Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Plenargutachten Heuß
- opinioiuris.de
Plenargutachten Heuß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bindungswirkung eines Gutachtens des Plenums des BVerfG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- konstitutionalismus.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Akte der Selbstautorisierung als Grundstock institutioneller Macht von Verfassungsgerichten (Prof. Dr. Dietrich Herrmann)
Papierfundstellen
- BVerfGE 2, 79
- NJW 1953, 17
- DVBl 1953, 380
- DÖV 1953, 54
Wird zitiert von ... (15)
- BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92
Bundeswehreinsatz
Die Frage, ob das Grundgesetz ohne vorherige Ergänzung die Aufstellung von Streitkräften und die Beteiligung an der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft erlaube, war Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 1, 281; 1, 396; 2, 79; 2, 143); zu einer Sachentscheidung kam es indessen nicht. - BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
Nachdem das Plenum des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluß vom 8. Dezember 1952 (BVerfGE 2, 79) festgestellt hatte, daß die Senate von der in einem Gutachten des Plenums enthaltenen Rechtsauffassung über eine bestimmte Rechtsfrage nur abweichen dürfen, wenn das Plenum auf Anrufen des Senats gemäß § 16 Abs. 1 BVerfGG seine Auffassung geändert hat, zog der Bundespräsident am 10. Dezember 1952 sein Ersuchen um ein Rechtsgutachten zurück. - BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83
Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; …
Deswegen bedarf es auch keiner Auseinandersetzung mit der früheren Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, daß es bei der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle wegen des objektiven Charakters dieses Verfahrens "keinen gesetzlichen Richter" gebe (BVerfGE 2, 79 [91]), abgesehen davon, daß das Bundesverfassungsgericht hiervon bereits abgerückt ist (BVerfGE 40, 356 [360]).
- BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
Besetzung der Richterbank
Dem steht nicht entgegen, daß das Plenum in einem Beschluß vom 8. Dezember 1952 beiläufig und ohne nähere Begründung bemerkt hat: "Bei der Normenkontrolle gibt es überdies keinen 'gesetzlichen Richter', da die Antragsberechtigten bei der Normenkontrolle keine eigenen Rechte verfolgen, sondern nur den Anstoß zu einem objektiven Verfahren geben" (BVerfGE 2, 79 [91]). - StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548
Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß im Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 GG kein Anspruch auf den gesetzlichen Richter bestehe, weil die Antragsberechtigten keine eigenen Rechte verfolgten, sondern nur den Anstoß zu einem objektiven Verfahren gäben (BVerfGE 2, 79 (91)). - BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 37/86
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung
Es gibt keinen allgemeinen Verfassungsgrundsatz, der es verbieten würde, nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden Tatbestand anzuknüpfen (vgl. BVerfGE 2, 89, 92) [BVerfG 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52]. - BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
Unterricht in Biblischer Geschichte
c) Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob den Beschwerdeführern zu A 1 sowie zu B 1 und B 2 die Verfassungsbeschwerde in einem gemäß Art. 140 LV eingeleiteten Verfahren wenigstens insoweit offensteht, als sie die Verletzung der Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG rügen (vgl. BVerfGE 2, 79 (91); 13, 132 (140)), weil die Verfassungsbeschwerden insoweit jedenfalls offensichtlich unbegründet sind. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.1997 - VerfGH 9/95
Braunkohlenplan Garzweiler II
Der Organstreit dient seiner Funktion nach dazu, durch Auslegung der Verfassung den Umfang der Rechte und Pflichten oberster Landesorgane und anderer Beteiligter zu klären, die durch die Verfassung oder die Geschäftsordnung eines obersten Landesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind (vgl. Art. 75 Nr. 2 LV, § 12 Nr. 5 VerfGHG; vgl. zu Art. 93 . Abi;. 1 Nr. 1 BVerfGG: BVerfGE 2, 79, 86). - BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56
Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge
Die Wahl zwischen den von der Verfassung und vom Bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Erreichung eines bestimmten Zieles zur Verfügung gestellten Verfahrensarten ist grundsätzlich "bis zur Grenze des offenkundigen Mißbrauchs (BVerfGE 2, 79 [94]) dem Antragsteller überlassen. - BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung - …
Damit hat das Arbeitsgericht unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO nicht über den vom Kläger gestellten Klageantrag, sondern über eine abstrakte juristische Einzel frage bzw. ein materielles Anspruchselement in einer den Gerichten grundsätzlich nicht erlaubten Art und gleichsam im Sinne eines Rechtsgutachtens entschieden (vgl. BVerfGE 2, 79 [86] und 4, $58 [$6$]; BGHZ 22, 4$ [47];… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 35. Aufl., § 256 2 C;… Stein- Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 256 II 1 c sowie Thomas-Putzo, ZPO, 9. Aufl., § 256 Anm. I 3 b). - BGH, 12.07.1962 - 1 StR 282/62
- BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 160/72
Ausbleibezeit - Auslaufen des Schiffes - Rückkehr in Heimathafen - Verhinderung …
- BFH, 26.01.1960 - I D 1/58
Aktivierung und Verteilung der mit Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages …
- BGH, 22.09.1953 - 5 StR 213/53
- BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59
Rechtsmittel