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   BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08   

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https://dejure.org/2011,29
BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08 (https://dejure.org/2011,29)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 1 BvR 927/08 (https://dejure.org/2011,29)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 1 BvR 927/08 (https://dejure.org/2011,29)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über das Privatleben Prominenter

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1 GG
    Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente - hier: eingebunden in einen Landschaftsbericht - verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Untersagung der in einen Landschaftsbericht integrierten Wortberichterstattung über eine Prominente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Untersagung der in einen Landschaftsbericht integrierten Wortberichterstattung über eine Prominente

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Untersagung der in einen Landschaftsbericht integrierten Wortberichterstattung über eine Prominente

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Carolines Urlaubsort nicht tabu - Sieg für BUNTE und alle Medien

  • R&W Online

    Untersagte Prominenten-Berichterstattung in Landschaftsbericht verletzt Meinungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Abwägung des Urlaubsschutzes von Prinzessin Caroline von Hannover mit dem Informationsinteresse durch die "Bunte" i.R.e. Berichts über die Skiregion Arlberg

  • kanzlei.biz

    Wortberichterstattung über Skiurlaub von Caroline von Monaco keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • debier datenbank

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Untersagung der in einen Landschaftsbericht integrierten Wortberichterstattung über eine Prominente

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch zivilgerichtliche Untersagung der in einen Landschaftsbericht integrierten Wortberichterstattung über eine Prominente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2
    Abwägung des Urlaubsschutzes von Prinzessin Caroline von Hannover mit dem Informationsinteresse durch die "Bunte" i.R.e. Berichts über die Skiregion Arlberg

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2
    Abwägung des Urlaubsschutzes von Prinzessin Caroline von Hannover mit dem Informationsinteresse durch die "Bunte" i.R.e. Berichts über die Skiregion Arlberg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente - hier: eingebunden in einen Landschaftsbericht - verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente - hier: eingebunden in einen Landschaftsbericht - verfassungswidrig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wortberichterstattung und Persönlichkeitsrecht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Wortberichterstattung über Prinzessin Caroline von Hannover in einem Landschaftsbericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht genehme Hofberichterstattung

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Bunte" darf über Urlaubsort von Prinzessin Caroline schreiben

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Bunte" darf über Urlaubsort prominenter Prinzessin Caroline von Hannover berichten - Entscheidungen der Zivilgerichte verstoßen gegen Meinungs- und Pressefreiheit des Verlages

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wortberichterstattung über Caroline von Monaco zulässig

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    "BUNTE” darf über den Urlaubsort von Caroline von Monaco berichten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Bunte" gewinnt im Rechtsstreit gegen Prinzessin Caroline

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wann Sie gegen Berichterstattung über Sie in der Presse vorgehen können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 756
  • K&R 2012, 110
  • DÖV 2012, 243
  • ZUM 2012, 241
  • afp 2012, 37
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    Dies gilt sowohl für die Reichweite des Privatsphärenschutzes (vgl. BVerfGE 120, 180) als auch für das Verhältnis zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits (vgl. BVerfGE 101, 361 m.w.N.).

    Auch die Bildberichterstattung wird an der Pressefreiheit gemessen (BVerfGE 120, 180 ).

    Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften sind Sache der Fachgerichte, die hierbei jedoch das eingeschränkte Grundrecht interpretationsleitend berücksichtigen müssen, damit dessen wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 91, 125 ; 99, 185 ; 120, 180 ; stRspr).

    Während die Veröffentlichung eines Bildes von einer Person grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet, die unabhängig davon ist, ob die Person in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen und in vorteilhafter oder unvorteilhafter Weise abgebildet ist (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 101, 361 ; 120, 180 ), ist dies bei personenbezogenen Wortberichten nicht ohne weiteres der Fall.

    Dies gilt umso mehr, als darüber der Leserschaft im Gewand eines unterhaltenden Beitrags anhand von Informationen über den Urlaub Prominenter, die für große Teile der Bevölkerung Leitbild- oder Kontrastfunktion haben, die Frage nach Art und Ort der Urlaubsgestaltung angesprochen und damit Anlass für eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte gegeben wird (vgl. BVerfGE 120, 180 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    Dies gilt sowohl für die Reichweite des Privatsphärenschutzes (vgl. BVerfGE 120, 180) als auch für das Verhältnis zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht andererseits (vgl. BVerfGE 101, 361 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht ist auf eine Nachprüfung begrenzt, ob die Zivilgerichte den Grundrechtseinfluss ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Während die Veröffentlichung eines Bildes von einer Person grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet, die unabhängig davon ist, ob die Person in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen und in vorteilhafter oder unvorteilhafter Weise abgebildet ist (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 101, 361 ; 120, 180 ), ist dies bei personenbezogenen Wortberichten nicht ohne weiteres der Fall.

    a) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt der angegriffenen Entscheidungen, dass die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 101, 361 ; 120, 274 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 - 1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Werturteile, sondern auch Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Der Schutzbereich der Pressefreiheit ist dagegen berührt, wenn es um die im Pressewesen tätigen Personen in Ausübung ihrer Funktion, um ein Presseerzeugnis selbst, um seine institutionell-organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie um die Institution einer freien Presse überhaupt geht (BVerfGE 85, 1 ).

    Handelt es sich dagegen um die Frage, ob eine bestimmte Äußerung erlaubt war oder nicht, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG einschlägig (BVerfGE 85, 1 ; 86, 122 ).

    Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften sind Sache der Fachgerichte, die hierbei jedoch das eingeschränkte Grundrecht interpretationsleitend berücksichtigen müssen, damit dessen wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 91, 125 ; 99, 185 ; 120, 180 ; stRspr).

    Dies verlangt in der Regel eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

    Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    Wenn das Landgericht sich des weiteren unter Berufung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 (Caroline von Hannover ./. Deutschland, Nr. 59320/00, NJW 2004, S. 2647) darauf stützt, dass die Äußerungen selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs weder einen Vorgang von allgemeinem Interesse noch ein zeitgeschichtliches Ereignis beträfen, dann berücksichtigt es nicht hinreichend, dass diese beiden Kriterien primär der Rechtsprechung zur Bildberichterstattung entstammen.

    Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der in der genannten Entscheidung über eine Bildberichterstattung zu erkennen hatte, weist auf die Besonderheiten bei der Bildberichterstattung gegenüber der Wortberichterstattung hin (EGMR, Caroline von Hannover ./. Deutschland, Nr. 59320/00, NJW 2004, S. 2647, Rn. 59).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    Des Weiteren schützt es vor herabsetzenden, vor allem ehrverletzenden Äußerungen oder davor, dass einem Betroffenen Äußerungen in den Mund gelegt werden, die er nicht getan hat (vgl. BVerfGE 54, 148 ).

    Ein von dem Kommunikationsinhalt unabhängiger Schutz ist im Bereich der Textberichterstattung hingegen nur unter dem Gesichtspunkt des Rechts am gesprochenen Wort anerkannt, das die Selbstbestimmung über die unmittelbare Zugänglichkeit der Kommunikation - etwa über die Herstellung einer Tonbandaufnahme oder die Zulassung eines Dritten zu einem Gespräch - garantiert (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 106, 28 ).

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet insbesondere nicht, dass der Einzelne nur so dargestellt und nur dann Gegenstand öffentlicher Berichterstattung werden kann, wenn und wie er es wünscht (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2010 - 1 BvR 1842/08 u.a. -, NJW 2011, S. 740).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    a) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt der angegriffenen Entscheidungen, dass die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 101, 361 ; 120, 274 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 - 1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    Dies verlangt in der Regel eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99

    Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
    a) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt der angegriffenen Entscheidungen, dass die Privatsphäre als Teil des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes anerkannt ist (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 101, 361 ; 120, 274 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2000 - 1 BvR 1353/99 -, NJW 2000, S. 2191 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BGH, 07.07.2020 - VI ZR 246/19

    Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über ein

    Allerdings macht dieser Umstand deutlich, dass von der angegriffenen Wortberichterstattung nur die "äußere" Privatsphäre (vgl. BVerfG, NJW 2012, 756 Rn. 25) der Klägerin betroffen ist.
  • BGH, 07.07.2020 - VI ZR 250/19

    Rechtsstreit um die Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über ein

    Allerdings macht dieser Umstand deutlich, dass von der angegriffenen Wortberichterstattung nur die "äußere" Privatsphäre (vgl. BVerfG, NJW 2012, 756 Rn. 25) der Klägerin betroffen ist.
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Im Streitfall sind das durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete Interesse des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufs mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit abzuwägen (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 24; vom 22. November 2011 - VI ZR 26/11, VersR 2012, 192 Rn. 14, jeweils mwN; BVerfG, NJW 2012, 756 Rn. 18; NJW 2012, 1500 Rn. 33).
  • BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17

    Anspruch auf Unterlassung einer Bild- und Wortberichterstattung bezogen auf ein

    Ohne die Illustration durch das Foto sind aber die mit ihm verbundenen Informationen hierüber so allgemein und oberflächlich, dass allenfalls die "äußere" Privatsphäre des Klägers (vgl. BVerfG, NJW 2012, 756 Rn. 25) geringfügig tangiert ist.
  • LG Frankfurt/Main, 09.02.2017 - 3 S 16/16

    Beweislast beim Recht auf Vergessenwerden

    §§ 22, 23 KUG sehen daher in Form eines Regel-/Ausnahmeverhältnisses (vgl. BVerfG NJW 2012, 756; BGH NJW 2011, 744; OLG Köln AfP 2016, 160 Rn. 11; Diederichsen, AfP 2012, 217, 221) im Zweifel den Vorrang des Persönlichkeitsrechts des Abgebildeten vor.
  • OLG Köln, 22.11.2018 - 15 U 96/18

    "Käptn Knutsch" erlaubt - Kussfotos verboten - Grenzen der Berichterstattung über

    Ohne die entsprechende Illustration durch das Foto sind aber die damit verbundenen Informationen so allgemein und oberflächlich, dass allenfalls die äußere Privatsphäre des Klägers (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2011 - 1 BvR 927/08, NJW 2012, 756) geringfügig tangiert ist.
  • OLG München, 25.02.2014 - 18 U 2770/13
    "Die Klägerin greift jeweils dem gesamten Artikel an und nicht etwa nur die Wortberichterstattung (vgl. BGH NJW 2012, 756).

    Dazu zählt auch die Entscheidung, ob und wie ein Pressserzeugnis bebildert wird (BGH NJW 2012, 756).

    Der Text vertieft im Wesentlichen den Schwerpunkt der Berichterstattung, die Schwangerschaft der Klägerin (vgl. BGH NJW 2012, 756).

    Persönlichkeitsrechts, unabhängig davon, ob die Person in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen und in vorteilhafter oder unvorteilhafter Weise abgebildet ist (BGH NJW 2012, 756),.

  • BGH, 13.12.2022 - VI ZR 280/21

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine

    (1) Zwar mag an Informationen darüber, wo Personen des öffentlichen Lebens ihren Urlaub verbringen, aufgrund ihrer Leitbild- und Kontrastfunktion ein berechtigtes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 2012, 756 Rn. 24).
  • LG München I, 16.12.2020 - 9 O 15459/20

    Unzulässige Verdachtsberichterstattung über eine Wirtschaftsstraftat

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nicht vor personenbezogenen Berichten schlechthin, sondern vielmehr ist eine Wortberichterstattung grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfG v. 08.12.2011 - 1 BvR 927/08 - Rz. 19; alle Zitate im Folgenden, soweit nicht anders gekennzeichnet, zitiert nach juris-Datenbank).

    Dabei ist aber stets eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) einerseits und dem gleichfalls (in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) garantierten Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit andererseits vorzunehmen (BVerfG v. 14.02.1973 - 1 BvR 112/65 - Rz. 28; BVerfG v. 08.12.2011 - 1 BvR 927/08 - Rz. 18; BGH v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94 - Rz. 64).

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Im Streitfall sind das durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleistete Interesse des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufs mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit abzuwägen (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 24; vom 22. November 2011 - VI ZR 26/11, VersR 2012, 192 Rn. 14, jeweils mwN; BVerfG, NJW 2012, 756 Rn. 18; NJW 2012, 1500 Rn. 33).
  • LG Hamburg, 18.07.2014 - 324 O 155/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Berichterstattung über den Urlaub eines

  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 9/17

    Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichung einer

  • LG München I, 30.10.2019 - 9 O 16925/17

    Gesamtvollstreckungsverfahren, Gesamtvollstreckungsverwalter, Vorläufige

  • LG München I, 13.05.2022 - 26 O 8038/21

    Unzulässige Berichterstattung über Wettanbieter

  • LG München I, 18.12.2013 - 9 O 16915/13
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 196/18
  • OLG München, 23.10.2012 - 18 U 2334/12

    Gabriele Pauli

  • OLG Köln, 09.06.2015 - 15 U 217/14

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über das äußere Erscheinungsbild eines

  • LG München I, 20.04.2022 - 9 O 11679/20

    Bericht über Wirecard-Kronzeuge: Bild-Zeitung missachtete Unschuldsvermutung

  • OLG Köln, 30.03.2017 - 15 U 97/16

    Anspruch des Auftraggebers eines Dokumentarfilms über seine Person auf

  • OLG Köln, 25.11.2014 - 15 U 110/14

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über eine bislang nicht offenbarte

  • LG Hamburg, 13.03.2015 - 324 O 640/14

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • LG München I, 30.10.2015 - 9 O 5780/15

    Abgewiesene Klage in unterlassungsrechtlicher Streitigkeit

  • LG Hamburg, 08.07.2016 - 324 O 683/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über einen Prominenten

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