Rechtsprechung
   BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14240
BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13 (https://dejure.org/2016,14240)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13 (https://dejure.org/2016,14240)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 (https://dejure.org/2016,14240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 4 Abs 1, Abs 2 GG durch Versagung der nachträglichen Einrichtung einer Begräbnisstätte in einer Kirche - mutmaßlicher Wille des Betroffenen bzgl postmortalem Achtungsanspruch bzw Schutz der Totenruhe ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Genehmigung zur Errichtung einer Begräbnisstätte für Gemeindepriester in der Krypta gegenüber einer vereinsrechtlich organisierten Glaubensgemeinschaft; Grundrechtlicher Schutz von Bestattungen kirchlicher Würdenträger nach bestimmten glaubensgeleiteten ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 4 Abs 1, Abs 2 GG durch Versagung der nachträglichen Einrichtung einer Begräbnisstätte in einer Kirche - mutmaßlicher Wille des Betroffenen bzgl postmortalem Achtungsanspruch bzw Schutz der Totenruhe ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Genehmigung zur Errichtung einer Begräbnisstätte für Gemeindepriester in der Krypta gegenüber einer vereinsrechtlich organisierten Glaubensgemeinschaft; Grundrechtlicher Schutz von Bestattungen kirchlicher Würdenträger nach bestimmten glaubensgeleiteten ...

  • rechtsportal.de

    Versagung der Genehmigung zur Errichtung einer Begräbnisstätte für Gemeindepriester in der Krypta gegenüber einer vereinsrechtlich organisierten Glaubensgemeinschaft; Grundrechtlicher Schutz von Bestattungen kirchlicher Würdenträger nach bestimmten glaubensgeleiteten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen Einrichtung einer Begräbnisstätte in einer Kirche

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Grab in der Kirche

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krypta: Priester dürfen im Industriegebiet bestattet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen Einrichtung einer Begräbnisstätte in einer Kirche

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG; § 31 BauGB; § 9 BauNVO
    Einbau einer Krypta unter einer Kirche im Industriegebiet

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Baurechtliche Beurteilung einer Krypta im Industriegebiet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1804
  • DÖV 2016, 787
  • ZfBR 2016, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (97)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
    Dies gilt zum einen für Verhaltensweisen, die nicht über den Bereich der innergemeinschaftlichen Pflege und Betätigung des von der Beschwerdeführerin vertretenen Glaubens hinausreichen, ebenso zum anderen - ungeachtet ihres spezifisch-religiös abgeleiteten Verpflichtungsgrades - auch für Betätigungen, die über den Kreis der Gemeinschaftsmitglieder in die Gesellschaft hineinwirken (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 33, 23 ; 41, 29 ; 108, 282 ; 137, 273 ; 138, 296 ).

    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 138, 296 ).

    Eine solche Einschränkung der nach dem Wortlaut vorbehaltlos gewährleisteten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit über verfassungsimmanente Schranken bedarf indessen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 108, 282 ).

    Hierfür sind die betroffenen Verfassungsgüter zusammen zu sehen und sind ihre Interpretation sowie ihr Wirkungsbereich aufeinander abzustimmen (vgl. BVerfGE 108, 282 ; 138, 296 ).

    Hierzu zählen lediglich Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 138, 296 ).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
    Dies gilt zum einen für Verhaltensweisen, die nicht über den Bereich der innergemeinschaftlichen Pflege und Betätigung des von der Beschwerdeführerin vertretenen Glaubens hinausreichen, ebenso zum anderen - ungeachtet ihres spezifisch-religiös abgeleiteten Verpflichtungsgrades - auch für Betätigungen, die über den Kreis der Gemeinschaftsmitglieder in die Gesellschaft hineinwirken (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 33, 23 ; 41, 29 ; 108, 282 ; 137, 273 ; 138, 296 ).

    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 138, 296 ).

    Hierfür sind die betroffenen Verfassungsgüter zusammen zu sehen und sind ihre Interpretation sowie ihr Wirkungsbereich aufeinander abzustimmen (vgl. BVerfGE 108, 282 ; 138, 296 ).

    Hierzu zählen lediglich Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 138, 296 ).

    Im Rahmen der in Fragen des religiösen Selbstverständnisses nur zulässigen Plausibilitätskontrolle (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 33, 23 ; 104, 337 ; 138, 296 ) müssen die einschlägigen Maßstäbe in Zweifelsfällen vielmehr durch Rückfragen sowie - bei danach verbleibendem Klärungsbedarf - gegebenenfalls durch Hinzuziehung theologischen Sachverstandes aufgeklärt werden (vgl. BVerfGE 137, 273 ).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 138, 296 ).

    Bei auftretenden Spannungsverhältnissen muss unter Berücksichtigung des Toleranzgebots im Wege praktischer Konkordanz ein Ausgleich gefunden werden (vgl. BVerfGE 52, 223 ).

    Allerdings dürfen - wie bereits ausgeführt - die Grenzen der Glaubensfreiheit nur von der Verfassung selbst her bestimmt werden (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 33, 23 ; 41, 29 ; 44, 37 ; 44, 59 ; 52, 223 ; stRspr).

    Hierzu zählen lediglich Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 28, 243 ; 41, 29 ; 41, 88 ; 44, 37 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 138, 296 ).

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2018 - 8 K 2964/15

    Gebetsruf ; Muezzin ; Ermessensausübung ; negative Religionsfreiheit

    vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris, Rn. 50 m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 26.11.2020 - 6 L 2150/20

    Keine Vollverschleierung am Steuer ("Niqab")

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13, NVwZ 2016, 1804.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Begräbnisstätte - Krypta - in einer im

    Daher tritt eine Erledigung der zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem solchen Fall nicht ein (a. A. BVerfG, Kammerbeschl. v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - ZfBR 2016, 582 ff.).

    Auf die von der Klägerin eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - das Urteil des erkennenden Senats aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Dieser Beurteilung hat der Senat sowohl den ihn bindenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9.5.2016 (ZfBR 2016, 582 ff.) als auch das gleichfalls Bindungswirkung entfaltende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwGE 138, 166 ff.) zu Grunde zu legen.

  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197

    Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung

    Dieses sog. postmortale Persönlichkeitsrecht, das nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht identisch ist mit den Schutzwirkungen des aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BVerfG, B.v. 5.4.2001 - 1 BvR 932/94 - NJW 2001, 2957/2959; krit. u. a. Dreier in ders., GG, 3. Aufl. 2013, Art. 1 Rn. 76 f.), bewahrt den Verstorbenen insbesondere davor, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden; es schützt außerdem den durch die eigene Lebensleistung erworbenen sittlichen, personalen und sozialen Geltungswert (BVerfG, a.a.O; B.v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - NVwZ 2016, 1804 Rn. 56 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 25.9.2012 - Vf. 17-VI-11 - NVwZ-RR 2013, 1; BGH, B.v. 29.10.2014 - XII ZB 20/14 - NJW 2014, 3786 Rn. 31; BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 7 C 24.15 - NVwZ 2017, 1862 Rn. 53).

    aa) Der aus der Würde des Menschen als elementarem Menschenrecht (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 100 BV) folgende postmortale Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht, soll ihn über den Tod hinaus vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung oder Ächtung bewahren und davor schützen, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise ausgegrenzt, verächtlich gemacht, verspottet oder in anderer Weise herabgewürdigt zu werden (BVerfG, B.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 56 m.w.N.; BayVerfGH, E.v. 4.7.1996 - Vf. 16-VII-94 - VerfGH 49, 79/92 = NVwZ 1997, 481).

    bb) Einer Begrenzung der Ruhefrist für Urnen auf zwei Jahre steht auch die - im Kern ebenfalls über Art. 1 Abs. 1 GG bzw. Art. 100 BV geschützte (BVerfG, B.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 60; BVerwG, U.v. 26.6.1974 - VII C 36.72 - BVerwGE 45, 224/230) - Totenruhe nicht entgegen.

    Die Totenruhe begründet allerdings ungeachtet ihres Menschenwürdebezugs kein absolutes, unabänderliches Verbot jeglicher Störung; sie muss sowohl mit dem Willen des Verstorbenen in Einklang gebracht (vgl. BVerfG, B.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 60; Spranger in ders./Pasic/Kriebel, Hdb. des Feuerbestattungswesens, 2014, 243) als auch mit eventuell gegenläufigen Rechtsgütern oder rechtlich schützenswerten Belangen abgewogen werden und kann daher im Einzelfall auch hinter diesen zurücktreten (vgl. zur Sektion BVerfG, B.v. 18.1.1994 - 2 BvR 1912/93 - NJW 1994, 783; zur Umbettung BayVGH, B.v. 27.7.2005 - 4 ZB 04.2986 - juris Rn. 8; OVG NW, U.v. 29.4.2008 - 19 A 2896/07 - juris Rn. 21 ff.; NdsOVG, a.a.O., Rn. 10; zur Plastination BayVGH, B.v. 21.2.2003 - 4 CS 03.462 - NJW 2003, 1618).

    Das in Art. 5 BestG formulierte Gebot, beim Umgang mit Leichen und Aschenresten das "sittliche Empfinden der Allgemeinheit" nicht zu verletzen, lässt sich hiernach auf die genannten Bestimmungen der Bayerischen Verfassung zurückführen, wohingegen dem Grundgesetz keine verfassungsrechtliche Abstützung des allgemeinen Pietätsgefühls entnommen werden kann (so BVerfG; B.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 62).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 CN 1.18

    Feuerbestattung; Friedhofswesen als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung;

    Daraus folgt, dass auch nach dem Tod niemand in einer die Menschenwürde missachtenden Weise ausgegrenzt, verächtlich gemacht oder herabgewürdigt werden darf (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - BVerfGE 30, 173 ; Kammerbeschlüsse vom 27. Juli 1993 - 2 BvR 1553/93 - NJW 1994, 783, vom 18. Januar 1994 - 2 BvR 1912/93 - NJW 1994, 783 und vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 - NVwZ 2016, 1804 Rn. 56; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 20/14 - NJW 2014, 3786 Rn. 31).

    Diesem Willen ist nach Möglichkeit Rechnung zu tragen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 - NVwZ 2016, 1804 Rn. 57).

    b) Das Recht auf Totengedenken soll den Angehörigen ermöglichen, an der Grabstätte als dem dafür bestimmten Ort auf würdevolle Weise von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen und um ihn zu trauern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 - NVwZ 2016, 1804 Rn. 61; BVerwG, Urteile vom 8. November 1963 - 7 C 148.60 - BVerwGE 17, 119 und vom 13. Mai 2004 - 3 C 26.03 - BVerwGE 121, 17 ).

  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG enthält keinen solchen Gesetzesvorbehalt, Einschränkungen dieses Grundrechts können sich aber aus der Verfassung selbst ergeben, hier in Form verfassungsimmanenter Schranken, zu denen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang zählen (siehe BVerfG, Beschluss vom 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13, juris Rn. 53, NVwZ 2016, 1804; Beschluss vom 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17, juris Rn. 82, BVerfGE 153, 1), wobei die jeweilige Einschränkung überdies einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf (siehe BVerfG, a.a.O.).
  • VG Berlin, 07.04.2020 - 14 L 32.20

    Coronavirus: Gottesdienste dürfen in Berlin weiterhin nicht stattfinden

    Insbesondere kann sich nicht nur der Antragsteller zu 2. als natürliche Person, sondern auch der Antragsteller zu 1. als inländische juristische Person des Privatrechts, deren Zweck u.a. die Förderung einer bestimmten Form der katholischen Liturgie und die Unterstützung eines entsprechenden Gemeindelebens in Berlin und andernorts ist (vgl. Blatt 29, 32 der Gerichtsakte), auf den grundrechtlichen Schutz der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Artikel 4 Abs. 1, 2 des Grundgesetzes - GG -) berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris Rn. 48 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - 19 A 1970/14

    Nichtjüdische Ehefrau darf auf jüdischem Friedhof bestattet werden

    Dazu zuletzt BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 -, EuGRZ 2016, 474, juris, Rdn. 56 ff.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 145/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO

    Dies gilt sowohl für Verhaltensweisen, die nicht über den Bereich der innergemeinschaftlichen Pflege und Betätigung des Glaubens hinausreichen, als auch - ungeachtet ihres spezifisch-religiös abgeleiteten Verpflichtungsgrades - für Betätigungen, die über den Kreis der Gemeinschaftsmitglieder in die Gesellschaft hineinwirken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris Rn. 49 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Die danach widerstreitenden verfassungsrechtlich verankerten Schutzgüter hat der Verordnungsgeber in seine Bewertung einbezogen und das bestehende Spannungsverhältnis unter Berücksichtigung des Toleranzgebots im Wege praktischer Konkordanz (vgl. zu diesem Gebot: BVerfG, Beschl. v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris Rn. 53 mit zahlreichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) dahin zu einem Ausgleich gebracht, dass nur ein besonders infektionsrelevanter Teil der Religionsausübung (siehe hierzu oben B.I.1.e.(2) und (3)(a)) mit einem Verbot belegt wird.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16

    Abwehrrecht einer Gemeinde gegen nicht ausreichend bestimmtes Bauvorhaben

    Dabei sind allerdings auch gegenläufige betroffene Schutzgüter einzubeziehen, zu denen auch das Eigentumsgrundrecht der Grundstücksnachbarn gehört (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris Rn. 53, 64).

    Ob bei dem insoweit auftretenden Spannungsverhältnis unter Abwägung aller Umstände im Wege praktischer Konkordanz ein möglichst schonender Ausgleich gefunden worden ist (zu dieser Anforderung BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Mai 2016 - 1 BvR 2202/13 -, juris Rn. 53, 67), kann erst dann beurteilt werden, wenn die Baugenehmigung hinreichend bestimmt ist und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Nachbarschaft verlässlich beurteilt werden können.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10123/22

    Bebauungsplan der Gemeinde Wellen unwirksam

  • VG Düsseldorf, 03.12.2019 - 28 K 984/17
  • VG Karlsruhe, 19.09.2019 - 12 K 7491/18

    Sarglose Erdbestattung in Tüchern

  • VG Berlin, 05.03.2024 - 21 K 34.23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2024 - 19 A 604/22

    Friedhof Bestattung Umbettung Menschenwürde Totenruhe Totenfürsorgerecht Wahlgrab

  • VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567

    Erfolgreiche Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2023 - 8 A 10433/23

    Gebietsverträglichkeit eines Moscheeneubaus in besonderem Wohngebiet?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 19 B 541/23

    Veranlassen der Einäscherung eines Verstorbenen durch die Ordnungsbehörde im Weg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 12 N 26.19

    Umbettung einer Urne

  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

  • VG Berlin, 26.10.2021 - 21 K 129.21

    Umbettung einer Urne nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

  • SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Geltendmachung von

  • VG Hamburg, 09.04.2020 - 9 E 1605/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot von

  • VG Minden, 27.06.2022 - 10 K 3582/19
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 7 LA 7/19

    Luftverkehr; Platzrunde; Verkehrslandeplatz

  • VG Berlin, 12.12.2016 - 11 K 90.16

    Anordnung von Haltverboten zur Sicherstellung eines Brandschutzes für ein

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 B 393/21

    Außenterrasse; Außenwohnbereich; Beeinträchtigungsverbot; Drittschutz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2020 - 12 B 19.19

    Urnengrab; Umbettung; Ausbettung; Totenruhe; Ruhezeit; Ablauf der Ruhezeit;

  • LG München I, 31.10.2018 - 9 O 10557/17

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts - "Die neue Spiritualität"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - 19 B 372/23

    Kriegsgräberstätte; Grabschmuck; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund;

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 21 K 122.19
  • VG Berlin, 03.05.2022 - 21 K 30.21
  • VG Hannover, 03.07.2018 - 1 A 3331/16

    Glaubensgebot; Grabgestaltung; Grabstätte; Hügelgrab; Religionsfreiheit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht