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   BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96   

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BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96 (https://dejure.org/2006,3819)
BVerfG, Entscheidung vom 09.01.2006 - 1 BvR 756/96 (https://dejure.org/2006,3819)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 1 BvR 756/96 (https://dejure.org/2006,3819)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten militärischen Dienstes als Ersatzzeit (§ 250 Abs 1 S 1 SGB 6) im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - Ungleichbehandlung gegenüber der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten sowie gegenüber der Situation von Wehrpflichtigen ...

  • Wolters Kluwer

    Rentenrechtliche Bewertung von Ersatzzeiten wegen Ableistung eines militärischen Dienstes; Auswirkungen des Äquivalenzprinzips für die gesetzliche Rentenversicherung; Anrechnung und Bewertung von Ersatzzeiten nach altem Recht; Berücksichtigung beitragsgeminderte Zeiten ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 483
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Anders als den Ersatz- und Ausfallzeiten liegt ihnen aber gerade nicht das so genannte Lückenschließungsprinzip zugrunde (vgl. BVerfGE 94, 241 ).

    Unter der Geltung eines vom so genannten Generationenvertrag getragenen Umlageverfahrens ist die gesetzliche Rentenversicherung darauf angewiesen, dass eine Generation von Beitragszahlern nachrückt, welche die Mittel für die jetzt erwerbstätige Generation aufbringt (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 94, 241 ; vgl. auch BVerfGE 103, 242 ).

    Denn der in der Kindererziehung liegende Wert für die Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 88, 203 ; 103, 242 ) und für die Rentenversicherung hängt nicht davon ab, in welchem Umfang auf Seiten der Erziehungsperson ein Sicherungsdefizit eingetreten ist (vgl. BVerfGE 94, 241 ) oder in welchem Umfang die Erziehungsperson überhaupt am Erwerbsleben teilgenommen hat.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Unter der Geltung eines vom so genannten Generationenvertrag getragenen Umlageverfahrens ist die gesetzliche Rentenversicherung darauf angewiesen, dass eine Generation von Beitragszahlern nachrückt, welche die Mittel für die jetzt erwerbstätige Generation aufbringt (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 94, 241 ; vgl. auch BVerfGE 103, 242 ).

    Denn der in der Kindererziehung liegende Wert für die Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 88, 203 ; 103, 242 ) und für die Rentenversicherung hängt nicht davon ab, in welchem Umfang auf Seiten der Erziehungsperson ein Sicherungsdefizit eingetreten ist (vgl. BVerfGE 94, 241 ) oder in welchem Umfang die Erziehungsperson überhaupt am Erwerbsleben teilgenommen hat.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Unter der Geltung eines vom so genannten Generationenvertrag getragenen Umlageverfahrens ist die gesetzliche Rentenversicherung darauf angewiesen, dass eine Generation von Beitragszahlern nachrückt, welche die Mittel für die jetzt erwerbstätige Generation aufbringt (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 94, 241 ; vgl. auch BVerfGE 103, 242 ).

    Mangelnde Finanzierbarkeit von Rentenleistungen kann, auch wenn sie einem durchaus legitimen Anliegen entsprechen, einen sachlichen Grund für eine Stichtagsregelung darstellen (vgl. BVerfGE 87, 1 ).

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Sie sind damit zugleich Ausdruck der Verantwortung des Staates für den der Ersatzzeit zugrunde liegenden Tatbestand; der Betroffene soll rentenversicherungsrechtlich so gestellt werden, wie er stehen würde, wenn der die Einstandspflicht auslösende Umstand nicht eingetreten wäre (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 1996 - 4 RA 36/94, BSGE 78, 138 ).
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 8/65

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von in der DDR geleisteten

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Grundsätzlich ist es unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG aber unbedenklich, wenn der Gesetzgeber danach differenziert, ob dem Rentenanspruch oder dem konkreten Teilelement eines Rentenanspruchs eine Beitragsleistung des Berechtigten an einen Versicherungsträger der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 58, 81 ).
  • BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 388/70

    Ersatzzeit eines Soldaten - Kriegsgerichtsurteil - Einjährige Strafhaft

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Der Gesetzgeber hatte dabei Zeiten im Auge, in denen der Versicherte aufgrund eines Eingriffs von hoher Hand, dem er sich regelmäßig nicht entziehen konnte, gehindert war, eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit auszuüben (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 1971 - 12 RJ 388/70, BSGE 32, 239).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Grundsätzlich ist es unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG aber unbedenklich, wenn der Gesetzgeber danach differenziert, ob dem Rentenanspruch oder dem konkreten Teilelement eines Rentenanspruchs eine Beitragsleistung des Berechtigten an einen Versicherungsträger der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 29, 22 ; 58, 81 ).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, zu bestimmen, ob ein Rechtsgebiet oder ein Teilbereich hiervon einer Novellierung bedarf, ab wann diese Neuregelung gelten soll (vgl. BVerfGE 47, 85 ) und inwieweit auch in der Vergangenheit liegende Tatbestände in eine Begünstigung einbezogen werden.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Denn der in der Kindererziehung liegende Wert für die Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 88, 203 ; 103, 242 ) und für die Rentenversicherung hängt nicht davon ab, in welchem Umfang auf Seiten der Erziehungsperson ein Sicherungsdefizit eingetreten ist (vgl. BVerfGE 94, 241 ) oder in welchem Umfang die Erziehungsperson überhaupt am Erwerbsleben teilgenommen hat.
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
    Insoweit beschränkt sich die verfassungsrechtliche Prüfung darauf, ob sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Übergangsvorschriften am gegebenen Sachverhalt orientiert hat und diese daher nicht willkürlich erscheinen (vgl. BVerfGE 44, 1 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

  • BSG, 28.02.1996 - 4 BA 7/96
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind gerade bei Leistungsgesetzen solche finanziellen Erwägungen zulässig (vgl BVerfG Urteil vom 7.7.1992 - 1 BvL 51/86 ua - BVerfGE 87, 1, 45 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 13; BVerfG Beschluss vom 9.1.2006 - 1 BvR 756/96 - SozR 4-2600 § 250 Nr. 1 RdNr 26).
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 31/21 R

    Höhere Erwerbsminderungsrente auch für Bestandsrentner?

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind gerade bei Leistungsgesetzen solche finanziellen Erwägungen zulässig (vgl BVerfG Urteil vom 7.7.1992 - 1 BvL 51/86 ua - BVerfGE 87, 1, 45 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 13; BVerfG Beschluss vom 9.1.2006 - 1 BvR 756/96 - SozR 4-2600 § 250 Nr. 1 RdNr 26).
  • SG Neubrandenburg, 12.01.2012 - S 4 RA 152/03

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bewertung von Kindererziehungszeiten -

    Hierzu sei lediglich auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 09. Januar 2006 bezüglich anderweitiger beitragsfreier bzw. beitragsgeminderter Zeiten (1 BvR 756/96) verwiesen.

    Vielmehr ist es die "bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung" für das umlagefinanzierte Rentenversicherungssystem, die "die Bewertung von Kindererziehungszeiten grundsätzlich unabhängig vom persönlichen Versicherungsverlauf des Erziehenden" rechtfertigt (BVerfG vom 09. Januar 2006, 1 BvR 756/96) und nach Auffassung der Kammer verfassungsrechtlich gebietet.

    Noch im Nichtannahmebeschluss vom 09. Januar 2006, 1 BvR 756/96, heißt es in aller Klarheit: "Der in der Kindererziehung liegende Wert für die Allgemeinheit und für die Rentenversicherung hängt nicht davon ab, in welchem Umfang auf Seiten der Erziehungsperson ein Sicherungsdefizit eingetreten ist".

  • SG Neubrandenburg, 11.09.2008 - S 4 RA 152/03

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bewertung von Kindererziehungszeiten -

    Vielmehr ist es die "bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung" für das umlagefinanzierte Rentenversicherungssystem, die "die Bewertung von Kindererziehungszeiten grundsätzlich unabhängig vom persönlichen Versicherungsverlauf des Erziehenden" rechtfertigt (BVerfG vom 09.01.2006, 1 BvR 756/96) und nach Auffassung der Kammer verfassungsrechtlich gebietet.

    Noch im Nichtannahmebeschluss vom 09.01.2006, 1 BvR 756/96, heißt es in aller Klarheit:.

    Hierzu sei lediglich auf den bereits zitierten Nichtannahmebeschluss des BVerfG bezüglich anderweitiger beitragsfreier bzw. beitragsgeminderter Zeiten (1 BvR 756/96) verwiesen.

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

    Denn die Ersatzzeiten sind als beitragsfreie Zeiten - wie dargestellt - nach den rechtlichen Vorgaben des SGB VI im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (zu deren Verfassungsmäßigkeit s BSG Urteil vom 18.4.1996 - BSGE 78, 138 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1; Senatsurteil vom 17.12.1997 - SozR 3-2600 § 263 Nr. 2; vgl auch BVerfG Beschluss vom 9.1.2006 - SozR 4-2600 § 250 Nr. 1) bei der Rentenbemessung berücksichtigt worden.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 69/14

    Kindererziehungsergänzungszuschlag; Mindestruhegehalt; Mindestversorgung;

    Diese Bedeutung der Erziehungsleistung rechtfertigt es, die Bewertung von Kindererziehungszeiten grundsätzlich unabhängig davon auszugestalten, ob eine Unterbrechung in der Berufstätigkeit vorliegt, und sie mit einem festen Wert zu versehen (so in Bezug auf das Rentenrecht: BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 BvR 756/96 -, NZS 2006, S. 483, zitiert nach juris dort Rn 20; Beschluss vom 12. März 1996 - 1 BvR 609, 692/90 -, BVerfGE 94, S. 241, zitiert nach juris dort Rn 61 - 63 jeweils m. w. N.; zu § 14 Abs. 4, § 50a BeamtVG vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 20. August 2007 - 9 E 3794/06 -, NVwZ-RR 2008, S. 198, zitiert nach juris dort Rn 23; VG Potsdam, Urteil vom 6. Dezember 2006 - 2 K 3619/03 -, zitiert nach juris dort Rn 28f. m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 R 2783/16

    Kürzung des Zugangsfaktors bei "vorzeitiger" Inanspruchnahme einer Rente wegen

    Zudem verkennt der Kläger, dass der Gesetzgeber auch im Rahmen von Kindererziehungszeiten einen weiten Gestaltungsspielraum hat (BVerfG-K, Beschluss vom 11.01.2016, 1 BvR 1687/14 in juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 29.08.2007, 1 BvR 858/03 in juris, Rdnr. 8, beide m.w.N.) und dass die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ihren Grund darin hat, dass die Kindererziehung für die gesetzliche Altersvorsorge bestandssichernde Funktion hat (BVerfG-K, Beschluss vom 09.01.2006, 1 BvR 756/96 in juris, Rdnr. 20).
  • BSG, 07.08.2013 - B 5 R 222/13 B
    12 Soweit der Kläger aus dem angefochtenen Urteil des LSG sowie den herangezogenen Entscheidungen des BSG (Urteil vom 18.4.1996 - 4 RA 36/94 - BSGE 78, 138 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1) und des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 9.1.2006 - 1 BvR 756/96 - SozR 4-2600 § 250 Nr. 1) jeweils Rechtssätze ableitet, legt er schon nicht dar, an welcher genauen Stelle und mit Hilfe welcher anerkannten Methodik er diesen Entscheidungen die von ihm behaupteten Rechtssätze jeweils entnehmen will (vgl dazu Senatsbeschluss vom 18.1.2012 - B 5 R 384/11 B - BeckRS 2012, 66267 RdNr 11).
  • VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10

    Der Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu - mit Blick auf die gesetzliche Altersvorsorge - ausgeführt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. Januar 2006 - 1 BvR 756/96 - juris, Rn. 20):.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 4 S 1706/14

    Zur Frage der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, Beamte auf Zeit in eine

    Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers zu bestimmen, ab wann eine Neuregelung gelten soll (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 09.01.2006 - 1 BvR 756/96 -, Juris, und vom 21.12.1977 - 1 BvR 820/76 -, BVerfGE 47, 85).
  • VG Berlin, 14.07.2009 - 26 A 263.05

    Kindererziehungsergänzungszuschlag für Beamte

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2007 - 9 E 3794/06

    Mindestversorgung rechtfertigt keine Kürzung des Kindererziehungszuschlags

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