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   BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvR 943/17   

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https://dejure.org/2017,15788
BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvR 943/17 (https://dejure.org/2017,15788)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.2017 - 1 BvR 943/17 (https://dejure.org/2017,15788)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 (https://dejure.org/2017,15788)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Vorabentscheidung vor Rechtswegschöpfung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) bzgl der Zulassung einer Vorschlagsliste zur Sozialversicherungswahl 2017 - zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - eA-Antrag mangels Erschöpfung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Sozialversicherungswahlen 2017; Zurückweisung einer Vorschlagsliste für die Wahl zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Vorabentscheidung vor Rechtswegschöpfung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) bzgl der Zulassung einer Vorschlagsliste zur Sozialversicherungswahl 2017 - zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - eA-Antrag mangels Erschöpfung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Sozialversicherungswahlen 2017; Zurückweisung einer Vorschlagsliste für die Wahl zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Vorabentscheidung vor Rechtswegschöpfung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) bzgl der Zulassung einer Vorschlagsliste zur Sozialversicherungswahl 2017 - zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde - eA-Antrag mangels Erschöpfung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Vorschlagsliste für die Sozialwahl 2017

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Vorschlagsliste für die Sozialwahl 2017

  • datev.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Vorschlagsliste für die Sozialwahl 2017

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung einer Vorschlagsliste für die Sozialwahl 2017 erfolglos - Rechtsweg vom Beschwerdeführer nicht erschöpft und mögliche Grundrechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvR 943/17
    Wollte man dies ausreichen lassen, würden sowohl die grundsätzlich enge Begrenzung des Ausnahmetatbestandes aus § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. hierzu BVerfGE 22, 349 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09 -, juris, Rn. 10) als auch die aus § 57 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) ersichtliche gesetzliche Konzeption, nach der Rechtsschutz im Wahlverfahren - abgesehen von den einstweiligen Anordnungen nach § 57 Abs. 5 SGB IV - grundsätzlich nachträglich zu gewähren ist, weitgehend obsolet.
  • BVerfG, 14.10.2009 - 1 BvR 2436/09

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvR 943/17
    Wollte man dies ausreichen lassen, würden sowohl die grundsätzlich enge Begrenzung des Ausnahmetatbestandes aus § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG (vgl. hierzu BVerfGE 22, 349 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2009 - 1 BvR 2436/09 -, juris, Rn. 10) als auch die aus § 57 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) ersichtliche gesetzliche Konzeption, nach der Rechtsschutz im Wahlverfahren - abgesehen von den einstweiligen Anordnungen nach § 57 Abs. 5 SGB IV - grundsätzlich nachträglich zu gewähren ist, weitgehend obsolet.
  • BVerfG, 29.10.2013 - 1 BvQ 44/13

    Pflicht einer Schülerin zur Ortsanwesenheit gem § 7 Abs 4a SGB 2 aF iVm § 3

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvR 943/17
    Im Übrigen muss ein Antragsteller, wenn er vorab einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellt, dartun, dass nachfolgend ein korrespondierender Hauptsacheantrag gestellt werden könnte, der nicht von vorneherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2013 - 1 BvQ 44/13 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.04.2017 - 1 BvQ 13/17

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 1 BvR 943/17
    Der Beschwerdeführer hat die im fachgerichtlichen Rechtsschutzsystem zur Verfügung stehenden Mittel einstweiligen Rechtsschutzes nicht erschöpft (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1005/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Verbot einer Versammlung in

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 14.02.2020 - 1 BvQ 14/20

    Subsidiarität der einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gegenüber

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher nur in Betracht, wenn der Antragsteller bestehende Möglichkeiten, fachgerichtlichen Eilrechtsschutz zu erlangen, ausgeschöpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 2009 - 2 BvQ 18/09 -, Rn. 2).

    Überdies hat die Antragstellerin nicht substantiiert dargelegt, dass nachfolgend zu dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz noch ein korrespondierender Hauptsacheantrag gestellt werden könnte, der nicht von vorneherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. April 2017 - 1 BvQ 13/17 -, Rn. 4).

  • VerfGH Berlin, 07.05.2020 - VerfGH 64 A/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Rechtsanwaltes gegen Regelungen der

    Für einen zulässigen Antrag nach § 31 Abs. 1 VerfGHG ist erforderlich, dass der Subsidiaritätsgrundsatz dem verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 BvR 943/17 -, juris Rn. 6) und die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind.
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