Rechtsprechung
BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer "Alt-Aktiengesellschaft" gem § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 DrittelbG verfassungsgemäß - Eingriff in Eigentumsgrundrecht der Anteilseigner verhältnismäßig und gleichheitsgerecht ausgestaltet
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 98 AktG, § 76 Abs 1 BetrVG 1952 vom 14.12.1976
Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer "Alt-Aktiengesellschaft" gem § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 DrittelbG verfassungsgemäß - Eingriff in Eigentumsgrundrecht der Anteilseigner verhältnismäßig und gleichheitsgerecht ... - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verfassungsmäßigkeit der drittelparitätischen Mitbestimmung in kleiner Alt-AG ("Ehlebracht AG")
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Fortgeltung der Regelung zur "drittelparitätischen Mitbestimmung" für "Alt-Aktiengesellschaften" mit weniger als 500 Arbeitnehmern
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer "Alt-Aktiengesellschaft" gem § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 DrittelbG verfassungsgemäß - Eingriff in Eigentumsgrundrecht der Anteilseigner verhältnismäßig und gleichheitsgerecht ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Drittelbeteiligung, Mitbestimmung, Verstoß gegen Mitbestimmungsgesetze
- anwalt24.de (Kurzinformation)
"Kleine" Aktiengesellschaften unter dem Drittelbeteiligungsgesetz -Eintragungsdatum ist entscheidend
- anwalt.de (Kurzinformation)
"Kleine" Aktiengesellschaften unter dem Drittelbeteiligungsgesetz - auf das Eintragungsdatum kommt es an
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungsmäßigkeit der Fortgeltung der Regelung zur drittelparitätischen Mitbestimmung für Alt-Aktiengesellschaften mit weniger als 500 Arbeitnehmern
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.02.2010 - 18 O 49/09
- OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - 26 W 7/10
- BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 464
- WM 2014, 464
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 09.06.2015 - VIII R 12/14
Werbungskostenabzugsverbot nach § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG für Aufwendungen im Jahr …
Bei Stichtagsregelungen für einen bestimmten Lebensbereich muss er zwar die von ihm zugrunde gelegten Grundwertungen folgerichtig durchhalten und darf Ausnahmen nur bei besonderen sachlichen Gründen zulassen, hat aber im Übrigen einen großen Spielraum für die Entscheidung, nach welchem System er eine Materie ordnen will (BVerfG-Nichtannahmebeschluss vom 9. Januar 2014 1 BvR 2344/11, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2014, 464). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2015 - 3 M 517/14
Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof vorläufig außer Vollzug …
Dieser kann sein Eigentum regelmäßig nicht unmittelbar nutzen und die mit ihm verbundenen Verfügungsbefugnisse wahrnehmen, sondern er ist hinsichtlich der Nutzung auf den Vermögenswert beschränkt, während ihm Verfügungsbefugnisse - abgesehen von der Veräußerung oder Belastung - nur mittelbar über die Organe der Gesellschaft zustehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11 -, juris m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16
Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft
Die stichtagsbezogene Regelung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG ist verfassungsgemäß (BVerfG, Beschl. v. 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11 = AG 2014, 279 ff. Rn. 16 ff.).
- OLG Hamm, 22.12.2017 - 27 W 144/17
Befugnis des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft zur …
Eine konstitutiv wirkende Eintragung der Satzungsänderung durch das Gericht ohne Mitwirkung der Gesellschafter stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Eigentumsrechte der Gesellschafter in Gestalt des in der Gesellschafterstellung verkörperten Anteilseigentums dar, was das Amtsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des BVerfG - 1 BvR 2344/11 - vom 09.01.2014 näher ausgeführt hat. - LG Köln, 07.08.2015 - 82 O 23/15
Kein mitbestimmter Aufsichtsrat
Nach der Neuregelung unterliegen Alt-Aktiengesellschaften, die vor dem 10. August 1994 gegründet wurden, weiterhin der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat, und zwar auch dann, wenn sie weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 DrittelbG, vormals § 76 Abs. 6 BetrVG 1952 a. F. Die Verfassungsmäßigkeit dieser stichtagsbezogenen mitbestimmungsrechtlichen Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neu-Aktiengesellschaften ist nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht fraglich (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 9. Januar 2014 - 1 BvR 2344/11, AG 2014, 279). - VG Münster, 05.06.2014 - 5 K 1303/13
Kennzeichnung von Equiden mit Transpondern i.R.d. Inhaltsbestimmung und …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 1 BvR 2344/11 -, WM 2014, 464 = juris, Rn. 23.