Rechtsprechung
BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Dauerhafte Entfernung eines Notars aus seinem Amt aufgrund eines gravierenden Verstoßes gegen das Gebot der Unparteilichkeit verfassungsrechtlich unbedenklich
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 17 Abs 1 S 1 BeurkG, § 17 Abs 1 S 2 BNotO
Nichtannahmebeschluss: Vorsätzliche Verletzung der Gebührenbeitreibungspflicht eines Notars (§ 17 Abs 1 BNotO) als hinreichender Grund für Amtsenthebung (§§ 95, 97 BNotO) - keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG, des Bestimmtheits- oder des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der dauerhaften Entfernung eines Notars aus seinem Amt
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Vorsätzliche Verletzung der Gebührenbeitreibungspflicht eines Notars (§ 17 Abs 1 BNotO) als hinreichender Grund für Amtsenthebung (§§ 95, 97 BNotO) - keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG, des Bestimmtheits- oder des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; BNotO § 17 Abs. 1 S. 2
Verfassungsmäßigkeit der dauerhaften Entfernung eines Notars aus seinem Amt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der parteiische Notar des Bauträgers - und die Entfernung aus dem Amt
Verfahrensgang
- OLG Köln, 06.01.2014 - 2 X (Not) 4/13
- BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 1/14
- BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2642
- DNotZ 2015, 865
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1747/10
Berufsrechtliche Sanktionierung unzulässiger notarieller Auswärtsbeurkundungen …
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits geklärt, dass die Gebührenerhebungspflicht für Notare keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BVerfGK 18, 267 ).Dieser ist gefährdet, wenn sich ein Notar Wettbewerbsvorteile etwa dadurch verschafft, dass er das Entstehen von Zusatzgebühren systematisch vereitelt und auf diese Weise den Rechtsuchenden seine Amtstätigkeit gegen geringere Kosten anbieten kann (BVerfGK 18, 267 ).
Zudem finden die Bedenken des Beschwerdeführers hinsichtlich der Bestimmtheit des § 17 BNotO in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundlage (vgl. BVerfGK 18, 267 ).
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose …
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung der gerügten Grundrechte nicht im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hinreichend dargelegt (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).Er ist des Weiteren verpflichtet, das angeblich verletzte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht zu bezeichnen und substantiiert darzutun, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung der gerügten Grundrechte nicht im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hinreichend dargelegt (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung der gerügten Grundrechte nicht im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG hinreichend dargelegt (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BVerfGE 89, 155 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 108, 370 ).Der Beschwerdeführer muss hinreichend substantiiert darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert; die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist deutlich zu machen (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
- BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ebenfalls geklärt, dass es sich beim Amt eines Notars um einen staatlich gebundenen Beruf handelt, dessen Nähe zum öffentlichen Dienst Sonderregelungen zulässt (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 16, 6 ; 17, 371 ; 73, 280 ; 73, 301 ; 80, 257 ; 110, 304 ). - BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ebenfalls geklärt, dass es sich beim Amt eines Notars um einen staatlich gebundenen Beruf handelt, dessen Nähe zum öffentlichen Dienst Sonderregelungen zulässt (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 16, 6 ; 17, 371 ; 73, 280 ; 73, 301 ; 80, 257 ; 110, 304 ). - BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
- BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum …
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ebenfalls geklärt, dass es sich beim Amt eines Notars um einen staatlich gebundenen Beruf handelt, dessen Nähe zum öffentlichen Dienst Sonderregelungen zulässt (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 16, 6 ; 17, 371 ; 73, 280 ; 73, 301 ; 80, 257 ; 110, 304 ). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von …
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ebenfalls geklärt, dass es sich beim Amt eines Notars um einen staatlich gebundenen Beruf handelt, dessen Nähe zum öffentlichen Dienst Sonderregelungen zulässt (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 16, 6 ; 17, 371 ; 73, 280 ; 73, 301 ; 80, 257 ; 110, 304 ). - BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte …
Auszug aus BVerfG, 09.04.2015 - 1 BvR 574/15
Das Bundesverfassungsgericht prüft in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Grenzen der Rechtsauslegung - abgesehen vom hier nicht als verletzt gerügten Verbot willkürlicher Anwendung des einfachen Rechts - nur, ob eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ; stRspr). - BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60
Verkündungszeitpunkt
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03
Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger …
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
- BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97
Bananenmarktordnung
- BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
- BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04
Erfolgshonorare
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
Kein Vergütungsanspruch einer nach § 305 Abs 1 Nr 1 InsO anerkannten …
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
Anwaltsnotariat I
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
- BGH, 12.11.2020 - V ZB 148/19
Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson …
Aus dem Rechtsstaatsprinzip lässt sich zwar ableiten, dass die (vorsorgende) Rechtspflege unparteiliche und unabhängige Amtsträger erfordert (vgl. BVerfG, NJW 2015, 2642 Rn. 35; Schumacher, GPR 2012, 54, 59). - BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17
Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen …
Der Notar ist - verfassungs- und europarechtskonform (vgl. nur BVerfG, NJW 2015, 2642 m. Anm. Terner; EuGH NJW 2011, 2941) - gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO zur Erhebung der gesetzlichen Gebühr amtlich verpflichtet (BGH, Urteil vom 24. November 2014 - NotSt (Brfg) 1/14, DNotZ 2015, 461, 465). - BGH, 13.11.2017 - NotSt (Brfg) 3/17
Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verfahrenseinstellung bei Verletzung des …
Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind die wichtigsten Prinzipien des notariellen Berufsrechts und rechtfertigen überhaupt erst das Vertrauen, das dem Notar entgegengebracht wird; sie bilden mithin das Fundament des Notarberufs (Senat, Beschlüsse vom 22. März 2004 - NotZ 26/03, BGHZ 158, 310, 316 f. und vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 5/15, DNotZ 2016, 311, 315; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 9. April 2015 - 1 BvR 574/14, NJW 2015, 2642, 2645). - BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 5/15
Disziplinarverfahren gegen einen Anwaltsnotar: Ende der Neutralitätspflicht des …
Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind die wichtigsten Prinzipien des notariellen Berufsrechts und rechtfertigen überhaupt erst das Vertrauen, das dem Notar entgegengebracht wird; sie bilden mithin das Fundament des Notarberufs (Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 26/03, BGHZ 158, 310, 316 f.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 9. April 2015 - 1 BvR 574/14, NJW 2015, 2642, 2645).