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   BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06 (1)   

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BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06 (1) (https://dejure.org/2007,6468)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06 (1) (https://dejure.org/2007,6468)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2007 - 1 BvR 2887/06 (1) (https://dejure.org/2007,6468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Verlängerung der Beauftragung als Fluglotse wegen Erreichens der Altershöchstgrenze von 57 Jahren; Eingriff in das Recht der Berufsfreiheit durch die Bestimmung einer Altersgrenze für Fluglotsen; Rechtfertigung der Altersgrenze für Fluglotsen mit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; LuftVG § 31b Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung starrer Altersgrenzen für die Ausübung des Fluglotsenamts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 804
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06
    Dem Schutz der Berufsfreiheit unterfallen auch Berufe im öffentlichen Dienst (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 39, 334 ; 84, 133 ; 96, 189 ; 96, 205 ) sowie staatlich gebundene Berufe, deren Angehörige mit der Wahrnehmung bestimmter Hoheitstätigkeiten betraut sind (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 64, 72 ; 73, 301 ; 110, 304 ).

    Ungeachtet des Umstands, dass derartige Altersgrenzen in materieller Hinsicht verfassungsrechtlich zulässig sein können (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ; 103, 172 ; BVerfGK 4, 219 ; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 -), ist hier maßgebend, dass der in Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Gesetzesvorbehalt nicht gewahrt ist.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06
    Dem Schutz der Berufsfreiheit unterfallen auch Berufe im öffentlichen Dienst (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 39, 334 ; 84, 133 ; 96, 189 ; 96, 205 ) sowie staatlich gebundene Berufe, deren Angehörige mit der Wahrnehmung bestimmter Hoheitstätigkeiten betraut sind (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 64, 72 ; 73, 301 ; 110, 304 ).

    Die Bestimmung eines Höchstalters für die Beauftragung von Fluglotsen ist nicht Teil der staatlichen Organisationsentscheidung, die dem grundrechtlichen Schutz entzogen ist (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 39, 334 ; 73, 280 ).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06
    Dem Schutz der Berufsfreiheit unterfallen auch Berufe im öffentlichen Dienst (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 39, 334 ; 84, 133 ; 96, 189 ; 96, 205 ) sowie staatlich gebundene Berufe, deren Angehörige mit der Wahrnehmung bestimmter Hoheitstätigkeiten betraut sind (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 64, 72 ; 73, 301 ; 110, 304 ).

    Die Bestimmung eines Höchstalters für die Beauftragung von Fluglotsen ist nicht Teil der staatlichen Organisationsentscheidung, die dem grundrechtlichen Schutz entzogen ist (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 39, 334 ; 73, 280 ).

  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 27 VA 1/07

    Auswahlverfahren eines Insolvenzverwalters in Nordrhein-Westfalen

    Unter den Schutz der Berufsfreiheit fallen auch staatlich gebundene Berufe, deren Angehörige mit der Wahrnehmung bestimmter Hoheitstätigkeiten betraut sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 - = BVerfGE 7, 377 [398] = NJW 1958, 1035 für Apotheker; BVerfG, Beschluss vom 04.05.1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - = BVerfGE 64, 72 [82ff.] = NJW 1983, 2869 für Prüfingenieure für Baustatik; BVerfG, Beschluss vom 01.07.1986 - 1 BvL 26/83 - = BVerfGE 73, 301 [315f.] = NVwZ 1987, 401 für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; BVerfG, Beschluss vom 20.4.2004 - 1 BvR 838/01, 1303/01, 340/02, 1436/01 und 1450/01 - = BVerfGE 110, 304 [321] = NJW 2004, 1935 für Anwaltsnotare; BVerfG, Beschluss vom 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06 - = NVwZ 2007, 804 für Fluglotsen).

    Die Bestimmung eines Höchstalters für die Beauftragung von Insolvenzverwaltern ist des Weiteren nicht Teil einer staatlichen Organisationsentscheidung, die dem grundrechtlichen Schutz entzogen ist, sondern legt ein Kriterium für die Besetzung verfügbarer Stellen fest (vgl. BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06 - = NVwZ 2007, 804 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG reichen normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften als Grundlage von Beschränkungen der Berufswahlfreiheit ebenso wenig aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.1989 - 1 BvR 32/87 - = BVerfGE 80, 257 [266] = NJW 1989, 2614) wie eine ständige Verwaltungspraxis, die sich in der abstrakt-generell gefassten Vorgabe einer festen Altersgrenze niederschlägt (vgl. BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06 - = NVwZ 2007, 804).

  • VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565

    Altersgrenze für öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Anders etwa als bei Fluglotsen oder Prüfingenieuren (BVerfG vom 4.5.1983, GewA 83, 258 und vom 9.3.2007, NVwZ 2007, 804) eröffnet die öffentliche Bestellung als Sachverständiger keine zusätzliche ausschließliche Betätigungsmöglichkeit gegenüber den "freien" Sachverständigen.

    Nicht übertragbar sind insofern hingegen die Erwägungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2007, NVwZ 2007, 804, als es sich bei der Tätigkeit des Fluglotsen zweifelsohne um einen eigenständigen Beruf handelt.

    Des weiteren kommt es wegen der bezeichneten Änderung der Vorschrift zum 1. Januar 2008 auch nicht mehr darauf an, ob es ausreichend gewesen wäre, derartige Beschränkungen lediglich durch normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften oder aber - wie in der Vergangenheit offensichtlich durch Absprache der Bayerischen IHK in Bezug auf die damals praktizierte dreijährige Verlängerung geschehen - lediglich durch Verwaltungspraxis erfolgen durfte (vgl. BVerfG vom 9.3.2007, a.a.O.).

  • VG München, 21.10.2008 - M 16 K 08.644

    Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

    Nicht übertragbar sind hingegen die Erwägungen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 2007 (NVwZ 2007, 804), weil es sich bei der Tätigkeit des Fluglotsen zweifelsohne um einen eigenständigen Beruf handelt.

    Anders als bei Fluglotsen oder auch Prüfingenieuren (BVerwG vom 4.5.1983 GewArch 1983, 258 und vom 9.3.2007 NVwZ 2007, 804) eröffnet die öffentliche Bestellung als Sachverständiger keine zusätzliche ausschließliche Betätigungsmöglichkeit gegenüber den "freien" Sachverständigen.

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 163/20

    Kommen im Wesentlichen Rechtsnormen zur Anwendung, die im Landesrecht Bayerns

    Dass Höchstaltersgrenzen in die Freiheit der Berufswahl eingreifen (zB BVerfGE 9, 338, 344 f), als Grundlage von Beschränkungen der Berufswahlfreiheit normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften oder eine entsprechende Verwaltungspraxis nicht ausreichen (zB BVerfG, NVwZ 2007, 804 mwN), sondern gesetzliche (Übergangs-)Regelungen erforderlich sind (zB BVerfGE 155, 238 Rn. 108), ist ebenso ständige höchstrichterliche Rechtsprechung wie der Rechtssatz, dass es zu einer Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG auch dann kommt, wenn ein Gericht - wie hier von der Beschwerde geltend gemacht - Bedeutung und Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt, insbesondere bei der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts die typischen Merkmale einer Berufstätigkeit nicht würdigt oder grundrechtliche Belange mit entgegenstehenden Gemeinwohlinteressen nicht in ein angemessenes Verhältnis bringt (zB BVerfG, NJW 2002, 3531, 3532 mwN).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10

    Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze;

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von Altersgrenzen für die Übernahme in ein öffentliches Amt oder die Ausübung eines Berufs, für die nach der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts ein Gesetzesvorbehalt gilt (BVerfG, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 BvR 2887/06 -, juris Rn. 17 f.: Höchstalter für Fluglotsen; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18.07 -, juris Rn. 9f.: Höchstalter für Einstellung als Lehrer; vgl. auch Urteil des Senats vom 4. Mai 2011 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 23: Altersgrenze für Aufstieg in höheren Polizeivollzugsdienst).
  • VG Magdeburg, 18.07.2012 - 4 B 158/12

    Versagung der Erlaubnis der Kindertagespflege wegen Überschreitung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reichen normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften oder eine ständige Verwaltungspraxis, die sich in abstrakt-generell gefassten Vorgaben einer festen Altersgrenze niederschlägt, als Grundlage von Beschränkungen der Berufswahlfreiheit nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 21.06.1989 - 1 BvR 32/87 -, BVerfGE 80, 257; Kammerbeschluss vom 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06 -, NVwZ 2007, 804).
  • KG, 08.01.2008 - 1 VA 7/07

    Insolvenzverwalterauswahl: Zulässigkeit einer Altersgrenze für die Aufnahme eines

    Weder normkonkretisierende Vewaltungsvorschriften noch eine ständige Verwaltungspraxis reichen nach der Rechtsprechung des BVerfG für eine Beschränkung der Berufswahlfreiheit aus (BVerfG, NJW 1989, 2614; NVwZ 2007, 804).
  • KG, 14.01.2008 - 1 VA 8/07

    Altersgrenze für die Aufnahme in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste

    Weder normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften noch eine ständige Verwaltungspraxis reichen nach der Rechtsprechung des BVerfG für eine Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Festlegung eines Höchstzulassungsalters aus (BVerfG, NJW 1989, 2614; NVwZ 2007, 804).
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