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   BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96   

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https://dejure.org/2001,4369
BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96 (https://dejure.org/2001,4369)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96 (https://dejure.org/2001,4369)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 1 BvR 1871/96 (https://dejure.org/2001,4369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Vermögenswerten - Sowjetische Besatzungszone - Entschädigungslose Bodenreformenteignung - Rückübertragungsantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Allgemeine Handlungsfreiheit - Sozial- und Rechtsstaatsprinzip - Gleichheitssatz - Besatzungshoheitliche ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; AusglLeistG § 5 Abs. 1; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchstabe a; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AusglLeistG Art. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Enteignungen im Zuge der Bodenreform 1945

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96
    Dazu kann weit gehend auf die Ausführungen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 und andere - zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (vgl. EuGRZ 2000, S. 573) verwiesen werden.

    Wenn es nicht willkürlich ist, bei der Bemessung der Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz hinter dem Wert zurückzubleiben, den Vermögensgegenstände, die nach dem Vermögensgesetz (VermG) restituiert werden können, im Regelfall haben (vgl. dazu das Senatsurteil vom 22. November 2000, a.a.O., S. 593 i.V.m. S. 587 ff.), ist unter dem Gesichtspunkt des auch hier maßgeblichen Willkürverbots erst recht nichts dagegen einzuwenden, dass Ausgleichsberechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz auf einen Ausgleichsanspruch in Geldeswert beschränkt sind.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96
    Sie können auch im Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 1 GG nicht aufgrund der Zufälligkeit, dass ihre Objekte in Staatshand noch verfügbar sind, eine wertmäßige Bevorzugung bei der Wiedergutmachung vor anderen Enteigneten oder vor Opfern von Unrechtsmaßnahmen verlangen, die Schäden anderer Art erlitten haben (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Letzteres beruht auf dem Restitutionsausschluss in Art. 41 Abs. 1 des Einigungsvertrags (vgl. BGBl 1990 II S. 889) in Verbindung mit Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (vgl. BGBl II S. 1237) und in § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG, der verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 84, 90; 94, 12).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96
    Seine Verfassungsbeschwerde genügt deshalb nicht dem Substantiierungserfordernis des § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).

    Es kann nämlich wegen der Nichtvorlage der Entscheidungen nicht überprüft werden, ob das in einer Weise geschehen ist, die dem Inhalt dieser Entscheidungen gerecht wird und damit die Prüfung erlaubt, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96
    Seine Verfassungsbeschwerde genügt deshalb nicht dem Substantiierungserfordernis des § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerwG, 19.07.1996 - 7 B 213.95

    Offene Vermögensfragen: Keine unentgeltliche Rückgabe bei Restitutionsausschluß

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96
    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 1996 - BVerwG 7 B 213.95 -,.
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1871/96
    Letzteres beruht auf dem Restitutionsausschluss in Art. 41 Abs. 1 des Einigungsvertrags (vgl. BGBl 1990 II S. 889) in Verbindung mit Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (vgl. BGBl II S. 1237) und in § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG, der verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 84, 90; 94, 12).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 2755/07

    Mangels fristgerechter und nicht ausreichend substantiierter Begründung

    Diese Darstellung kann daher keine verlässliche Grundlage für eine Entscheidung über die Annahme der Verfassungsbeschwerde bilden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1871/96 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1999 - 1 BvR 1840/98 -, JURIS; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger (Hrsg.), BVerfGG, 2. Auflage 2005, § 92 Rn. 38).
  • BVerwG, 15.06.2021 - 8 B 63.20

    Weder Restitution noch verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei

    Diese Auslegung hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1871/96 - VIZ 2001, 195 f.) unter anderem mit der Erwägung gebilligt, es entspreche erkennbar der Interessenlage der in der sowjetischen Besatzungszone unter der Verantwortung der Besatzungsmacht enteigneten Eigentümer, ihnen dort, wo dies möglich sei, den Weg zur Wiedererlangung der entzogenen Vermögenswerte in Natur zu eröffnen.
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