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   BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3388
BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94 (https://dejure.org/1994,3388)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94 (https://dejure.org/1994,3388)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 (https://dejure.org/1994,3388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollzug der Jugendstrafe - Gesetzliche Grundlage - Beschränkungen im Jugendstrafvollzug - Betroffenheit - Gegenwärtigkeit - Unmittelbarkeit - Rechtswegerschöpfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2215
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).
  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein zu einer Jugendstrafe Verurteilter gegen Maßnahmen des Strafvollzugs, die er wegen Fehlens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für verfassungswidrig hält, Rechtsmittel einlegen und nach Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde erheben kann (vgl. bereits die Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 f. und vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).
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