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   BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05   

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https://dejure.org/2006,1986
BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05 (https://dejure.org/2006,1986)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05 (https://dejure.org/2006,1986)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 2 BvR 1589/05 (https://dejure.org/2006,1986)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 22 b Abs. 1 Nr. 3 StVG; § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG
    Digitale Programmierung von Wegstreckenzählern (Verfälschen; Computerprogramme deren Zweck die Begehung einer Straftat nach § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG ist; Strafvorschrift); Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (Betroffenheit; Zwang Dispositionen vor Vollzugsakten; Risiko ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Beschwer unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen StVG § 22b

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Verfälschens der Messung eines Wegstreckenzählers; Anforderungen an die unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit des Beschwerdeführers im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz; Sinn und Zweck des § 22b Abs. 1 und 3 ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tachomanipulation: Umfang der Strafbarkeit

  • Judicialis

    StVG § 22 b Abs. 1; ; StVG ... § 22 b Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 22 b Abs. 1 Nr. 2; ; StVG § 22 b Abs. 1 Nr. 3; ; StVG § 22 b Abs. 3; ; StVG § 22 b Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 149; ; StGB § 263 a Abs. 3; ; StGB § 275; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit von Tachomanipulation erfasst nicht das Bereitstellen von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Geschwindigkeitsmessgerät

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Strafbarkeit von Tachomanipulation erfasst nicht das Bereitstellen von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reparatur von Tachos ist keine strafbare Manipulation - Softwarefirma lässt klären, ob ihre Tätigkeit ein Vergehen ist

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Strafbarkeit von Tachomanipulation erfasst nicht das Bereitstellen von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Software zur Reparatur und Justierung von Tachos darf bereitgestellt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.5.2006)

    Gericht schützt Softwarehersteller für Tachojustierung vor Strafe // Zwischen guten und bösen Programmen unterschieden

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 75
  • NJW 2006, 2318
  • NZV 2006, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05
    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07

    Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten

    An einer unmittelbaren Beschwer durch eine Strafnorm fehlt es dagegen, wenn ein verfassungsrechtlich geschütztes Betätigungsfeld von der angegriffenen Norm nach deren Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Systematik eindeutig nicht betroffen ist (BVerfGK 8, 75 ); denn eine im Wege der Auslegung vorgenommene Anwendung von Strafbestimmungen über deren Wortlaut hinaus wäre wegen Art. 103 Abs. 2 GG verfassungswidrig und braucht deshalb nicht in die Zumutbarkeitserwägungen einbezogen zu werden (BVerfGE 97, 157 ).

    Ferner entspricht sie den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht bereits für die Auslegung des § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG aufgestellt hat (BVerfGK 8, 75 ).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Die Beschwerdeführerin wäre durch § 25 NGlüSpG nur dann beschwert, wenn die Strafvorschrift die bisherige legale Tätigkeit der Beschwerdeführerin - das gewerbliche Vermitteln von Lottospielverträgen - ohne Weiteres erfassen würde (vgl. BVerfGK 8, 75 ).
  • BVerfG, 20.07.2017 - 2 BvR 2507/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Strafbarkeit der

    Die Verfassungsbeschwerde ist mangels unmittelbarer (BVerfGK 8, 75 ; 15, 491 ) und gegenwärtiger Beschwer (BVerfGE 1, 97 ; 43, 291 ; 60, 360 ; 74, 297 ; 114, 258 ) unzulässig.
  • BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21

    Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten

    aa) Tatobjekte sind notwendige Gegenstände der Tathandlung (vgl. BT-Drucks. 14/8893 S. 9; BGH, Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, juris Rn. 20; BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 2 BvR 1589/05, BVerfGK 8, 75, 78; MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 74 Rn. 17 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1013/22

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; keine Erledigung mit dem Ablauf

    Maßgeblich ist damit für eine Strafbarkeit die Verfälschung des Messergebnisses, die dann gegeben ist, wenn die durch den Wegstreckenzähler geleistete Aufzeichnung so verändert wird, dass sie nicht über die tatsächliche Laufleistung des Kraftfahrzeugs Auskunft gibt (BVerfG, Beschluss vom 09.05.2006 - 2 BvR 1589/05 - juris Rn. 5; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 22b StVG Rn. 4).
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