Rechtsprechung
BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97 |
Nichtraucherschutz
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflichten aus Grundrechten
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung der Schutzpflicht des Gesetzgebers vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen - Gesetzgeber nicht gänzlich untätig geblieben
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nichtraucherschutz durch den Gesetzgeber
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Überprüfung des gesetzgeberischen Unterlassens des Schutzes vor Passivrauchen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2961
- NVwZ 1998, 1172 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (10)
- VerfGH Bayern, 30.04.1987 - 21-VII-85
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Im besonderen zum Schutze der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens kann dabei auf der Ebene des Bundesrechts auf folgende Regelungen hingewiesen werden (vgl. hierzu auch die Zusammenstellung in BayVerfGH, BayVBl 1988, S. 108 ): § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - (vom 20. März 1975, BGBl I S. 729, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 1983, BGBl I S. 1057) regelt, daß in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft - wozu eine stark mit Tabakrauch angereicherte Atemluft nicht gehört - vorhanden sein muß. - BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
Warnhinweise für Tabakerzeugnisse
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Dabei kann offen bleiben, ob mittlerweile hinreichend verläßliche wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gesundheitsrisiken des Passivrauchens existieren, wie der Beschwerdeführer behauptet (zu den Gesundheitsgefahren des Rauchens generell vgl. BVerfGE 95, 173 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die verfassungsrechtlichen Maßstäbe, auf die es für die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ankommt, geklärt sind (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ). - BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ). - BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Sie enthalten auch eine objektive Wertordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ), aus der sich eine Pflicht der öffentlichen Gewalt ergeben kann, die Grundrechtsträger auch gegen Beeinträchtigungen der geschützten Rechtsgüter durch Dritte in Schutz zu nehmen. - BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Insbesondere folgt aus dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen und sie gegebenenfalls auch vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren (BVerfGE 88, 203 m.w.N.). - BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90
Zweitregister
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ). - BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung staatlicher Schutzpflichten daher nur feststellen, wenn die staatlichen Organe entweder gänzlich untätig geblieben oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ).
- BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller - …
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht hat der Staat jedoch einen erheblichen Spielraum (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639 - Juris RdNr 11; BVerfG NJW 1998, 2961, 2962 - Juris RdNr 6 jeweils mwN; BVerfGE 46, 160, 164).Auch die Schutzpflicht gegenüber Nichtrauchern gebietet kein gesetzliches allgemeines Rauchverbot, um diese vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu bewahren (vgl BVerfG NJW 1998, 2961).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2021 - 19 B 1458/21
Kein Anspruch auf Distanzunterricht statt Präsenzunterricht in der …
Andererseits verstärkt das Schulverhältnis die - neben die Dimension als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Bereich tretende - allgemeine grundrechtliche Pflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen und sie gegebenenfalls auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, vgl. dazu statt vieler BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, 2961, juris, Rn. 5, um der besonderen Vulnerabilität der Schüler im Verhältnis zur staatlichen Institution Schule Rechnung zu tragen. - BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht …
Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; 121, 317 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, S. 2961 ) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum ohne seine Zustimmung dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen (vgl. BVerfGK 13, 67 ).
- VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08
Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen …
Diese Grundrechtsnormen gebieten den jeweils zuständigen Organen, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen (VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/64; BVerfG vom 9.2.1998 = NJW 1998, 2961). - BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07 Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht hat der Staat jedoch einen erheblichen Spielraum (BVerfG NJW 2002, 1638, 1639 - Juris RdNr 11; BVerfG NJW 1998, 2961, 2962 - Juris RdNr 6 jeweils mwN; BVerfGE 46, 160, 164).
Auch die Schutzpflicht gegenüber Nichtrauchern gebietet kein gesetzliches allgemeines Rauchverbot, um diese vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu bewahren (vgl BVerfG NJW 1998, 2961).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz
Die Regelung des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 NRSG lässt dieses Schutzkonzept - welches sich an dem Leitgedanken eines wirksamen Gesundheitsschutzes orientiert, zugleich aber den Interessen der Gaststättenbetreiber und Raucher Rechnung trägt - auch nicht als offensichtlich unzureichend erscheinen (vgl. hierzu BVerfGE 121, 317 [360 ff.]; BVerfG-K, NJW 1998, 2961 f.; NVwZ 2010, 38 [39]). - VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08
Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten
Die aus Art. 100 und 101 BV abzuleitende Schutzpflicht, nach der die zuständigen staatlichen Organe sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen haben (VerfGH vom 30.4.1987 = VerfGH 40, 58/64; BVerfG vom 9.2.1998 = NJW 1998, 2961/2962), hängt nicht von der persönlichen Schutzwürdigkeit der Grundrechtsträger, sondern von ihrer objektiven Schutzbedürftigkeit ab. - VerfGH Bayern, 18.03.2020 - 17-VII-18
Begründungsanforderungen an eine Rechtssatz-Popularklage
Zu Recht weisen die Antragsteller zwar darauf hin, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs durch Art. 100 BV (Schutz der Menschenwürde) und Art. 101 BV (Handlungsfreiheit) garantiert wird (vgl. VerfGH vom 17.5.2006 VerfGHE 59, 63/74), nicht nur ein subjektives Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe ist, sondern dass darüber hinaus aus seinem objektivrechtlichen Gehalt die Pflicht der staatlichen Organe folgt, sich schützend und fördernd vor das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit der Bürger zu stellen und es vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.4.1987 VerfGHE 40, 58/64; vom 21.12.1989 VerfGHE 42, 188/192; BVerfG vom 9.2.1998 NJW 1998, 2961/2962;… vom 2.7.2018 NVwZ 2018, 1555 Rn. 39). - BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07
Gemeinschaftsunterbringung von Strafgefangenen - § 201 StVollzG als …
Angesichts der jedenfalls bei unentrinnbarem gemeinsamen Aufenthalt auf engem Raum nicht nur erheblich belästigenden, sondern auch - zumindest nicht ausschließbaren - gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Passivrauchens (vgl. BVerfGE 95, 173 ; BVerfG, Beschluss 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, EuGRZ 1998, S. 172 f.) kann darin, dass ein Gefangener auf seinem Haftraum gegen seinen erklärten Willen dem Rauchen eines Mitgefangenen ausgesetzt wird, ein Grundrechtseingriff von erheblichem Gewicht liegen. - VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07
Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch …
Mit dem Verzicht auf Raucherräume bezweckt die Beklagte den Schutz der nichtrauchenden Bediensteten, die sich für den Schutz vor den mit Passivrauchen verbundenen Gesundheitsgefahren nicht nur auf die aus Art. 2 Abs. 2 GG herzuleitende Schutzpflicht des Staates - vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 9. Februar 1998 - 1 BvR 2234/97 -, NJW 1998, 2961 f. -, sondern auch - einfachgesetzlich - auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gemäß § 85 LBG NRW berufen können. - VG Düsseldorf, 12.10.2021 - 18 L 2049/21