Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvL 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nachträgliche Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur konkreten Normenkontrolle nach Anerkenntnis (§ 101 Abs 2 SGG) im sozialgerichtlichen Verfahren - Zur für die Aufhebung eines Vorlagebeschlusses erforderlichen Spruchkörperbesetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 S 1 ALG, § 93 Abs 3 Nr 1 ALG, § 80 BVerfGG, § 101 Abs 2 SGG
Nachträgliche Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur konkreten Normenkontrolle nach Anerkenntnis (§ 101 Abs 2 SGG) im sozialgerichtlichen Verfahren - Zur für die Aufhebung eines Vorlagebeschlusses erforderlichen Spruchkörperbesetzung - Wolters Kluwer
Verstoß des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gegen die Grundrechte der Beitragslücken aufweisenden Versicherten aus Art. 14 GG
- rewis.io
Nachträgliche Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur konkreten Normenkontrolle nach Anerkenntnis (§ 101 Abs 2 SGG) im sozialgerichtlichen Verfahren - Zur für die Aufhebung eines Vorlagebeschlusses erforderlichen Spruchkörperbesetzung
- rewis.io
Nachträgliche Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur konkreten Normenkontrolle nach Anerkenntnis (§ 101 Abs 2 SGG) im sozialgerichtlichen Verfahren - Zur für die Aufhebung eines Vorlagebeschlusses erforderlichen Spruchkörperbesetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ( ALG ) gegen die Grundrechte der Beitragslücken aufweisenden Versicherten aus Art. 14 GG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 30.04.2009 - S 10 LW 5/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvL 7/10
Papierfundstellen
- BVerfGK 18, 290
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvL 9/60
Unstatthaftigkeit eines verfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens infolge …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvL 7/10
Durch die Beendigung des Ausgangsverfahrens ist die Grundlage für eine Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlage entfallen (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 29, 325 ).Es bedarf allerdings einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unzulässigkeit der Vorlage, weil der Vorlagebeschluss seitens des Landessozialgerichts nicht aufgehoben worden ist (vgl. BVerfGE 29, 325 ).
- BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 10/57
Folgen des Wegfalls der Vorlagefrage im Ausgangsverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvL 7/10
Durch die Beendigung des Ausgangsverfahrens ist die Grundlage für eine Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlage entfallen (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 29, 325 ). - BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvL 7/10
Sie ist damit zumindest unzulässig geworden, denn der Ausgang des fachgerichtlichen Verfahrens hängt nicht mehr von der Entscheidung über die Vorlagefrage ab (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 108, 186 ). - BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70
Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvL 7/10
Sie ist damit zumindest unzulässig geworden, denn der Ausgang des fachgerichtlichen Verfahrens hängt nicht mehr von der Entscheidung über die Vorlagefrage ab (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 108, 186 ).
- BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvL 6/12
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Bewertung von Kindererziehungszeiten in …
Erledigt sich das Ausgangsverfahren, so fehlt es ab diesem Zeitpunkt regelmäßig an der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 29, 325 ; 51, 161 ; 108, 186 ; BVerfGK 18, 290 ;… vgl. zu Ausnahmen von diesem Grundsatz BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 -, juris, Rn. 63).Es bedarf allerdings einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unzulässigkeit der Vorlage, weil der Vorlagebeschluss seitens des Sozialgerichts nicht aufgehoben worden ist (vgl. BVerfGE 29, 325 ; BVerfGK 18, 290 ).
- VG Schwerin, 31.03.2016 - 4 A 94/11
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Einrichtung; Schmutzwasserbeseitigung
Dem steht nicht die Rechtsprechung entgegen, wonach ein Vorlagebeschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG nur durch einen Spruchkörper aufgehoben werden kann, der genauso besetzt ist wie jener, der den Vorlagebeschluss gefasst hat (BVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2010 - 1 BvL 7/10 -, juris Rn. 2).Denn mit dieser Aussage ist erkennbar nur der Fall gemeint, in dem der Vorlagebeschluss "in verfahrensrechtlich einwandfreier Weise von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern" (BVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2010, a. a. O.) getroffen wurde, nicht aber der Fall eines zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig besetzten Spruchkörpers.
- StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344
1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das …
- So für den Fall der Aufhebung eines Vorlagebeschlusses etwa auch BVerfGK 18, 290 [291]; Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/ Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand: 8. Ergänzungslieferung Oktober 1985, § 80 Rdnr. 315 f. -. - VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - LVerfG 2/15
Nachträgliche Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle (§§ 44 ff VerfG SH) …
(…i.d.S. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 1962 - 1 BvL 10/57 -, BVerfGE 14, 140 ff., Juris Rn. 6 …und vom 8. Dezember 1970 - 1 BvL 9/60 -, BVerfGE 29, 325 ff., Juris Rn. 4;… Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2007 - 1 BvL 7/06 -, BVerfGK 10, 199 m.w.N., Juris Rn. 25; und vom 8. Dezember 2010 - 1 BvL 7/10 -, BVerfGK 18, 290 f., Juris Rn. 2).