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   BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87   

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BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87 (https://dejure.org/1998,3613)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.1998 - 1 BvR 415/87 (https://dejure.org/1998,3613)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 1998 - 1 BvR 415/87 (https://dejure.org/1998,3613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Zivilgerichtliche Auslegung bezüglich Verpflichtung des Bauherrn zur Veräußerung öffentlich geförderter Bergarbeitermietwohnung an Erstmieter mit GG Art 14 vereinbar - Angemessenheit des Kaufpreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verpflichtung des Bauherrn zur Veräußerung öffentlich geförderter Bergarbeitermietwohnung an Erstmieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 565
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Die Anforderungen an inhaltsbestimmende Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 91, 294 [308]; stRspr).

    Bei der Inhalts- und Schrankenbestimmung muß der Gesetzgeber die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls zu einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfGE 91, 294 [308]).

    Sozialpolitisch motivierte Preisbindungen sind verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen und enthalten in aller Regel zulässige Eigentumsbindungen (vgl. BVerfGE 8, 274 [330]; 87, 114 [146]; 91, 294 [310]).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Zum Ausschluß eines unangemessenen Gewinns bei der Veräußerung verwendete der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff, was sowohl nach allgemein rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]; 21, 245 [260 f.]) wie auch nach den formellen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfGE 21, 73 [79 f.]; 79, 174 [196]).

    Selbst wenn man darüber hinaus § 2 Abs. 4 BergArbWoBauG einen Auftrag zum Erlaß notwendiger Regelungen entnehmen wollte, könnte dies im vorliegenden Fall von Verfassungs wegen eine Rechtsanwendungssperre für die Zivilgerichte nicht begründen (vgl. BVerfGE 79, 174 [193 f.]).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Eine etwa notwendige Klarstellung ist Aufgabe der Gerichte, vor allem der obersten Bundesgerichte (vgl. BVerfGE 13, 153 [164]; 21, 245 [261]; 80, 103 [108]).

    Zum Ausschluß eines unangemessenen Gewinns bei der Veräußerung verwendete der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff, was sowohl nach allgemein rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]; 21, 245 [260 f.]) wie auch nach den formellen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfGE 21, 73 [79 f.]; 79, 174 [196]).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, hier der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 68, 361 [372]; 89, 1 [9 f.]).

    Aufgabe der Gerichte ist es ferner, die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck gekommene Interessenabwägung zu beachten und nachzuvollziehen (BVerfGE 68, 361 [372 f.]).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Eine etwa notwendige Klarstellung ist Aufgabe der Gerichte, vor allem der obersten Bundesgerichte (vgl. BVerfGE 13, 153 [164]; 21, 245 [261]; 80, 103 [108]).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Bei einer inhaltsbestimmenden Regelung wie § 2 Abs. 3 BergArbWoBauG können veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Verhältnisse, die zu stärkeren Auswirkungen der Norm führen, eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung als zu ihrer Entstehungszeit erfordern, die auch bei der Auslegung der Vorschrift nicht außer acht bleiben könnte (vgl. BVerfGE 52, 1 [30]).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Eine etwa notwendige Klarstellung ist Aufgabe der Gerichte, vor allem der obersten Bundesgerichte (vgl. BVerfGE 13, 153 [164]; 21, 245 [261]; 80, 103 [108]).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Sozialpolitisch motivierte Preisbindungen sind verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen und enthalten in aller Regel zulässige Eigentumsbindungen (vgl. BVerfGE 8, 274 [330]; 87, 114 [146]; 91, 294 [310]).
  • BFH, 25.05.1992 - VI R 18/90

    Übereignung eines geförderten Hausgrundstücks an Arbeitnehmer

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Dem Ziel der Regelung, unter Einschaltung von Wohnungsbaugesellschaften des Arbeitgebers oder anderer Bauherrn den Arbeitnehmern im Kohlenbergbau aus öffentlichen Mitteln Vorteile (Subventionen) zuzuwenden, entspricht es im übrigen, wenn auch die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert nicht als einkommensteuerpflichtiger Arbeitslohn betrachtet wird (vgl. BFHE 169, 22 [24 f.]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1998 - 1 BvR 415/87
    Zum Ausschluß eines unangemessenen Gewinns bei der Veräußerung verwendete der Gesetzgeber einen unbestimmten Rechtsbegriff, was sowohl nach allgemein rechtsstaatlichen Grundsätzen (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]; 21, 245 [260 f.]) wie auch nach den formellen Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfGE 21, 73 [79 f.]; 79, 174 [196]).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BGH, 20.12.1971 - V ZR 129/69

    Kaufeigenheime für Bergleute

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    (bb) Vorliegend geht es zwar nicht um eine Änderung, wohl aber um eine nicht vorhersehbare Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Auslegung des von den Gerichten zu füllenden unbestimmten Rechtsbegriffs der wirtschaftlichen Lage in § 16 Abs. 1 BetrAVG (vgl. BVerfG 9. April 1998 - 1 BvR 415/87 - zu II 2 a der Gründe; BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 33, BAGE 158, 165) .
  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Mit dieser Rechtsprechung hat der Senat - wie es seine Aufgabe ist (vgl. BVerfG 9. April 1998 - 1 BvR 415/87 - zu II 2 a der Gründe) - den unbestimmten Rechtsbegriff "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" in § 16 Abs. 1 BetrAVG konkretisiert.
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 116/13

    Bestimmung der angemessenen Eigenkapitalverzinsung

    Mit dieser Rechtsprechung hat der Senat - wie es seine Aufgabe ist (vgl. BVerfG 9. April 1998 - 1 BvR 415/87 - zu II 2 a der Gründe)  - den unbestimmten Rechtsbegriff "wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers" in § 16 Abs. 1 BetrAVG konkretisiert.
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