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   BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99   

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BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99 (https://dejure.org/2000,2101)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2000 - 1 BvR 889/99 (https://dejure.org/2000,2101)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 1 BvR 889/99 (https://dejure.org/2000,2101)
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Pflegekraft für die Mutter

Art. 14 GG, § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Eigenbedarfs-Prognose, keine zu hohe formale Anforderungen an das Kündigungsschreiben des Vermieters (§ 564b Abs. 3 BGB <Fassung bis 31.8.01>)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Versagung einer Eigenbedarfskündigung wegen nachträglicher geringfügiger Änderung des in der Kündigungserklärung wiedergegebenen Lebenssachverhalts

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - Darlegung der Kündigungsgründe - Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutz - Recht auf Eigenbedarfskündigung - Änderung des Sach- und Erkenntnisstandes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertriebene formale Anforderungen an Kündigung wg. Eigenbedarfs

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 564 b Abs. 3; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 3; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Darlegung der Kündigungsgründe bei Eigenbedarfskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einzug von notwendigem Pflegepersonal rechtfertigt die Eigenbedarfskündigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachträgliche Konkretisiserung der Kündigungsgründe ist zulässig

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Modifizierung der Kündigungsgründe ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 673
  • NZM 2000, 456
  • ZMR 2000, 434
  • WM 2000, 775
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 16.04.1999 - 63 S 351/98
    Auszug aus BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99
    gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. April 1999 - 63 S 351/98 -.

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. April 1999 - 63 S 351/98 - verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99
    Es ist in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt, dass die Vorschrift des § 564 b Abs. 3 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist und dass der Vermieter bei einer ordentlichen Kündigung zu einer konkreten Darlegung der Kündigungsgründe verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 85, 219 ).

    Dieser verbietet es, die Ausübung der eigentumsrechtlich geschützten Rechte durch eine übermäßige Verstärkung der formalen Anforderungen und eine restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen in unzumutbarer Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 79, 80 ; 85, 219 ).

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99
    Dieser verbietet es, die Ausübung der eigentumsrechtlich geschützten Rechte durch eine übermäßige Verstärkung der formalen Anforderungen und eine restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen in unzumutbarer Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 79, 80 ; 85, 219 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99
    Denn die Auslegung des Kündigungsschreibens im Rahmen des § 564 b Abs. 3 BGB ist eine Frage der Feststellung des Sachverhalts und damit grundsätzlich Aufgabe der dafür allgemein zuständigen Gerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • Drs-Bund, 04.12.1970 - BT-Drs VI/1549
    Auszug aus BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99
    Zweck der in § 564 b Abs. 3 BGB geforderten Darlegung des Kündigungsgrundes ist es unter anderem, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen, damit er in die Lage versetzt wird, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrnehmung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BTDrucks VI/1549 S. 6 f.).
  • AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12

    Eigenbedarf

    Bei der Eigenbedarfskündigung dürfen nämlich an das Begründungserfordernis gemäß § 573 Abs. 3 BGB keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, wobei bereits Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen, einem Vermieter aufzuerlegen, intime Dinge aus dem Lebensbereich seiner Familienangehörigen zu offenbaren ( vgl. nur BVerfG WuM 2000, 232/233; AG Pinneberg ZMR 2003, 199 ff.; AG Tempelhof-Kreuzberg Grundeigentum 2012, 273 ff .).
  • AG Berlin-Mitte, 20.11.2013 - 19 C 77/12

    Keine Eigenbedarfskündigung trotz berechtigten Interesses

    Nach h.M. dürfen an die Begründungspflicht nicht unzumutbar hohe Anforderungen gestellt werden (BVerfG WuM 2000, 232).
  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 100/13

    Erhöhte Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung!

    Der Mieter muss auf der Grundlage des vom Vermieter mitgeteilten Sachverhaltes überprüfen können, ob er die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg in Frage stellen kann oder hinnehmen will (vgl. zu alledem BVerfG Beschluss vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1319/91, Rn. 16 - 19; Kammerbeschluss vom 9. Februar 2000 - 1 BvR 889/99, Rn. 11 f.; Kammerbeschluss vom 3. Februar 2003 - 1 BvR 619/02, Rn. 11ff. und m.w.N.; Blank in Schmidt/Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., 2013, § 573 Rn. 217).
  • LG Frankfurt/Oder, 23.12.2008 - 6a S 28/07
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht für den Kündigungsgrund des Eigenbedarfs anerkannt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1979; WuM 2000, 232).

    Das ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, weil dem Vermieter der Zugang zur gerichtlichen Sachprüfung ohne allzu große Schwierigkeiten eröffnet sein muss (BVerfG NJW 1992, 2411; WuM 2000, 232).

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.12.2011 - 9 C 128/11

    Kündigung "wegen Eigenbedarfs": Ohne weitere Begründung unzulässig!

    Dabei dürfen an die Begründungspflicht nicht unzumutbar hohe Anforderungen gestellt werden (BverfG WuM 2000, 232).
  • LG Berlin, 30.04.2015 - 65 S 4/15
    Der Mieter muss auf der Grundlage des vom Vermieter mitgeteilten Sachverhaltes überprüfen können, ob er die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg in Frage stellen kann oder hinnehmen will (vgl. zu alledem BVerfG Beschl. v. 28.1.1992- 1 BvR 13 9/91, Rn. 16ft.; Kammerbeschl. v. 9.2.2000- 1 BvR 889/99, Rn. 11f.; Kammerbeschl. v. 3.2.2003- 1 BvR 619/02, Rn. 11ft.; jew. zit. nach juris, jew. mwN.).
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