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   BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17   

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https://dejure.org/2017,44565
BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17 (https://dejure.org/2017,44565)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2017 - 2 BvR 49/17 (https://dejure.org/2017,44565)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2017 - 2 BvR 49/17 (https://dejure.org/2017,44565)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG
    Lockerungen im Strafvollzug (gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Flucht- und Missbrauchsgefahr: Ausschluss; Resozialisierungsgebot; Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig Inhaftierter auch ohne konkrete Entlassungsperspektive; Ausführungen; Aufsicht durch ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug, insb bei langdauernder Inhaftierung - hier: Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung bzgl Vollzugslockerungen nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung von Vollzugslockerungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug, insb bei langdauernder Inhaftierung - hier: Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung bzgl Vollzugslockerungen nicht ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung von Vollzugslockerungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug, insb bei langdauernder Inhaftierung - hier: Rüge einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung bzgl Vollzugslockerungen nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollzugslockerungen - und ihre verfassungsrechtlichen Anforderungen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Das Landgericht hat es unbeanstandet gelassen, dass der Vollzugsplan derzeit jegliche Vollzugslockerung ablehnt, ohne sich mit der Frage zu befassen, ob im Hinblick auf Ausführungen die angenommene Flucht- und Missbrauchsgefahr durch die bei dieser Lockerungsform definitionsgemäß vorhandene Aufsicht durch Vollzugsbedienstete hinreichend ausgeräumt ist (vgl. BVerfGK 19, 306 ), und ohne auf die Frage einzugehen, ob dem Beschwerdeführer nach mehr als 15jähriger Haft Lockerungen, unabhängig von ihrer entlassungsvorbereitenden und auf Entscheidungen über eine künftige Entlassung einwirkenden Funktion, schon zur Erhaltung seiner Lebenstüchtigkeit gewährt werden mussten (vgl. BVerfGK 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris).
  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Das Landgericht hat es unbeanstandet gelassen, dass der Vollzugsplan derzeit jegliche Vollzugslockerung ablehnt, ohne sich mit der Frage zu befassen, ob im Hinblick auf Ausführungen die angenommene Flucht- und Missbrauchsgefahr durch die bei dieser Lockerungsform definitionsgemäß vorhandene Aufsicht durch Vollzugsbedienstete hinreichend ausgeräumt ist (vgl. BVerfGK 19, 306 ), und ohne auf die Frage einzugehen, ob dem Beschwerdeführer nach mehr als 15jähriger Haft Lockerungen, unabhängig von ihrer entlassungsvorbereitenden und auf Entscheidungen über eine künftige Entlassung einwirkenden Funktion, schon zur Erhaltung seiner Lebenstüchtigkeit gewährt werden mussten (vgl. BVerfGK 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris).
  • BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvR 96/09

    "Markttest" gem § 39a Abs 3 WpÜG gewährleistet hinreichenden Schutz des

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Das Landgericht hat es unbeanstandet gelassen, dass der Vollzugsplan derzeit jegliche Vollzugslockerung ablehnt, ohne sich mit der Frage zu befassen, ob im Hinblick auf Ausführungen die angenommene Flucht- und Missbrauchsgefahr durch die bei dieser Lockerungsform definitionsgemäß vorhandene Aufsicht durch Vollzugsbedienstete hinreichend ausgeräumt ist (vgl. BVerfGK 19, 306 ), und ohne auf die Frage einzugehen, ob dem Beschwerdeführer nach mehr als 15jähriger Haft Lockerungen, unabhängig von ihrer entlassungsvorbereitenden und auf Entscheidungen über eine künftige Entlassung einwirkenden Funktion, schon zur Erhaltung seiner Lebenstüchtigkeit gewährt werden mussten (vgl. BVerfGK 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07

    Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 834/02

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verwaltungsrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 49/17
    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidung und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ; BVerfGK 19, 388 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt unter Anknüpfung an die beziehungsweise Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 1, 227 ; 3, 213 ; 13, 128 ; 13, 544 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidung gegen das mit der Beschwerde konkret geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 10.05.2004 - 1 BvR 368/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 32 ALG

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18

    Vollzug der Sicherungsverwahrung und vollzugsöffnende Maßnahmen

    Dabei ist es durchaus zulässig, einen Mangel an therapeutischer Aufarbeitung als einen Gesichtspunkt bei der Einschätzung der Flucht- und Missbrauchsgefahr zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2017 - 2 BvR 49/17 -, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 15.10.2020 - 49-VI-18

    Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung durch den VGH mangels

    Die notwendige Substanziierung des - zudem verspätet - behaupteten Willkürverstoßes hätte vielmehr eine ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und deren konkreter Begründung erfordert (vgl. VerfGH vom 13.2.2020 - Vf. 23- VI-18 - juris Rn. 19, vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 25; BVerfG vom 8.11.2017 - 2 BvR 49/17 - juris Rn. 3; vom 8.12.2017 - 2 BvR 2019/17 - juris Rn. 9), sich folglich auf die zu erörternden Berufungszulassungsgründe beziehen müssen.
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