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   BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02   

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https://dejure.org/2006,5286
BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02 (https://dejure.org/2006,5286)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 2 BvL 4/02 (https://dejure.org/2006,5286)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 2 BvL 4/02 (https://dejure.org/2006,5286)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 100 Abs. 1 GG; § 26 Abs. 1 JGG
    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen Ergebnisses bei Ungültigkeit der vorgelegten Norm); Entscheidungserheblichkeit (mittelbare Erheblichkeit; Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzuges; Trennbarkeit der Verurteilung zu einer ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung einer Jugendstrafe gem JGG § 26 Abs 1 ist die Frage, ob der Jugendstrafvollzug wegen fehlender gesetzlicher Grundlage verfassungswidrig sei, nicht entscheidungserheblich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung einer Jugendstrafe und des § 26 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG); Zulässigkeit eines konkreten Normenkontrollverfahrens; Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsgerichtlichen Prüfung gestellten ...

  • Judicialis

    JGG §§ 17 ff.; ; JGG § ... 17 Abs. 2; ; JGG § 26; ; JGG § 26 Abs. 1; ; JGG § 26 Abs. 2 Nr. 1; ; JGG § 26 Abs. 2 Nr. 2; ; JGG § 26 a; ; BVerfGG § 81a; ; EGGVG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; EGGVG § 25; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Jugendstrafe unzulässig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Dass Art. 100 Abs. 1 GG entsprechend auszulegen wäre, hat das Bundesverfassungsgericht jedenfalls bislang nicht entschieden (offengelassen in BVerfG Beschluss vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 4/02 - juris Rn. 22; NJW 1994, 2750, 2751; NVwZ 1984, 365 und NJW 1964, 1411).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Der Behauptung, die vorgelegte Norm genüge den Anforderungen der Normenklarheit oder -bestimmtheit nicht, muss der Versuch vorausgehen, mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden den Regelungsgehalt der Norm konkret zu erschließen (vgl. BVerfGE 127, 335 ; vgl. auch BVerfGE 78, 165 ; BVerfGK 8, 69 ; 10, 171 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2005 - 1 BvL 9/05 -, juris; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 1/02 -, NStZ-RR 2006, S. 323 , und 2 BvL 4/02 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2008 - 2 BvL 16/08 -, juris).
  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 130/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Dass Art. 100 Abs. 1 GG entsprechend auszulegen wäre, hat das Bundesverfassungsgericht jedenfalls bislang nicht entschieden (offengelassen in BVerfG Beschluss vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 4/02 - juris Rn. 22; NJW 1994, 2750, 2751; NVwZ 1984, 365 und NJW 1964, 1411).
  • BVerfG, 20.11.2008 - 2 BvL 16/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der §§ 146 Abs 3, 134 Abs 1

    Es ist nicht Aufgabe des Instanzrichters, nach Wegen zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts statt nach Möglichkeiten eigener Entscheidung zu suchen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2006 - 2 BvL 4/02 -, www.bverfg.de).
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