Rechtsprechung
BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Berücksichtigung von "Altlasten" aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Anlage II Kap VIII I EinigVtr, Anlage II Kap VIII I III Nr 1 Buchst c Abs 8 Nr 2 EinigVtr
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Berücksichtigung von "Altlasten" aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur ... - Wolters Kluwer
Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch Umlegung des Finanzbedarfs für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle auf Mitgliedsunternehmen mit verschiedenen Gefahrklassen; Rechtfertigung der ungleichen Belastung der ...
- rewis.io
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Berücksichtigung von "Altlasten" aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur ...
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Substantiierungsanforderungen im Falle einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Berücksichtigung von "Altlasten" aus der ehemaligen DDR bei der Bemessung von Beiträgen zur ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG durch Umlegung des Finanzbedarfs für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle auf Mitgliedsunternehmen mit verschiedenen Gefahrklassen; Rechtfertigung der ungleichen Belastung der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (15)
- BSG, 08.05.2007 - B 2 U 14/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Finanzierung - Altlasten Ost - …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Zu den "Altlasten-Ost" hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8. Mai 2007 (BSGE 98, 229) und unter Hinweis auf seine grundlegende Entscheidung vom 24. Februar 2004 (BSGE 92, 190) dargelegt, es verstoße grundsätzlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Finanzbedarf für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle in gleicher Weise wie der übrige Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Gewerbezweig ermittelten Grades der Unfallgefahr auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt wird und wenn deshalb Unternehmen mit einer höheren Gefahrklasse anteilig stärker zur Tragung der Altlasten herangezogen werden als solche mit einer niedrigeren Gefahrklasse.Auch die ungekürzte Berücksichtigung des Höchstjahresarbeitsverdienstes bei Versicherten, die nicht ganzjährig beschäftigt sind, hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 8. Mai 2007 (BSGE 98, 229) nicht beanstandet.
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Dabei hat er auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 m.w.N.) bzw. mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ). - BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Soweit sie darüber hinaus hinsichtlich der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet in Abgrenzung zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 221; BVerfGE 23, 12; BVerfGE 36, 383; BVerfGE 75, 108 ; BVerfGE 113, 167 ) ohne nähere Begründung behauptet, es handele sich vorliegend eben doch um "Fremdlasten" und nicht um den "Binnenbereich" der westdeutschen Unfallversicherung, genügt dies den dargestellten Anforderungen ebenfalls nicht.
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ). - BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR - …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Zu den "Altlasten-Ost" hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 8. Mai 2007 (BSGE 98, 229) und unter Hinweis auf seine grundlegende Entscheidung vom 24. Februar 2004 (BSGE 92, 190) dargelegt, es verstoße grundsätzlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Finanzbedarf für die Entschädigung der in der Deutschen Demokratischen Republik eingetretenen Arbeitsunfälle in gleicher Weise wie der übrige Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung des für den jeweiligen Gewerbezweig ermittelten Grades der Unfallgefahr auf die Mitgliedsunternehmen umgelegt wird und wenn deshalb Unternehmen mit einer höheren Gefahrklasse anteilig stärker zur Tragung der Altlasten herangezogen werden als solche mit einer niedrigeren Gefahrklasse. - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Dabei hat er auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 m.w.N.) bzw. mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ). - BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95
Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Letztlich zeigt die Verfassungsbeschwerde nicht auf, warum die Verteilung der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet nach den Arbeitsentgelten die bessere oder sogar einzig sachgerechte Lösung sein sollte, die nicht ihrerseits wiederum zu Ungleichbehandlungen führen würde (vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 17/95 - BSGE 79, 23). - BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Soweit sie darüber hinaus hinsichtlich der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet in Abgrenzung zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 221; BVerfGE 23, 12; BVerfGE 36, 383; BVerfGE 75, 108 ; BVerfGE 113, 167 ) ohne nähere Begründung behauptet, es handele sich vorliegend eben doch um "Fremdlasten" und nicht um den "Binnenbereich" der westdeutschen Unfallversicherung, genügt dies den dargestellten Anforderungen ebenfalls nicht. - BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85
Präklusion II
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 19, 303 ; 75, 302 ). - BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62
Dortmunder Hauptbahnhof
Auszug aus BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 2326/07
Sie unterliegen einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nur insoweit, als Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere des Umfangs seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 19, 303 ; 75, 302 ). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 17/72
Verfassungsmäßigkeit des Lastenausgleichs zwischen Berufsgenossenschaften
- BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
Fremdrenten
- BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 - …
Die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme - hier der gesetzlichen Unfallversicherung - ist in einem Sozialstaat (Art. 20 Abs. 3 GG) ein wichtiges Anliegen, das einen Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Unternehmer durch Erhebung von Beiträgen grundsätzlich rechtfertigt (…zum Verhältnis von Handlungsfreiheit und Beitragszwang in der Sozialversicherung grundlegend: BVerfG vom 3.4.2001 - 1 BvR 2014/95 - BVerfGE 103, 197 = SozR 3-1100 Art. 74 Nr. 4;… BVerfG vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10; vgl zu Kammerbeiträgen: BVerfG vom 29.12.2004 - 1 BvR 113/03 - BVerfGK 4, 349, 353 f mwN; vgl insbesondere zur verfassungsrechtlichen Billigung des Beitragsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung: BVerfG vom 9.3.2011 - 1 BvR 2326/07 - Bestätigung von BSG vom 8.5.2007 - B 2 U 14/06 R; BVerfG vom 10.3.2011 - 1 BvR 2891/07 - Bestätigung von BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 9/06 R; zur verfassungsgerichtlichen Akzeptanz des Unfallversicherungssystems auch Spellbrink, BPuVZ 2012, 88) . - BSG, 11.04.2013 - B 2 U 4/12 R
Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung …
Die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme - hier der gesetzlichen Unfallversicherung - ist in einem Sozialstaat (Art. 20 Abs. 3 GG) ein wichtiges Anliegen, das einen Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Unternehmer durch Erhebung von Beiträgen grundsätzlich rechtfertigt (…zum Verhältnis von Handlungsfreiheit und Beitragszwang in der Sozialversicherung grundlegend: BVerfG vom 3.4.2001 - 1 BvR 2014/95 - BVerfGE 103, 197 = SozR 3-1100 Art. 74 Nr. 4;… BVerfG vom 26.6.2007 - 1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03 - SozR 4-2600 § 2 Nr. 10; vgl zu Kammerbeiträgen: BVerfG vom 29.12.2004 - 1 BvR 113/03 - BVerfGK 4, 349, 353 f mwN; vgl insbesondere zur verfassungsrechtlichen Billigung des Beitragsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung: BVerfG vom 9.3.2011 - 1 BvR 2326/07 - Bestätigung von BSG vom 8.5.2007 - B 2 U 14/06 R; BVerfG vom 10.3.2011 - 1 BvR 2891/07 - Bestätigung von BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 9/06 R; zur verfassungsgerichtlichen Akzeptanz des Unfallversicherungssystems auch Spellbrink, BPuVZ 2012, 88) . - BSG, 29.09.2011 - B 2 U 196/11 B Das BSG hat zum Beitragsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung mehrfach Stellung bezogen, wobei die Urteile jeweils vom BVerfG bestätigt worden sind (…Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 16/03 R = BSGE 91, 263 = SozR 4-2700 § 150 Nr. 1; bestätigt vom BVerfG durch Beschluss vom 30.8.2007 - 1 BvR 429/04;… BSG Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1;… bestätigt durch Beschluss des BVerfG vom 3.7.2007 - 1 BvR 1696/03 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 3; Urteil des BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 34/05 R = BG 2007, 102; bestätigt durch das BVerfG Beschluss vom 6.5.2008 - 2 BvR 2419/06; Urteil des BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 9/06 R = UV-Recht Aktuell 2007, 1065; bestätigt durch das BVerfG Beschluss vom 10.3.2011 - 1 BvR 2891/07; BSG Urteil vom 8.5.2007 - B 2 U 14/06 R; bestätigt durch das BVerfG Beschluss vom 9.3.2011 - 1 BvR 2326/07).