzug: Gefangenentelefoniekosten

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    a) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es die Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris, Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 1 Ws 427/14 (StrVollz) -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20, und vom 22. April 2016 - 1 Ws (RB) 123/15 -, juris, Rn. 12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 -, juris, Rn. 17).

    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).

    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2017 - 1 Ws 291/16

    Telefonentgelte im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).
  • OLG Celle, 20.10.2014 - 1 Ws 427/14
    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    a) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es die Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris, Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 1 Ws 427/14 (StrVollz) -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20, und vom 22. April 2016 - 1 Ws (RB) 123/15 -, juris, Rn. 12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 2002/13

    Justizvollzugsanstalt muss bei Leistungserbringung durch private Dritte

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Missachtung wirtschaftlicher Interessen der Gefangenen mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot unvereinbar wäre (vgl. BVerfGE 98, 169 ; BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2015 - 2 BvR 2002/13 -, juris, Rn. 1).
  • LG Stendal, 30.12.2014 - 509 StVK 179/13

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Herabsetzung der

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).
  • KG, 27.07.2001 - 5 Ws 112/01
    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    a) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es die Fürsorgepflicht der Justizvollzugsanstalt gebietet, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2001 - 5 Ws 112/01 Vollz -, juris, Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 1 Ws 427/14 (StrVollz) -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20, und vom 22. April 2016 - 1 Ws (RB) 123/15 -, juris, Rn. 12; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Dem Beschwerdeführer sind, da er sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht hat, gemäß § 34a Abs. 2 und Abs. 3 BVerfGG die notwendigen Auslagen für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 79, 372 ; 86, 90 ; 104, 220 ; 114, 1 ).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Aus solchen Bindungen kann sich die Anstalt nicht nach Belieben lösen, indem sie für die Erbringung von Leistungen Dritte einschaltet, die im Verhältnis zum Gefangenen einer entsprechenden Bindung nicht unterliegen (vgl. BVerfGK 13, 137 ; 17, 415 ).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
    Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen (vgl. BVerfGE 116, 69 m.w.N.), wäre dies nicht vereinbar (BVerfGK 17, 415 m.w.N. zur fachgerichtlichen Rechtsprechung, ebenso LG Stendal, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 509 StVK 179/13 -, juris, Rn. 88; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 1 Ws (RB) 20/15 -, juris, Rn. 20; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • OLG Schleswig, 07.10.2016 - 1 VollzWs 180/16
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16

    Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in

    Ist dies der Fall, sind solche Kostenbeiträge mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot vereinbar (vgl. BVerfGE 98, 169 ; BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 f. m.w.N.).

    Sie können damit begründet werden, dass die Verhältnisse im Strafvollzug so weit wie möglich den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden sollen (vgl. BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 20 m.w.N.).

    Ebenso können gesetzliche Bestimmungen über Beteiligungen der Gefangenen an Telefonkosten (Art. 35 Abs. 2 BayStVollzG, vgl. BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 ff. m.w.N.), an den Kosten für Schriftverkehr und Paketversand (Art. 31 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 4 BayStVollzG; § 18 Abs. 3 StVollzG NRW), an Kosten der Verwertung oder Vernichtung eingebrachter Gegenstände (Art. 90 Abs. 3 BayStVollzG; § 15 Abs. 3 StVollzG NRW) und an den Miet-, Verplombungs- sowie Betriebs- und Stromkosten für von ihnen betriebene Geräte inklusive Rundfunkempfangsgeräten (Art. 71 Abs. 1 Satz 2, Art. 73 BayStVollzG; § 52 Abs. 4, § 51 Abs. 2, Abs. 3 StVollzG NRW), auch über die Erhebung einer Pauschale (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 2018 - 2 BvR 635/17 -, Rn. 38 ff.), vorgesehen werden.

    Lässt die Anstalt Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen, auf den die Gefangenen ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, ist anerkannt, dass die Anstalt dementsprechend sicherstellen muss, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen anbietet (vgl. BVerfGK 17, 415 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 21).

  • OLG Frankfurt, 07.12.2018 - 15 U 181/17

    Amtspflichtverletzung wegen überhöhter Kosten für Telefonate aus

    Eine lange Vertragsdauer mit dem Anbieter, mag diese auch durchaus vollzugstypisch sein, darf sich nicht in der Weise auswirken, dass Preisentwicklungen auf dem Markt längerfristig ohne jeden Einfluss auf die von Gefangenen zu zahlenden Entgelte bleiben (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, Rn. 19 - 22, juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 1 Ws 260/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 20, - 1 Ws 291/16 (Vollz.) -, juris, Rn. 26).

    Nach der neusten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 kommt es somit vorliegend nicht darauf an, welche Preise bei Abschluss der betreffenden Vereinbarung im Jahr 2007/2008 marktüblich waren bzw. welche Preisentwicklung möglicherweise zu dieser Zeit absehbar gewesen war, denn eine etwaige Vertragsbindung der Anstalt ist nicht maßgeblich.

  • OLG Hamm, 09.09.2020 - 1 Vollz (Ws) 276/20

    Strafvollzug, Angleichungsgrundsatz, Einkauf Anstaltskaufmann, marktgerechte

    Soweit die Justizvollzugsanstalt erwägt, Gefangene hinsichtlich des Erwerbs der in § 17 Abs. 3 StVollzG NRW genannten Gegenstände auf einen Bezug über den Anstaltskaufmann zu verweisen, kann eine solche Handhabung unabhängig von der insoweit ohnehin jeweils gebotenen Ausübung fehlerfreien Ermessens nur dann in Betracht kommen, wenn entsprechend den zu § 17 Abs. 1 S. 1 StVollzG NRW bestimmenden Gesetzesmaterialien und gemäß der Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, juris) ebenfalls dafür Sorge getragen ist, dass eine "marktgerechte Preisgestaltung" gewährleistet ist.
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2018 - 1 Ws 287/18

    Strafvollzugssache: Berechtigtes Interesse an der Feststellung der

    Für den Fall, dass die Telefonkosten in der Justizvollzugsanstalt tatsächlich keine marktgerechten Preise widerspiegeln, kommt zwar hierdurch ein Eingriff in das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG verankerte Recht des Antragstellers auf Resozialisierung in Betracht (Senat, Beschluss vom 6. April 2017, 1 Ws 291/16 (Vollz); BVerfG, Beschluss vom 08. November 2017, 2 BvR 2221/16; BVerfG, Beschluss vom 24. November 2015, 2 BvR 2002/13, beide zit. nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2015, 1 Ws (RB) 20/15, zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2019 - 2 Ws 364/18

    Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Umfang und Ausgestaltung des Rechts

    Allerdings muss die Justizvollzugsanstalt, wenn sie im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Verpflichtung - wie der Vermittlung von Telefongesprächen - Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen lässt, auf den die Gefangenen (bzw. Untergebrachten) ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, sicherstellen, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16 -, NStZ 2018, 168 m.w.N.; vgl. ebenfalls zu "Gefangenentelefoniekosten" OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.2017 - 1 Ws 260/16 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2018 - 2 Ws 166/18

    Voraussetzungen für die Durchsuchung eines Strafgefangenen mit Entkleidung

    Maßgeblich ist insoweit, dass dem Anwendungsbereich des Art. 91 Abs. 3 BayStVollzG Fallgestaltungen zugrunde liegen, in denen erhebliche Gefahren des Einschmuggelns verbotener Gegenstände vom Gesetzgeber bereits typisiert anerkannt wurden, weshalb Ausnahmen hier nur unter noch engeren Voraussetzungen als bei einer Einzelfallanordnung nach Art. 91 Abs. 2 BayStVollzG denkbar sind (vgl. Krä NStZ 2018, 168).
  • KG, 14.02.2022 - 5 Ws 4/22

    Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes in Vollzugssachen

    Maßgeblich hierfür ist ein Vergleich der in der Anstalt geltenden Entgelte mit den außerhalb des Vollzugs üblichen Gebühren (vgl. BVerfG NJW 2018, 144, 145), der keine die Beiordnung eines Rechtsanwalts gebietenden rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten erwarten lässt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht