Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorlage - Normenkontrollverfahren - Prüfung der Verfassungsgemäßheit einer Norm - Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit - Mündliche Anhörung - Abgelehnter Asylbewerber
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 16.08.1993 - AN 12 S 93.45101
- BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]). - BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
beschränken, sondern muß auch die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 86, 71 [77 f.]). - BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]).
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Art. 79 Abs. 3 GG hindert den verfassungsändernden Gesetzgeber nicht, die positiv-rechtliche Ausprägung der in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegten Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren, solange diese Grundsätze nicht "berührt" werden (vgl. BVerfGE 30, 1 [24]; 84, 90 [121]). - BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77
Schneller Brüter
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Das vorlegende Gericht ist verpflichtet, vor einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht den Sachverhalt in umfassender Weise aufzuklären, sofern die Möglichkeit besteht, daß aufgrund der Sachverhaltsaufklärung die fragliche Rechtsvorschrift für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht (mehr) maßgeblich ist (vgl. hierzu BVerfGE 47, 146 [154 ff.]; 79, 256 [265] jeweils zur Durchführung einer Beweisaufnahme). - BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Art. 79 Abs. 3 GG hindert den verfassungsändernden Gesetzgeber nicht, die positiv-rechtliche Ausprägung der in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegten Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren, solange diese Grundsätze nicht "berührt" werden (vgl. BVerfGE 30, 1 [24]; 84, 90 [121]). - BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
beschränken, sondern muß auch die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 86, 71 [77 f.]). - BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Das vorlegende Gericht ist verpflichtet, vor einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht den Sachverhalt in umfassender Weise aufzuklären, sofern die Möglichkeit besteht, daß aufgrund der Sachverhaltsaufklärung die fragliche Rechtsvorschrift für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht (mehr) maßgeblich ist (vgl. hierzu BVerfGE 47, 146 [154 ff.]; 79, 256 [265] jeweils zur Durchführung einer Beweisaufnahme). - BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89
Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]). - BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen
Auszug aus BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93
Aus diesen muß sich mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei der Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 79, 240 [243]; 81, 275 [277] m.w.N.; 83, 111 [116 f.]).
- StGH Niedersachsen, 09.03.2021 - StGH 3/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht …
Die Landesregierung soll den Landtag, vor allem die Oppositionsfraktionen, in die Lage versetzen, sich rechtzeitig kontrollierend in politische Entscheidungsprozesse einzuschalten (…vgl. Bogan, in: Hannoverscher Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung, 2012, Art. 25 Rn. 6;… Ipsen, NV, 2011, Art. 25 Rn. 7; Berlit, NVwZ 1994, 11, 15). - OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
Beantragung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der …
Dem in Art. 4 Abs. 1 NV formulierten Recht auf Bildung kommt mithin (nur) Staatszielcharakter zu (Berlit, NVwZ 1994, 11, 15;… unklar Ipsen, aaO., S. 46; der von einer Staatszielbestimmung im Gewand eines subjektiven Leistungsrechtes spricht; aA.: VG Göttingen; Beschl. v. 5.5.2011 - 8 C 1553/10 u.a. - Vnb.;… Hagebölling, aaO., Art. 4 Anm. 1, der von einem Teilhaberecht und einer Einrichtungsgarantie ausgeht, vergleichbar Epping, aaO., Art. 4 Anm.1).