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   BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19   

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https://dejure.org/2020,43795
BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19 (https://dejure.org/2020,43795)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19 (https://dejure.org/2020,43795)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19 (https://dejure.org/2020,43795)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren betreffend den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 355 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision in einem Zivilverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision in einem Zivilverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision in einem Zivilverfahren

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision in einem Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Verletzung des Justizgewährungsanspruchs sowie des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der Revision in einem Zivilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht zugelassene Revision - als Verletzung des Justizgewährleistungsanspruchs?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 23.01.2018 - XI ZR 298/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    Darüber hinaus fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass der Bundesgerichtshof mit der angegriffenen Entscheidung eine andere Rechtsauffassung hätte vertreten wollen, als er es in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 - getan hat.

    Dort wird das Erfordernis des unzumutbaren Nachteils ausdrücklich als Tatbestandsvoraussetzung der Verwirkung aufgeführt und klargestellt, dass die Leistung für den Verpflichteten "nicht mehr zumutbar sein dürfe" (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, juris, Rn. 21).

    Auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nachbelehrung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17 -, juris, Rn. 19) geht der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang nur unzureichend ein.

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    Die damit gewählte Definition des Umstandsmoments ist inhaltlich identisch und nahezu wortgleich zur grundlegenden Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Verwirkung aus dem Jahr 1957 (vgl. BGHZ 25, 47 ).

    Lediglich soweit der Beschwerdeführer den vorgenannten Ausführungen des Oberlandesgerichts weiter entnimmt, dieses habe die Rechtsauffassung vertreten, es sei für den Verwirkungstatbestand irrelevant, ob derjenige, der sich auf die Verwirkung berufe, sich selbst treuwidrig verhalten habe, wäre eine Abweichung zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festzustellen, die in einem solchen Falle den Einwand der Verwirkung nicht zuließe (vgl. BGHZ 25, 47 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein könnten (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • KG, 27.03.2017 - 8 U 87/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechtes eines nicht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    Es hätte hierzu näheren Vortrags bedurft, zumal mit den vom Landgericht und Oberlandesgericht aufgeführten Argumenten in der Rechtsprechung bereits mehrfach das Vertrauen in die Nichtgeltendmachung begründet worden war (vgl. etwa KG, Urteil vom 27. März 2017 - 8 U 87/16 -, juris, Rn. 14 ff.).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein könnten (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1127/04

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde wegen Verwirkung des Klagerechts im

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    Der Beschwerdeführer legt auch nicht hinreichend dar, dass sich der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 -, juris, Rn. 2 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11 -, juris, Rn. 3) entnehmen ließe, dass Verwirkung nur bei Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis des Berechtigten von seinem Recht eintreten könne.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    b) Soweit der Beschwerdeführer rügt, die Revisionszulassung sei verfassungsrechtswidrig unterblieben, da sich das Oberlandesgericht und der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Abweichung zu Entscheidungen des I. und II. Zivilsenats auf den Standpunkt gestellt hätten, die Verwirkung könne auch dann eintreten, wenn dem Berechtigten der ihm zustehende Anspruch unbekannt geblieben sei, wäre substantiierter Vortrag dazu erforderlich gewesen, inwiefern einerseits den angegriffenen Entscheidungen und andererseits den zitierten Entscheidungen des I. und II. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97 -, juris; Urteil vom 15. November 2004 - II ZR 410/02 -, juris; Urteil vom 15. November 2004 - II ZR 375/02 -, juris; Urteil vom 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02 -, juris) jeweils Sachverhalte zugrundelagen, die hinsichtlich der Frage der Verwirkung, die einer Gesamtabwägung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles unterliegt, keine voneinander abweichende Würdigung der Umstände erlaubten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2020 - 1 BvR 2656/17 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    Mit dem aus dem Justizgewährleistungsanspruch folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes und mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich mithin als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfGE 74, 228 m.w.N.; für Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG explizit: BVerfGK 2, 202 ).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    Namentlich wäre substantiiertes Vorbringen im Hinblick darauf erforderlich gewesen, dass im Ausgangsverfahren das Widerrufsrecht erst etwa sechs Jahre nach Ergehen der höchstrichterlichen Entscheidung über den hier relevanten Belehrungsmangel (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 -, juris, Rn. 13, 15) geltend gemacht worden ist.
  • BVerfG, 04.08.2020 - 1 BvR 2656/17

    Keine hinreichende Darlegung einer Divergenz höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19
    b) Soweit der Beschwerdeführer rügt, die Revisionszulassung sei verfassungsrechtswidrig unterblieben, da sich das Oberlandesgericht und der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Abweichung zu Entscheidungen des I. und II. Zivilsenats auf den Standpunkt gestellt hätten, die Verwirkung könne auch dann eintreten, wenn dem Berechtigten der ihm zustehende Anspruch unbekannt geblieben sei, wäre substantiierter Vortrag dazu erforderlich gewesen, inwiefern einerseits den angegriffenen Entscheidungen und andererseits den zitierten Entscheidungen des I. und II. Zivilsenats (BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97 -, juris; Urteil vom 15. November 2004 - II ZR 410/02 -, juris; Urteil vom 15. November 2004 - II ZR 375/02 -, juris; Urteil vom 6. Dezember 2004 - II ZR 394/02 -, juris) jeweils Sachverhalte zugrundelagen, die hinsichtlich der Frage der Verwirkung, die einer Gesamtabwägung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles unterliegt, keine voneinander abweichende Würdigung der Umstände erlaubten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2020 - 1 BvR 2656/17 -, Rn. 7).
  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

  • BGH, 15.11.2004 - II ZR 410/02

    Widerruf von Realkrediten zur Finanzierung eines Fondsbeitritts; Rückabwicklung

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BGH, 15.11.2004 - II ZR 375/02

    Begriff der Privatwohnung; Widerrufsrecht nach Umschuldung

  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • BVerfG, 13.04.2023 - 1 BvR 667/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die landgerichtliche Nichtzulassung der

    Dieser Zulassungsgrund bemisst sich dabei allein nach objektiven Maßstäben, sodass es nicht darauf ankommt, ob sich das Berufungsgericht der Abweichung gegenüber einer höherrangigen Rechtsprechung bewusst war oder diese explizit festgestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19 -, Rn. 19; Krüger, in: MüKo ZPO, 6. Aufl. 2020, § 543 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.01.2023 - 1 BvR 1700/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Revision in einem

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, dem Willkürverbot und mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar ist eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19 -, Rn. 11).
  • BGH, 23.11.2021 - XI ZR 81/21

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Das Berufungsgericht ist aufgrund einer im Ergebnis nicht zu beanstandenden tatrichterlichen Würdigung in Anwendung der höchstrichterlichen Grundsätze, die der Senat insbesondere mit Beschlüssen vom 23. Januar 2018 (XI ZR 298/17, WM 2018, 614 ff.; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris Rn. 13 und 20) und vom 3. Dezember 2019 (XI ZR 100/19, juris) dargelegt hat, zu dem Ergebnis gelangt, das Widerrufsrecht des Klägers sei bei seiner Ausübung verwirkt gewesen.
  • BGH, 04.05.2021 - XI ZR 246/20

    Zurückweisung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens

    Das Berufungsgericht ist aufgrund einer im Ergebnis nicht zu beanstandenden tatrichterlichen Würdigung in Anwendung der höchstrichterlichen Grundsätze, die der Senat insbesondere mit Beschlüssen vom 23. Januar 2018 (XI ZR 298/17, WM 2018, 614 ff.; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris Rn. 13 und 20) und vom 3. Dezember 2019 (XI ZR 100/19, juris) dargelegt hat, zu dem Ergebnis gelangt, das Widerrufsrecht des Klägers sei bei seiner Ausübung verwirkt gewesen.
  • BGH, 23.02.2021 - XI ZR 328/20

    Antrag auf Aussetzung des Verfahrens

    Das Berufungsgericht ist aufgrund einer im Ergebnis nicht zu beanstandenden tatrichterlichen Würdigung in Anwendung der höchstrichterlichen Grundsätze, die der Senat mit Beschluss vom 23. Januar 2018 (XI ZR 298/17, WM 2018, 614 ff.; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris Rn. 13 und 20) nochmals zusammengefasst hat, zu dem Ergebnis gelangt, das Widerrufsrecht der Klägerin sei bei seiner Ausübung verwirkt gewesen.
  • BGH, 08.06.2021 - XI ZR 26/21

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Zur Begründung verweist der Senat auf sein Urteil vom 28. Juli 2020 (XI ZR 288/19, BGHZ 226, 310) sowie seine Beschlüsse vom 31. März 2020 (XI ZR 198/19, WM 2020, 838 Rn. 15 f.; das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 4. August 2020 - 1 BvR 1138/20 - nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris), vom 26. Mai 2020 (XI ZR 262/19, juris; das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. April 2021 - 1 BvR 2145/20 - nicht zur Entscheidung angenommen), vom 30. Juni 2020 (XI ZR 132/19, juris; XI ZR 365/19, juris [das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. April 2021 - 1 BvR 2183/20 - nicht zur Entscheidung angenommen]; XI ZR 571/19, juris [das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. April 2021 - 1 BvR 2172/20 - nicht zur Entscheidung angenommen]), vom 21. Juli 2020 (XI ZR 387/19, juris) und vom 25. August 2020 (XI ZR 93/20, juris; das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. April 2021 - 1 BvR 2478/20 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BGH, 02.03.2021 - XI ZR 258/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Das Berufungsgericht ist aufgrund einer im Ergebnis nicht zu beanstandenden tatrichterlichen Würdigung in Anwendung der höchstrichterlichen Grundsätze, die der Senat mit Beschluss vom 23. Januar 2018 (XI ZR 298/17, WM 2018, 614 ff.; vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris Rn. 13 und 20) nochmals zusammengefasst hat, zu dem Ergebnis gelangt, das Widerrufsrecht des Klägers sei bei seiner Ausübung verwirkt gewesen.
  • BGH, 25.01.2021 - XI ZR 448/20

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Widerruf einer auf den Abschluss eines

    Zulassungsgründe in diesem Sinne sind im Hinblick auf die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrung und wegen der auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fußenden Annahme des Berufungsgerichts, das Widerrufsrecht sei bei seiner Ausübung jedenfalls verwirkt gewesen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 23. Januar 2018 - XI ZR 298/17, WM 2018, 614 Rn. 8 ff.; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris Rn. 13 und 20), nicht ersichtlich und könnten auch durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nicht dargetan werden.
  • BGH, 22.03.2022 - XI ZR 372/21

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Beschlüsse vom 23. Januar 2018 (XI ZR 298/17, WM 2018, 614 Rn. 20 ff.; BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris Rn. 13) und vom 8. Februar 2022 (XI ZR 161/21, juris).
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 6/21

    Antrag des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens

    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 31. März 2020 (XI ZR 198/19, WM 2020, 838 Rn. 15 f.; das BVerfG hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 4. August 2020 - 1 BvR 1138/20 - nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 1173/19, juris).
  • BGH, 23.03.2021 - XI ZR 483/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers

  • BGH, 08.06.2021 - XI ZR 654/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BGH, 08.06.2021 - XI ZR 15/21

    Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Verfahrens

  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 502/20

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung des Verfahrens

  • BGH, 06.07.2021 - XI ZR 33/21

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BGH, 06.07.2021 - XI ZR 657/20

    Voraussetzungen für die Aussetzungen eines Gerichtsverfahrens

  • BGH, 23.02.2021 - XI ZR 361/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BGH, 23.02.2021 - XI ZR 244/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 09.02.2021 - XI ZR 199/20

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 23.02.2021 - XI ZR 382/20

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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