Rechtsprechung
BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der § 3 WPflG , §§ 15a, 53, 56 ZDG mit Art 4 Abs 1 GG - Erhöhte Begründungsanforderungen an erneute Vorlage einer Norm, über deren Verfassungsmäßigkeit das BVerfG bereits entschieden hat
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zivildienst - Kriegsdienstverweigerung - Gewissen - Wehrpflichtiger - Zeugen Jehovas - Verfassungsmäßigkeit - Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Zulässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 18.06.1997 - 6 Ns 87/97
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3269
- NVwZ 2000, 1409 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 18.05.2001 - 711 Ns 10/01 Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen, in denen bereits die vom Angeklagten für sich in Anspruch genommene Argumentation Eingang gefunden hatte, ausgeführt, daß die Pflicht, einen Ersatz- bzw. Zivildienst zu leisten, und die Strafbarkeit der Verweigerung von Zivildienst auch dann mit dem Grundgesetz übereinstimme, wenn der Zivildienstverweigerer sich auf Gewissensgründe berufe (vgl. zu allem BVerfGE 12, 45ff.; 19, 135 ff.; 23, 127 ff.; 23, 191 ff.; 34, 261 ff.; 78, 391 f.; 80, 354 ff.; NJW 2000, 3269 f.).
Einer nochmaligen verfassungsrechtlichen Prüfung wegen etwaiger zwischenzeitlicher Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte bedarf es im Hinblick darauf nicht, daß das Bundesverfassungsgericht in der erst kürzlich ergangenen Entscheidung vom 09.03.2000 (NJW 2000, 3269 f.) unter bewußter Nennung seiner Kritiker keinen allgemeinen Wandel verfassungsrechtlicher Anschauung hat feststellen können und eine Vorlage zur erneuten verfassungsrechtlichen Überprüfung der Strafbarkeit von Zivildienstverweigerern insbesondere im Hinblick auf Art. 4 Abs. 1 GG unter Verweisung darauf nicht zur Entscheidung angenommen hat, daß sich bei Ausspruch der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Vorschrift mit dem Grundgesetz die Vereinbarkeit dieser Vorschrift auf alle Bestimmungen der Verfassung beziehe, auch wenn sich die Gründe der Entscheidung nur zu einzelnen dieser Bestimmungen verhielten.
- AG Hamburg-Harburg, 03.11.2000 - 619-32/00 Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (E 23, 127,(133)), dass es ein Grundrecht auf die Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes nicht gebe, insbesondere die neuerliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. März 2000 (NJW 2000, Seite 3269 f.), wonach die Bestrafung eines Zivildienstverweigerers mit Artikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar sei, steht dem hier festgestellten Vorliegen eines übergesetzlichen Schuldausschließungsgrundes aufgrund der allgemeinen Prinzipien des Strafgesetzbuches nicht entgegen.