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   BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07, 1 BvQ 2/07   

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https://dejure.org/2007,3232
BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07, 1 BvQ 2/07 (https://dejure.org/2007,3232)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2007 - 1 BvR 217/07, 1 BvQ 2/07 (https://dejure.org/2007,3232)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 1 BvR 217/07, 1 BvQ 2/07 (https://dejure.org/2007,3232)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtliche Maßgaben für die fachgerichtliche Umgangsentscheidung - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung einer Grundrechtsverletzung im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflegefamilie - Besuchsrecht des leiblichen Vaters

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Gerichtsentscheidungen über das Umgangsrecht von Eltern mit ihren Kindern

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 Abs. 2 ; BGB § 1684 Abs. 4
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Gerichtsentscheidungen über das Umgangsrecht von Eltern mit ihren Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Umgangsregelung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.2.2007)

    Dauerstreit um Umgangsrecht im Fall Görgülü beendet // Beschwerden beider Seiten abgewiesen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 531
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Es ermöglicht dem Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Hat das Gericht eine Entscheidung über die Ausübung des Umgangsrechts zu treffen, hat es sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigten (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Auf die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers hob das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5. April 2005 (BVerfGK 5, 161) auch diese Entscheidung auf und verwies die Sache zur Entscheidung an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurück.
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Dabei hat er auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Hat das Gericht eine Entscheidung über die Ausübung des Umgangsrechts zu treffen, hat es sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigten (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Das setzt insbesondere auch eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung voraus (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 und 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3556 f.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Einen nochmals vom Amtsgericht dem Beschwerdeführer im Wege der einstweiligen Anordnung am 2. Dezember 2004 eingeräumten Umgang schloss das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 20. Dezember 2004 bis zur Hauptsacheentscheidung ebenfalls aus, woraufhin das Bundesverfassungsgericht mit einstweiliger Anordnung vom 28. Dezember 2004 die Umgangsregelung des Amtsgerichts vom 2. Dezember 2004 im Wesentlichen wieder in Vollzug setzte und schließlich in der Hauptsacheentscheidung mit Beschluss vom 10. Juni 2005 die Entscheidung des Oberlandesgerichts insoweit aufhob (BVerfGK 5, 316).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 30. Juni 2004, mit dem dieser die Entscheidung des Familiengerichts aufhob, erklärte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Oktober 2004 für verfassungswidrig (BVerfGE 111, 307).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    Auf die Individualbeschwerde des Beschwerdeführers hin stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 26. Februar 2004 fest, die Bundesrepublik Deutschland habe gegen Art. 8 EMRK verstoßen, weil dem Kindesvater nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Umgangsrecht verweigert worden sei (EGMR, Nr. 74969/01, Urteil vom 26. Februar 2004, FamRZ 2004, S. 1456).
  • OLG Naumburg, 05.02.2006 - 8 UF 195/05

    Private Lebensversicherungen sind keine Beteiligte im formellen Sinn im Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. Dezember 2006 - 8 UF 84/05 (8 UF 195/05) - .
  • OLG Naumburg, 15.12.2006 - 8 UF 84/05
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    - Die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 15. Dezember 2006 gerichtete Verfassungsbeschwerde des Vaters wies das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9. Februar 2007 (FamRZ 2007, 531) als teilweise unzulässig (Sorgerechtsentscheidung) und im Übrigen unbegründet (Umgangsregelung) zurück.
  • OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 106/14

    Umgangsverfahren: Hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten im Sinne eines

    Zudem ist Zweck dem gegenseitigen Liebesbedürfnis von Eltern und Kind Rechnung zu tragen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Juli 2010 - 1 BvR 3189/09 -, Rn. 16 juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09. Februar 2007 - 1 BvR 217/07, 1 BvQ 2/07 -, juris; BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 -, BGHSt 44, 355-360; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 10 UF 46/09 -, juris).
  • OLG Hamm, 03.11.2023 - 13 UF 106/22

    Umgangsausschluss; Antragszurückweisung

    Zweck des Umgangsrechts ist es, dem umgangsberechtigten Elternteil die Möglichkeit zu geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch fortlaufenden Augenschein und gegenseitige Ansprache zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschl. v. 09.02.2007, 1 BvR 217/07, Tz.32, juris).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 4 UF 11/22

    Begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte diejenige Entscheidung zu treffen, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1697a BGB, vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 531; 1999, 85 und 1417).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2009 - 9 UF 102/08

    Umgang: Recht eines Vaters zum Umgang mit seiner Tochter trotz einer

    Die für einen - hier von der Kindesmutter erstrebten - längeren Umgangsausschluss erforderliche Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB kann nur angenommen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine konkrete gegenwärtige Gefährdung der körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung eines Kindes vorliegt und andere Maßnahmen zu seinem Schutz nicht verfügbar sind, also der Gefährdung des Kindes durch eine bloße Einschränkung des Umgangsrechtes und dessen sachgerechte Ausgestaltung nicht ausreichend vorgebeugt werden kann (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2006, 605/606; 2007, 531/533; NJW 2002, 1863/1864; FamRZ 1993, 662/663; BGH FamRZ 1971, 421/425; 1984, 1084; 1994, 158/159; OLG Köln FamRZ 2003, 952; OLGR Koblenz 2005, 908/909; OLGR Saarbrücken 2006, 726/727; OLGR Zweibrücken a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2007, 577/578; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 3. Familiensenat, FamRZ 2003, 111; erkennender Senat, Beschluss vom 2. Juni 2009, Az. 9 UF 166/08).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2007 - 9 UF 37/07

    Anordnung einer Umgangspflegschaft bei Verweigerung des Umgangsrechts des nicht

    Wie das Familiengericht zutreffend ausführt, ermöglicht es dem Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, FamRZ 2007, 531).
  • KG, 20.06.2014 - 3 UF 159/12

    Umgangssache: Ausschluss von Besuchskontakten bei vehementer Verweigerungshaltung

    Äußern Kinder, dass sie keinen Kontakt zu einem Elternteil haben wollen, so ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser Wille auf einer autonomen Entscheidung des Kindes beruht oder ob der geäußerte Kindeswille seine Grundlage in einer Suggestion des betreuenden Elternteils hat (BVerfG, FamRZ 2007, 531; 2001, 1057; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1106).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2023 - 1 UF 196/22

    Einschränkung des elterlichen Umgangsrechts mit Kind in Pflegefamilie

    Auf Seite der Eltern sind ihre erzieherischen und emphatischen Fähigkeiten (OLG Hamm FamRZ 2013, 708), ihr Interesse an dem Kind bei der Wahrnehmung des Umgangs (OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1925), die Akzeptanz der Fremdunterbringung des Kindes und ihre Bindungstoleranz gegenüber den Pflegeeltern von Bedeutung (BVerfG FamRZ 2007, 531; OLG Saarbrücken NZFam 2017, 25; OLG Hamm FamRZ 2013, 708; Staudinger/Dürbeck, BGB, 2022, § 1684 Rn. 275).
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

    Äußern Kinder, dass sie keinen Kontakt zu einem Elternteil haben wollen, so ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser Wille auf einer autonomen Entscheidung des Kindes beruht oder ob der geäußerte Kindeswille seine Grundlage in einer Suggestion des betreuenden Elternteils hat (BVerfG, FamRZ 2007, 531; 2001, 1057 [BVerfG 02.04.2001 - 1 BvR 212/98] ; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1106).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2021 - 4 UF 52/21

    Asymmetrisches Wechselmodell

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte diejenige Entscheidung zu treffen, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1697a BGB, vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 531; FamRZ 1999, 85 und 1417).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2021 - 4 UF 236/20

    Voraussetzungen für die Anordnung des paritätischen Wechselmodells

  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 4 UF 165/18

    Gefährdung des Kindeswohls bei Durchführung von Umgangskontakten

  • EGMR, 30.11.2010 - 36397/07

    Gerichtlicher Ausschluss des Umgangsrechts mit dem Sohn führt wegen mangelnder

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