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   BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 2027/19   

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https://dejure.org/2022,3633
BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 2027/19 (https://dejure.org/2022,3633)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2022 - 2 BvR 2027/19 (https://dejure.org/2022,3633)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 2 BvR 2027/19 (https://dejure.org/2022,3633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 608 Absatz 3 ZPO wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 608 Abs 3 ZPO, § 610 Abs 3 ZPO, § 613 Abs 2 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 608 Abs 3 ZPO - Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich Sonderregelungen bei Musterfeststellungsklage mit Beendigung des jeweiligen Musterfeststellungsverfahrens

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 608 Abs 3 ZPO - Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich Sonderregelungen bei Musterfeststellungsklage mit Beendigung des jeweiligen Musterfeststellungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 608 Abs. 3 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Begründung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Bestehens eines Rechtsschutzinteresses (hier: Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 608 Abs 3 ZPO - Wegfall des Rechtsschutzinteresses hinsichtlich Sonderregelungen bei Musterfeststellungsklage mit Beendigung des jeweiligen Musterfeststellungsverfahrens

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 06.04.2022 - 2 BvR 2110/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Überstellung des

    Ein Beschwerdeführer ist gehalten, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juni 2021 - 1 BvR 2771/18 -, Rn. 57 und 64; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2022 - 2 BvR 2027/19 -, Rn. 5).

    Ihn trifft eine aus § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG fließende Begründungslast für das (Fort-)Bestehen der Annahme- und Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2022 - 2 BvR 2027/19 -, Rn. 5).

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