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   BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07   

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https://dejure.org/2011,10917
BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07 (https://dejure.org/2011,10917)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07 (https://dejure.org/2011,10917)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2011 - 1 BvR 2326/07 (https://dejure.org/2011,10917)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Berücksichtigung von "Altlasten" aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Anlage II Kap VIII I EinigVtr, Anlage II Kap VIII I III Nr 1 Buchst c Abs 8 Nr 2 EinigVtr
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Berücksichtigung von "Altlasten" aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch Umlegung des Finanzbedarfs für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle auf Mitgliedsunternehmen mit verschiedenen Gefahrklassen; Rechtfertigung der ungleichen Belastung der ...

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Berücksichtigung von "Altlasten" aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Berücksichtigung von "Altlasten" aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch Umlegung des Finanzbedarfs für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle auf Mitgliedsunternehmen mit verschiedenen Gefahrklassen; Rechtfertigung der ungleichen Belastung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 14/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Finanzierung - Altlasten Ost -

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Zu den "Altlasten-Ost" hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8. Mai 2007 (BSGE 98, 229) und unter Hinweis auf seine grundlegende Entscheidung vom 24. Februar 2004 (BSGE 92, 190) dargelegt, es verstoße grundsätzlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Finanzbedarf für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle in gleicher Weise wie der übrige Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Gewerbezweig ermittelten Grades der Unfallgefahr auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt wird und wenn deshalb Unternehmen mit einer höheren Gefahrklasse anteilig stärker zur Tragung der Altlasten herangezogen werden als solche mit einer niedrigeren Gefahrklasse.

    Auch die ungekürzte Berücksichtigung des Höchstjahresarbeitsverdienstes bei Versicherten, die nicht ganzjährig beschäftigt sind, hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 8. Mai 2007 (BSGE 98, 229) nicht beanstandet.

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Dabei hat er auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 m.w.N.) bzw. mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Soweit sie darüber hinaus hinsichtlich der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet in Abgrenzung zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 221; BVerfGE 23, 12; BVerfGE 36, 383; BVerfGE 75, 108 ; BVerfGE 113, 167 ) ohne nähere Begründung behauptet, es handele sich vorliegend eben doch um "Fremdlasten" und nicht um den "Binnenbereich" der westdeutschen Unfallversicherung, genügt dies den dargestellten Anforderungen ebenfalls nicht.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Zu den "Altlasten-Ost" hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8. Mai 2007 (BSGE 98, 229) und unter Hinweis auf seine grundlegende Entscheidung vom 24. Februar 2004 (BSGE 92, 190) dargelegt, es verstoße grundsätzlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Finanzbedarf für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle in gleicher Weise wie der übrige Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Gewerbezweig ermittelten Grades der Unfallgefahr auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt wird und wenn deshalb Unternehmen mit einer höheren Gefahrklasse anteilig stärker zur Tragung der Altlasten herangezogen werden als solche mit einer niedrigeren Gefahrklasse.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Dabei hat er auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 m.w.N.) bzw. mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95

    Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Letztlich zeigt die Verfassungsbeschwerde nicht auf, warum die Verteilung der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet nach den Arbeitsentgelten die bessere oder sogar einzig sachgerechte Lösung sein sollte, die nicht ihrerseits wiederum zu Ungleichbehandlungen führen würde (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 17/95 - BSGE 79, 23).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Soweit sie darüber hinaus hinsichtlich der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet in Abgrenzung zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 221; BVerfGE 23, 12; BVerfGE 36, 383; BVerfGE 75, 108 ; BVerfGE 113, 167 ) ohne nähere Begründung behauptet, es handele sich vorliegend eben doch um "Fremdlasten" und nicht um den "Binnenbereich" der westdeutschen Unfallversicherung, genügt dies den dargestellten Anforderungen ebenfalls nicht.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 19, 303 ; 75, 302 ).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
    Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 19, 303 ; 75, 302 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 17/72

    Verfassungsmäßigkeit des Lastenausgleichs zwischen Berufsgenossenschaften

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

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