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   BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92   

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https://dejure.org/1993,6304
BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92 (https://dejure.org/1993,6304)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1993 - 1 BvL 18/92 (https://dejure.org/1993,6304)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1993 - 1 BvL 18/92 (https://dejure.org/1993,6304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 86, 71 [77 f.]).

    Darüber hinaus verlangt der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG , der die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung wahren soll, daß das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür maßgeblichen Gesichtspunkten bildet und dabei insbesondere auch die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigt (vgl. BVerfGE 86, 71 [76 f.]).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG wird nur genügt, wenn die Ausführungen im Vorlagebeschluß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 86, 52 [56]).

    Das Gericht muß die für seine Überzeugung maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen und sich dabei jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 86, 52 [57]; 86, 71 [77 f.]).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist vielmehr schon deshalb geboten, weil der Richter mit der Aussetzung des Verfahrens den Parteien zunächst eine Entscheidung in der Sache verweigert und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 [178]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 2 BvL 11/86

    Vereinbarkeit des § 70 Abs. 3 SGB IV mit dem rechtsstaatlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Deshalb muß der Vorlagebeschluß nicht nur aus sich heraus verständlich sein und den entscheidungserheblichen Sachverhalt hinreichend darlegen (vgl. BVerfGE 77, 340 [342 f.]), sondern auch auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Das Gericht hat sich auch weder mit den Motiven des Gesetzgebers für die zur Prüfung gestellte Norm befaßt noch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Streitwertregelungen für Gerichts- und Anwaltsgebühren (vgl. BVerfGE 80, 103 [106 f.]; 83, 1 [13 f.]; 85, 337 [345 ff.]) auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Das Gericht hat sich auch weder mit den Motiven des Gesetzgebers für die zur Prüfung gestellte Norm befaßt noch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Streitwertregelungen für Gerichts- und Anwaltsgebühren (vgl. BVerfGE 80, 103 [106 f.]; 83, 1 [13 f.]; 85, 337 [345 ff.]) auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87

    Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG wird nur genügt, wenn die Ausführungen im Vorlagebeschluß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 77, 259 [261]; 86, 52 [56]).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Das Gericht hat sich auch weder mit den Motiven des Gesetzgebers für die zur Prüfung gestellte Norm befaßt noch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Streitwertregelungen für Gerichts- und Anwaltsgebühren (vgl. BVerfGE 80, 103 [106 f.]; 83, 1 [13 f.]; 85, 337 [345 ff.]) auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1993 - 1 BvL 18/92
    Schließlich dient das Begründungserfordernis auch der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 83, 111 [116]).
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