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   BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94   

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https://dejure.org/1994,3388
BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94 (https://dejure.org/1994,3388)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94 (https://dejure.org/1994,3388)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 (https://dejure.org/1994,3388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen Vollzug der Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollzug der Jugendstrafe - Gesetzliche Grundlage - Beschränkungen im Jugendstrafvollzug - Betroffenheit - Gegenwärtigkeit - Unmittelbarkeit - Rechtswegerschöpfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94
    Zwar gäbe es kritische Stimmen in der Literatur, die in Anlehnung an die zum Erwachsenenstrafvollzug ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1 [9ff.]) eine weitergehende gesetzliche Ausgestaltung des Jugendstrafvollzug forderten als es bislang der Fall sei.

    Art. 104 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GG setzen für die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Freiheitsentziehung allein, aber auch notwendigerweise ein richterliches Strafurteil voraus, das in Anwendung eines Strafgesetzes und unter Beachtung der entsprechenden verfahrensrechtlichen Vorschriften ergangen ist (vgl. BVerfGE 33, 1 [9 f.]).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht weiter entschieden, daß auch die Art und Weise, in der die Freiheitsstrafe zu vollziehen ist, einer gesetzlichen Regelung bedarf (vgl. BVerfGE 33, 1 [10]).

    Die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 33, 1 [11]; 40, 276 [283]).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94
    Dieser fordert, daß der Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 84, 203 [208]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94
    Die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 33, 1 [11]; 40, 276 [283]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94
    Dieser fordert, daß der Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]; 84, 203 [208]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 04.05.1994 - 2 BvL 22/91

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsmäßigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94
    Eine konkrete vollzugliche Maßnahme wurde durch den Beschwerdeführer nicht zur Prüfung gestellt (vgl. auch Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 [2751]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1994 - 2 BvR 2250/94
    Dies ist jedoch für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vorausgesetzt (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur konkrete Maßnahmen des Jugendstrafvollzugs zur Prüfung gestellt werden können (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 sowie vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).
  • BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein zu einer Jugendstrafe Verurteilter gegen Maßnahmen des Strafvollzugs, die er wegen Fehlens einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für verfassungswidrig hält, Rechtsmittel einlegen und nach Erschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde erheben kann (vgl. bereits die Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1994 - 2 BvL 22/91 -, NJW 1994, S. 2750 f. und vom 8. Dezember 1994 - 2 BvR 2250/94 -, NJW 1995, S. 2215).
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